Hallo,
Stellen wir uns vor jemand arbeitet in einem städtischen Kindergarten als Erzieher. Dort gibt es Seitens des Vorgesetzten die Anweisung Mobiltelefone in der Handtasche im Gemeinschaftsraum zu lassen und nur in den Pausen zu nutzen. Soweit so gut.
In dieser Arbeitsstelle gibt es einen Festnetzanschluss. Dieser ist jedoch nur zu den Bring-/und Abholzeiten aktiviert. (06:30 bis 08:00 Uhr und 16:00 bis 17:00 Uhr.) Den Rest des Tages ist ein Anrufbeantwortet vorgeschaltet, der i.d.R. nicht abgehört wird.
Nun hat jedoch der Angestellt selbst ein drei jähriges Kind in einer Kindertageseinrichtung. Wenn dieses Kind während es dort ist, erkrankt und abgeholt werden muss möchte der Kindergarten den Erziehungsberechtigten Informieren. Eine Zeitnahe Abholung des Kindes ist gefordert da es dem Kind schlecht geht und es gegebenfalls andere Kinder anstecken könnte.
Die Telefonische Ereichbarkeit des Erziehungsberechtigten ist aufgrund der vorraussetzungen am Arbeitsplatz nicht gegeben. Ist das Rechtens?
Wenn ja, wie ist das mit den Gesetzen zur Aufsichtspflicht vereinbar? Das Jugendamt könnte wenn der Kindergarten des Kindes dies meldet nämlich gegen die Mutter wegen verletzung der Fürsorge "ermitteln"....
lg und Danke für eure expertiese.