Woher weiss der neue Chef wie viel Urlaub mir noch zusteht?

14 Antworten

Mit dem Rest des Jahres hat das nichts zu tun, das wird anteilig an den Monaten berechnet, die du in dem Jahr dort arbeitest. Für die Zeit davor steht dir vom neuen Arbeitgeber natürlich kein Urlaub zu.

Du musst dir in der neuen Arbeitsstelle erst wieder einen Urlaubsanspruch erarbeiten!

Wenn man eine Stelle verlässt, dann entweder ohne noch Urlaub offen zu haben oder, falls doch noch was da ist, man die Tage ausbezahlt bekommt.


Mira42 
Beitragsersteller
 27.09.2018, 15:31

Ich hatte bei einer Stelle am 18.08.18 begonnen und wurde zum 26.09.18 gekündigt. Im Vertrag steht ich habe 24 Urlaubstage. Am 11.09. habe ich das letzte mal gearbeitet. Die Tage bis 26.09. wurde ich dann freigestellt (Urlaub). Ich hatte 88 Urlaubsstunden die mir ausgezahlt wurden, damit wären alle Urlaubsansprüche abgegolten. Kann das stimmen? Ein Arbeitstag hatte 8-9 Stunden (je nach Schicht).

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MaryLynn87  27.09.2018, 15:32
@Mira42

Ich rechne dir jetzt sicher nicht deine Anspüche nach.

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Wenn du noch Resturlaub offen gehabt hättest musst du dir das vom alten Arbeitgeber notfalls auszahlen lassen. der Neue hat nichts damit zu tun, es handelt sich um einen neuen Vertrag.

Du gehst hinsichtlich der möglichen Doppelrechnung von einem Denkfehler aus. Da du -aktuell wäre das evtl. der 1. Oktober- neu anfängst hast du nur Ansprch auf Urlaub aus den Monaten Okt, Nov und Dez. Das ist quasi ein Viertel des sonst üblichen Jahresurlaubs. Wie gesagt, hattest du Urlaub übrig musst du dich mit deinem alten Arbeitgeber auseinander setzen. Das gilt auch für die Auszahlung von Übersunden oder Zuschlägen.

Und vorsicht, die meisten Arbeitsverträge beinhalten eine Klausel, dass du frühestens ab einem bestimmten Zeitraum nach der Ersten Arbeitsaufnahme in den Urlaub gehen kannst. Wären das hier die 3 beispielhaft genannten Monate verfallen dir die Tage 2018 nicht, du müsstest sie halt 2019 vor dem jeweiligen Stichtag nehmen. Urlaub kann auch zu einem Stichtag verfallen, wenn er bis dahin nicht genommen wurde.

Zu Weihnachten usw. kann man sicher mit dem Arbeitgeber reden.....

Das ganze wird anteilig berechnet. Angenommen dein alter Arbeitgeber hat dir 36 Tage Urlaub im Jahr gewährt von denen du bereits 28 Tage inanspruch genommen hast. Kündigst zum 31.8. und beginnt deinen neuen job zum 1.9. bei einem neuen AG der dir 30 Tage Urlaub gewährt.

Dein alter AG zieht also ⅓ von deinem Urlaubsanspruch ab (12 Tage) da du von deinen 24 Urlaub bereits 28 Tage genutzt hast werden dir die 4 Tage Differenz vom letzten Gehalt abgezogen (wenn du weniger genommen hast wirst du dazu angehalten die verbleibenden Tage noch zu nutzen oder, falls das nicht möglich ist werden die ausgezahlt)

Dein neuer AG zieht dir vom Jahresurlaubsanspruch ⅔ ab und gewährt dir für das verbleibende Jahr noch 10 Tage Urlaub.

Ist dem neuen Chef nicht wichtig wieviel Urlaub ich bei alter Arbeit hatte, wegen Resturlaubsanspruch?

Richtig, das spielt keine Rolle.


RobertLiebling  27.09.2018, 15:21
Richtig, das spielt keine Rolle.

§ 6 BUrlG?

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