Resturlaubsanspruch in der Ausbildung?
Hey Leute meine Ausbildung endet am 05.07. im Vetrag stehen 20 Tage Urlaub, allerdings bin ich ja nicht bis zum 31.07. da. Mein Ausbilder sagt ich muss 30:12x6 rechnen also hätte ich 15 Tage, weil ich für Juli keine mehr bekomme. Ist das richtig? Weiß das jemand?
würde mich über eine Antwort sehr freuen! Dann im Voraus
2 Antworten
Nach dem 30.6. steht Dir der gesamte Mindesturlaub zu.
Mein Ausbilder sagt ich muss ...
Da irrt Dein Ausbilder.
Endet das Ausbildungsverhältnis nach dem 30. Juni, also in der zweiten Hälfte des Kalenderjahres, hat der Auszubildende Anspruch auf den vollen vertraglich geregelten Urlaub. Soweit im Ausbildungsvertrag ... siehe ...
Urlaubsanspruch von Auszubildenden - IHK Region Stuttgart JugendlicheBei Jugendlichen ist das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbschG) anwendbar.
§ 19 JArbSchG bestimmt die (Mindest-)Höhe des Jahresurlaubs.
Der Arbeitgeber hat Jugendlichen für jedes Kalenderjahr einen bezahlten Erholungsurlaub zu gewähren.
Der Urlaub beträgt jährlich:
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist
- mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist
- mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist
Der Urlaub soll Berufsschülern in der Zeit der Berufsschulferien gegeben werden. Soweit er nicht in den Berufsschulferien gegeben wird, ist für jeden Berufsschultag, an dem die Berufsschule während des Urlaubs besucht wird, ein weiterer Urlaubstag zu gewähren.
VolljährigeBei Volljährigen richtet sich der Mindesturlaubsanspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Es sind danach mindestens 20 Arbeitstage (bezogen auf eine 5-Tage-Woche), beziehungsweise 24 Werktage (bezogen auf eine 6-Tage-Woche) zu gewähren.
Habe sonst 30 Tage Urlaub im Jahr aber im 3. nur 20, weil der ja höchstens bis zum 31.07.22 da bin
Wenn Du volljährig bist hast Du 20 Arbeitstage (bei einer 5-Tage Woche) bzw. 24 Werktage (Mo-Sa) Urlaubstage zu beanspruchen.
Ja bin 20 Jahre alt. Danke für deine Antwort, allerdings werde ich das in meinem Betrieb wohl leider niemals durch bekommen :/
Dann kannst Du den Lohn für die nicht gewährten Urlaubstage beim Arbeitsgericht einklagen.
habe jetzt mit dem Ausbilder geredet - er hat gesagt wir sollen gerne klagen dann würden wir ja sehen. Schließ hätten wir unsere Pflichten auch nicht eingehalten, da wir nicht regelmäßig das Berichtsheft abgegeben hätten und wir dann seiner Ansicht nach den Prozess so oder so verlieren
Schließ hätten wir unsere Pflichten auch nicht eingehalten, da wir nicht regelmäßig das Berichtsheft abgegeben ...
Was für ein Blödsinn.
Klage und Du wirst Recht bekommen. Das geht auch ganz ohne Anwalt. Der Richter wird Deinem Ausbilder schon zu verstehen geben, was er von solch dumpfen Spruch hält.
Das Berichtsheft hat mit dem Urlaubsanspruch nicht das Geringste zu tun.
Ergänzung:
und wir dann seiner Ansicht nach den Prozess so oder so verlieren
Nun, dann wird er eine Überraschung erleben.
Seine Rechnung ist auch falsch .
Du hast im Jahr 20 Tage , also 20 : 12 x 6 Monate sind 10 Tage . Für den Juli bekommst du keinen mehr , das stimmt .
Das ist falsch.
Das Arbeits-/Ausbildungsverhältnis endet am 05.07., wird in diesem Kalenderjahr dann länger als 6 Monate bestanden haben.
Damit besteht Anspruch auf den gesamten (mindesten gesetzlichen) Jahresurlaub.
Habe nicht im Jahr 20 das wäre rechtlich gar nicht zulässig
Hier besteht ab dem 1. Juli bereits ein Anspruch auf den vollen Jahresurlaub (sofern das Arbeitsverhaeltnis am 1. Januar schon bestanden hat). Die Wartezeit ist dann im Juli bereits erfuellt und somit kann keine der Voraussetzungen fuer nur einen Teilanspruch erfuellt sein.
Warte wieviele Tage hätte ich demnach dann?