Aufhebung der Stromsperre - Macht der Versorger Schwierigkeiten?
Einer Mieterin, die die Miete schon mehr als 2 Monate nicht gezahlt hat und nun fristlos gekündigt wurde, hat der Netzbetreiber vor längerer Zeit den Strom abgestellt.
Mit der fristlosen Kündigung endet das Mietverhältnis und nach Rückgabe der Wohnung ergeht die Meldung, dass der Stromvertrag nun wieder auf den Vermieter läuft. Wird der Strom dann gleich wieder frei geschaltet oder will nun der Versorger erst vom Eigentümer als nachfolgender Nutzer die Forderungen eintreiben?
Wer hat hierzu Erfahrungen gemacht?
Wie sieht es rein rechtlich aus? Hat der Versorger oder auch der Netzbetreiber das Recht, die Abschaltung so lange aufrecht zu erhalten, bis der Eigentümer die Rückstände des ehemaligen Mieters bezahlt hat?
6 Antworten
Der Vermieter muss definitiv nicht für die Stromrechnung des Mieters aufkommen, das hat das BGH 2014 entschieden (Az. VIII ZR 316/13). Wie es mit der Sperre aussieht weiß ich aber nicht.
Klasse Antwort! Danke. Ich werde mir das Urteil anschauen, denn das brauche ich, wenn ich mit dem Versorger rede, falls dieser meint, Probleme machen zu müssen. Schließlich nützt alles Rechtliche nichts, wenn sich der Netzbetreiber quer legt und die Wohnung weiterhin ohne Strom lässt.
Antwort aus dem Bauch heraus, nicht rechtlich fundiert
Das Unternehmen muss sein Geld beim Kunden einklagen. Der Nachmieter kann einen Vertrag mit einem Stromunternehmen schließen unabhängig von dieser Klage.
Auch der Vermieter müsste dies mit dem Grundversorger tun können, das Vertragsverhältnis bestand ja zwischen dem Vormieter und dem Unternehmen.
Wenn die Mieterin einen eigenen Versorgungsvertrag hatte, hat der Vermieter mit ihren Schulden nichts zu tun.
Trotzdem muss er die Freischaltrung wieder bezahlen. Sonst wird eben NICHT frei geschaltet.
Die Kosten der Freischaltung würde ich notfalls bezahlen, nicht aber die Rückstände der Mieterin.
Kosten der Freischaltung kann ich dann immer noch von der hoffentlich irgendwann wieder zahlungsfähigen Mieterin einfordern. Vermutlich wird von der Kaution dafür nichts übrig bleiben.
Solange nur unterbrochen wurde und der Zähler nicht vom Sperrkassierer entfernt wurde, wird sich der Energieversorger nach eigener Erfahrung als Vermieter und WEG-Verwalter an seinen interimsweisen Vertragspartner "ExMieter" halten und die Versorgung mit dem Zählernachfolger und aktuellem Zählerstand wieder aufnehmen.
Ärgerlich wäre die Entfernung des Zählers da dann ca. € 1.200 für die Neuinstallation samt Abnahme durch einen Abnahmeberechtigten anfallen, die dann zu Lasten des Eigentümers gehen, der sein Forderungsglück wiederum gegenüber dem Ex-Mieter versuchen kann.
Weder der Eigentümer noch ein möglicher neuer Mieter müssen die Schulden des vorherigen Mieters zahlen.
Der Anbieter bzw. Netzbetreiber muß die Stromversorgung unverzüglich wieder herstellen.
Soweit die graue Theorie.
Erfahrung habe ich damit Gott sei dank nicht, aber oft gelesen das der Anbieter bzw. Netzbetreiber da Probleme macht.
Selbst wenn die Mieterin keinen Versorgungsvertrag hat, hat der Vermieter nichts mit den Schulden zu tun.