Hallo zusammen,

folgender Fall: ich habe mein Arbeitsverhältnis mit einer Kündigungsfrist von vier Monaten zum Monatsende am 25.3. gekündigt. Am 31.7. ist also mein letzter Arbeitstag.

Mein jährlicher Urlaubsanspruch beträgt 28 Tage.

Nun bin ich davon ausgegangen, dass ich bei einem Austritt in der zweiten Jahreshälfte mindestens den gesetzlichen Anspruch von 20 Tagen nehmen dürfte. Allerdings hat mein Arbeitgeber nur 16,5 Tage berechnet. Hat also eine anteilige Berechnung veranschlagt.

Ich habe auch keine Klausel in meinem Arbeitsvertrag, die das in irgendeiner Form regelt. Dort steht nur „Der Anspruch auf Teilurlaub im Austrittsjahr richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.“

Ist das korrekt so?