Urlaubsanspruch TZ Tankstelle?!?!

3 Antworten

Urlaub wird in Tagen und nicht in Stunden gerechnet. Der Mindesturlaub beträgt nach dem Bundesurlaubsgesetz vier Wochen. Da ist es egal ob Du Vollzeit, Teilzeit oder in einem Minijob arbeitest.

Bei 6 Arbeitstagen sind das 24 Tage, bei 5 Arbeitstagen 20 Tage bei z.B. drei Arbeitstagen/Woche stehen Dir im Jahr 12 Arbeitstage zu.

Bei sechs Monaten beträgt Dein Urlaub also zwei Wochen. Wenn Du drei Tage die Woche arbeitest, muss Deine Chefin Dir sechs Urlaubstage bezahlen.


Brownie75 
Fragesteller
 03.06.2014, 19:48

Na gut. Dann ist die Sache hier wohl geklärt. Danke dir!

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Familiengerd  04.06.2014, 00:04
@Brownie75

Wenn Du während der Zeit Deiner Beschäftigung im Durchschnitt 3,5 Tage in der Woche gearbeitet hast, beträgt Dein Jahresurlaubsanspruch 14 Tage (24 Tage gesetzlicher Urlaub ./. 6 Werk-/Arbeitstage x 3,5 Arbeitstage = 14 Urlaubstage).

Bei einer Beschäftigung mit vollen 6 Monaten hast Du also einen Anspruch von 7 Urlaubstagen; nach dem Gesetz ist allerdings Dein darauf entfallender Urlaubsanspruch aus 2013 verfallen - aber: wo kein Richter ... ...

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Wenn Du während der Zeit Deiner Beschäftigung im Durchschnitt 3,5 Tage in der Woche gearbeitet hast, beträgt Dein Jahresurlaubsanspruch 14 Tage (24 Tage gesetzlicher Urlaub ./. 6 Werk-/Arbeitstage x 3,5 Arbeitstage = 14 Urlaubstage).

Bei einer Beschäftigung mit vollen 6 Monaten hast Du also einen Anspruch von 7 Urlaubstagen; nach dem Gesetz ist allerdings Dein darauf entfallender Urlaubsanspruch aus 2013 verfallen - aber: wo kein Richter ... ...

Mal ganz im Ernst: Wer im Vertrag keine Urlaubstage angegeben hat, der hat auch keinen Anspruch auf Urlaub! Da du nur 14 Tage im Monat arbeitest brauchst du laut Arbeitgeber ja auch keinen Urlaub.


Brownie75 
Fragesteller
 03.06.2014, 19:18

Falsch! Meine Chefin gewährt mir Urlaub und hat mir diese auch schon zugesprochen da Sie den Fehler zugegeben habe das Feld "Urlaubsanspruch" ausgelassen zu haben. Nun möchte ich nur als Sicherheit wissen wie man sowas jetzt ausrechnet um dann vll bei zu wenig gezahltem Geld, Sie damit auch zu Recht zu konfrontieren.

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Hexle2  03.06.2014, 19:40
Mal ganz im Ernst: Wer im Vertrag keine Urlaubstage angegeben hat, der hat auch keinen Anspruch auf Urlaub! 

Mal ganz im Ernst: Glaubst Du wirklich, was Du da schreibst???????????

Sollte das kein Witz sein, empfehle ich Dir mal das Bundesurlaubsgesetz gründlich zu lesen. Danach kannst Du vielleicht eine bessere Antwort geben

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Familiengerd  03.06.2014, 23:54

@ SuperSound:

Ich will gerne einmal etwas deutlicher sein als die moderate "Hexle2": Das ist die - "Mal ganz im Ernst" - reinste Schwachsinnsantwort. Ein Zitat von Dir:

Wenn du eine dumme Frage stellst, wird sie mit einer dummen Antwort bestraft.

Da bedurfte es hier wohl erst gar keiner dummen Frage!

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