Rückerstattung eines Fluges bei verwehtem Boarding?

Hallo,

vor circa 3 Monaten hatte ich früh morgens einen Flug von WizzAir gebucht. Beim Boarding wurde ich und einige weitere Personen raus gezogen und wir durften nicht ins Flugzeug einsteigen.
Grund dafür: Der Flughafen wo das Flugzeug ursprünglich abgehoben ist hat leider ein zu kleines Flugzeug losgeschickt (Mir stellt sich bis heute die Frage wie sowas passieren kann) und somit passten die ursprünglich geplanten letzten drei Reihen nicht mehr ins Flugzeug, darunter auch auch.
Wir wurden auf unsere Fluggastrechte aufmerksam gemacht und durften nicht mitfliegen.
Da ich an dem Tag noch zum Zielort musste, habe ich mir den einzigen Flug der noch am selben Tag ging gebucht und musste somit einige Stunden am Flughafen warten.
Der ursprünglich gebuchte Flug von WizzAir kostete mich ca. 20€ und der spontan gebuchte Ersatzflug von RyainAir 210€.
WizzAir bat mir leider nur einen Flug am nächsten Nachmittag als Ersatz an, daher buchte ich eigenständig den Flug von RyainAir.

Nun zu meiner Frage: Ich reichte unverzüglich noch am gleichen Tag alle Unterlagen für eine Entschädigung bei spontanem Flugausfall (nach EU Fluggastrechteverordnung) bei WizzAir ein, denn bei einem Kurzstreckenflug standen mir immerhin 250€ zu.
WizzAir antwortete nach exakt einem Monat und lehnte den Antrag mit der Begründung "(...) der Flug aufgrund eines außergewöhnlichen Umstandes verspätet war/storniert wurde" ab.
Ich beauftrage unverzüglich das Unternehmen Flightright mit dem Fall.
Nun dabei geht es aber nur um die pauschale Entschädigung.

Kann ich weiterhin noch die Rechnung für den Ersatzflug bei WizzAir einreichen und mir zusätzlich zu den 250€ Pauschale (nach EU Fluggastrechteverordnung) noch die Kosten (210€) vom Ersatzflug wieder holen?

Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße!

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Urlaubsverfall bei Zeitarbeitsfirma und kurzfristiger Beschäftigung?

Hallo,

und zwar hatte ich bis zum 31.03 diese Jahres noch 8 Urlaubstage (Meine Anstellung erfolgte im September letztens Jahres).
Meine Betreuerin schrieb mir Anfang April, dass ich noch 8 Urlaubstage hätte und ob ich die nicht nehmen möchte (Wegen der Corona-Krise gab es keine Arbeit).
Das habe ich bejaht und in der nächsten Abrechnung sah ich, dass mir nur zwei Urlaubstage bezahlt wurden und die restlichen 5 als "Urlaub (unbezahlt)" aufgeführt wurden und dieser nicht bezahlt wurde.
Auf Rückfrage bei meiner Betreuerin sagte sie mir, dass das System zu dem Zeitpunkt noch nicht aktualisiert war und sie mir somit eine falsche Info mit den 8 tagen erteilt hatte. Da es schon Anfang April war wären die 5 Urlaubstage aus dem Vorjahr verfallen und ich bekomme nur die restlichen 3 aus diesem Jahr ausbezahlt.
Allerdings ist der Arbeitgeber doch verpflichtet den Arbeitnehmer vorher ausdrücklich auf den Verfall der Urlaubstage hinzuweisen.
Ich habe nie eine Mail oder WhatsApp bekommen, dass meine Urlaubstage ab dem 31.03 verfallen und wurde nie darüber seitens des Arbeitgebers aufmerksam gemacht.
Als ich das jetzt meiner Betreuerin schrieb antwortete sie mir, dass das leider nicht stimmt und die Leihfirma mir nicht die 5 Urlaubstage auszahlen kann.

Nun die Frage:

Gilt für die Zeitarbeitsfirma eine Ausnahme, da ich vielleicht kurzfristig angestellt war (befristet auf 6 Monate und als "kurzfristige Beschäftigung" (70 Arbeitstage) angestellt) und Student bin?

Vielen Dank im voraus!

Arbeit, Recht, Arbeitsrecht, Zeitarbeitsfirma, Urlaubstage, Ausbildung und Studium, Reisen und Urlaub
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