Mögliches Kündigungsdatum wurde beim alten Stromlieferanten vor Ende der Vertragslaufzeit gelegt - Korrekt?

Hallo zusammen,

ich habe folgenden Fall.
Mein alter Vertrag läuft in diesem Jahr aus. Daher habe ich mich aufgrund der aktuellen Ereignisse früh nach einem neuen Stromlieferanten erkundigt, da die Preisgarantie ausläuft. Wie in der Vergangenheit auch, lies ich die Kündigung durch meinen neuen Stromlieferanten durchführen. Dies funktionierte auch immer ohne große Vorfälle bis auf dieses mal...

Folgendes ist passiert:

Mein neuer Stromanbieter kündigte meinen Vertrag. Der damalige Vertragsbeginn war auf den 01.07 datiert. Da in den AGB sogar geschrieben steht, dass der Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen auf das Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden kann, machte ich mir keine große Gedanken. Umso erstaunter war ich nun über das übermittelte Kündigungsdatum: Den 16.01.2022(!)

Hier kann aus meiner Sicht etwas nicht mit rechten Dingen laufen. Ich vermute sehr stark, dass mein ehemaliger Anbieter schneller versucht den Vertrag zu beenden als vertraglich vereinbart, da die zugesicherten Konditionen mehr als sehr gut waren. Wir sprechen von ~0,24€/kWh

Vielleicht hat ja jemand hier drinnen eine Idee, ob das so in Ordnung geht und was ich als nächste Schritte dagegen machen kann? Ich möchte nämlich sehr gerne, dass die Kündigung erst zum Vertragsende wirksam wird. Also zum 01.07.2022(!)

Danke im Voraus :)

Kündigung, Recht, Stromanbieter, Vertrag, Stromversorgung
Frage zu Stromkasten im Hausflur?

Hallo

Wir wohnen in einem Mietshaus. Auf jeder Etage ist zwischen den beiden Wohnungen ein Stromkasten. Ich habe den zwar all die Jahre wahrgenommen aber nie reingeschaut. Es ist ein relativ großes Schlüsselloch, also nehme ich an man benötigt wohl dafür einen extra Schlüssel, keinen Standard.

Mein Mann ist heute Nacht um 4 auf Frühschicht und hat gesehen das von diesem Kasten ein Kabel in die Wohnung unseres Nachbarn gelegt wurde. Heute morgen war es weg.

Wir haben eben einmal reingeschaut da der Kasten nur angelehnt war. Rechts und links jeweils die Stromzähler und darunter mittig eine einzige Steckdose.

Und das wäre unsere Frage. Von wessen Strom genau ist diese Steckdose? Vom allgemeinen Strom wie Treppenlicht? Oder von einem von uns? Es ist wie gesagt nur eine und die ist mittig zwischen den beiden Stromzähler.

Ich weiß ehrlich gesagt nicht was wir tun sollen, sollte die von uns sein. Ich bin je nach Schicht meines Mannes gute 13 Std alleine mit unserer beson. Tochter.

Mein Nachbar sieht man recht selten. Man hat höchstens den Fernseher nachts gehört oder mal ein Licht, aber das schon länger nicht mehr. Er ist allerdings gute 2 Köpfe größer wie ich und recht kräftige Statue. Ich glaube Sauer möchte ich den nicht erleben, vorallem wenn ich alleine zu Hause bin.

Selbst wenn der Strom vom Haus kommt, was wir also auch mitbezahlen, weiß ich nicht ob ich das auch dem Vermieter mit der Bitte anonym zu bleiben, mitteilen kann?

Vielen Dank für eure Hilfe im vorraus

Stromversorgung, Mietshaus
Welche Art (DIN) Zählerschrank ist das, was im Bild zu sehen ist?

Könnt' ihr mich aufklären?

(Was ich nicht will (!): Beleidigungen und wirre Vorwürfe, ich hätte die Frage schon mehrfach gestellt; also nur rein vorsorglich (!): Nein, ich habe diese Frage noch nie gestellt!)

Die Frage basiert auf den aktuell gültigen TAB NS Westnetz. (Seite 31)

Hintergrund der Frage: "Umstellung von konventioneller Messeinrichtung (Ferraris) auf moderne Messeinrichtung"

(weisse und schwarze Felder dienen nur zum Datenschutz, sind nicht relevant für die Beantwortung der Frage)

Vielleicht relevant: Der Zähler (Wechselstromzähler) rechts ist von 1974 (zuletzt geeicht 1985), darüber steht an der "Befestigungsplatte", wie ich es mal nenne, "NZ", links über dem der neuen Messeinrichtung steht "NH". An selber Stelle des neuen Zählers war vorher der selbe Zähler wie rechts. Zählerkasten selbst ist aus Holz. Den Rest sieht man ja, wie es innen aussieht.)

Zusatzfrage: Sieht die Anlage eurer Meinung nach aus, als sei sie nach den heutigen anerkannten Regeln der Elektrotechnik (VDE usw.) zulässig?

Bild zum Beitrag
43870 DIN; um genau zu sein: 0%
DIN VDE 0603 (VDE 0603) 0%
Andere Antwort: 0%
Unzulässig/grob fahrlässig/dilettantisch/Gefahr in Verzug 0%
Technik, Strom, Handwerk, Elektrik, Elektrotechnik, Immobilien, Tabs, DIN, Elektroinstallation, HAK, Hausinstallation, Haustechnik, normen, Stromversorgung, Konfession, Netzbetreiber, VDE
HOHE Stromnachzahlung, kann man dagegen vorgehen?

Hallo miteinander,

wir hoffen sehr, auf den ein oder anderen "Experten" zu treffen, der sich diesbezüglich auskennt. Folgender Sachverhalt: Mein Mann und ich sind im August 2018 in die erste gemeinsame Wohnung gezogen, wo wir direkt einen Brief von unserem örtlichen Grundversorger bekommen haben. Dieser fordete uns auf den Zählerstand mitzuteilen, was wir auch taten. Sie rechneten für uns 42€/mtl aus und schickten uns Ende Dezember eine Gutschrift i.H.v fast 70€. Zum 1.1.2019 drosselten Sie den monatlichen Beitrag auf 12€, was uns sehr wenig erschien, aber wir dachten "gut, die werden es schon wissen". Nur blöd, dass wir für das Jahr 2019 keinen Strom abgezählt haben, da uns kein Brief erreichte, der uns dazu aufforderte. Die Stromgesellschaft sagt aber, der Brief ging raus...

Für das Jahr 2020 haben wir aber den Brief erhalten und so schickte ich den Zählerstand ihnen per E-mail. Böse Überraschung heute: 898€ Nachzahlung, WEIL: für das komplette Jahr 141 kWh seitens der Stromgesellschaft ermittelt wurde und für das Jahr 2020 ganze 3100 kWh für ein zwei-Personen-Haushalt. Mein Mann und ich sind ratlos, wissen nicht wie wir diese Summe begleichen sollen, selbst der Abschlag wurde auf 99€ erhöht. Ich hoffe sehr, dass wir dagegen ein wenig tun können, es kann doch nicht sein, dass man 141 kWh SCHÄTZT? Realistisch sind doch mindestens 1500 kWh für einen 2-Personen-Haushalt. Für jede Information und Beratung wären wir sehr dankbar.

Recht, Stromanbieter, Stromverbrauch, Stromversorgung, Wucher

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