Was für Ausnahmen gibt es für die Urlaubssperre?

2 Antworten

Nein, du hast keinen pauschalen, gesetzlichen Rechtsanspruch auf Urlaub, wenn du umziehst. Insbesondere dann nicht, wenn du es aus rein privaten Gründen machst. Und wenn die Urlaubssperre schon feststand, bevor du einen Antrag auf diesen Urlaubstag eingereicht hast, ist das natürlich auch kein Grund, diese Urlaubssperre zu "umgehen".

Du musst deinen Urlaub also auf die freien Tage der Woche legen. Bei den meisten sind das Samstag und Sonntag. Oder du fragst mal ganz besonders lieb bei deinem Vorgesetzten an, ob es nicht vielleicht doch eine Möglichkeit gäbe, den einen Tag frei zu bekommen oder zumindest eher zu gehen, wenn du die Zeit vorher reinarbeitest oder so...

Es gibt keinen Anspruch auf Sonderurlaub für einen Umzug.

Hast du schon mit deinem Chef gesprochen, oder gehst du nur davon aus, dass du keinen freien Tag bekommst wegen der Urlaubssperre? Wenn bei euch so viel zu tun ist, könntest du ihm anbieten, die freie Zeit durch Überstunden wieder reinzuholen.