Strompreisbremse für Gewerbe mehrfach von Versorgungsunternehmen in der Jahresabschlussrechnung falsch berechnet, bei wem kann ich das auf Richtigkeit prüfen?

Guten Tag liebes Forum,

wir sind ein Gewerbe bei dem der Jahresverbrauch an Strom durchschnittlich bei 45000kwh liegt. Die Preisbremse für Unternehmen war ja 13 Cent netto (zuzüglich Netzentgelte,Steuern,Abgaben und Umlagen) für 70 Prozent des Vorjahresverbrauch

Bei Privatverbrauchern 40 Cent für 80% des Vorjahresverbauch (inklusive Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen )

Wir hatten eine Jahresabrechnung bekommen wo wir 3000 Euro Entlasung bekommen hatten. 2,5 Monate später kam wieder ein Schreiben wo drin steht:

" Für Verbrauchstellen mit einer Basisverbrauchsprognose von über 30.000 kwH dürfen die Preisbestandteile der Netzentgelte, Messentgelte und staatlichen veranlassten Preisbestandteile nicht berücksichtig werden"

Nun wollen die 2000 Euro wieder zurück haben. Also ich halte das für extrem peinlich, unseriös das eine Firma nicht weiß wie man die Preisbremse korrekt abrechnet. PS ich hatte bei dem ersten Schreiben dort angerufen und die hatten mir mehrfach gesagt das es korrekt abgerechnet wurde. 2,5 Monate später kam dann der Brief

An wen kann ich mich als Firma wenden um nachzuschauen ob das hier korrekt abgerechnet wurde? Ich traue dem Versorgungsunternehmen nicht mehr! Daher sind ja meine Zweifel berechtigt.

Vielleicht hat jemand einen Tipp! Danke Euch

Betrug, Politik, Anwalt, Verbraucherschutz, Betrieb, Firma, Gesetzeslage, Stromrechnung, Unternehmen, Entlastungspaket
Warum wird der Strom"verbrauch" in kWh, anstatt in MJ angegeben?

Ok, die im internationalem Einheitensystem festgelegte Einheit für die Arbeit ist das Joule [J]. Nun gibt es verschiedene Arten, Arbeit mathematisch zu beschreiben. (je nachdem welche Art von Energie umgewandelt wird.) Aus elektrischer Sicht ist die Arbeit das Produkt aus Leistung P in Watt [W] und Zeit t in Sekunden [s]. Also:

W = P * t

1J = 1 Ws

Ein Joule elektrischer Arbeit ist also das gleiche wie eine Wattsekunde.

Eine Kilowattstunde [kWh] ist aber auch nichts anderes als ein Produkt aus Leistung und Zeit. "Kilo" ist ein Präfix und bedeutet 1000, Watt [W] ist die Leistung und Stunde [h] die Zeit.

Wenn sich die Kilowattstunde also aus Leistung und Zeit zusammensetzt, und darüber hinaus die elektrische Arbeit beschreibt, warum verwenden wir dann nicht die "korrekte" international dafür vorgesehene Einheit der Arbeit (also das Joule) als Basis?

Letztlich ist eine Kilowattstunde nichts Anderes, als 3,6 Megajoule, bzw. ein Megajoule ist nichts anderes, als 0,278 Kilowattstunden.

Ich weiß, dass das eine rein theoretische Überlegung ist. Niemand wird anfangen neue Stromzähler herzustellen und überall auszutauschen. Meine Frage ist eher: Warum haben wir, als es mit der Elektrizität losging, überhaupt mit der Kilowattstunde angefangen, anstatt gleich in Megajoule zu rechnen?

Arbeit, Strom, Elektrotechnik, Stromverbrauch, Elektrizität, Stromrechnung, Einheiten, Einheitenumrechnung
Ist meine Stromsperre rechtens?

Habe mit dem Stromanbieter mündlich eine Ratenzahlung vereinbart. Es hieß ich bekomme den Vertrag mit weiteren Details schriftlich (Habe nichts bekommen). Sollte am 15.06. zahlen. Hatte ein finanzielles Tief diesen Monat, da unerwartete Ereignisse eine Menge Geld und Ersparnisse gekostet haben. Bin sonst sehr stabil in meinen Finanziellen Mitteln. Dann erhielt ich eine Sperrankündigung zum 26.06.!Habe mich am 23.06. per E-Mail mit dem Stromanbieter in Verbindung gesetzt. Habe in der Zwischenzeit das Geld beschafft und Habe ihnen gesagt das ich die Rate am 26.06. gleich frühs am Einzahlungsautomaten einzahl. Drauf hin meinten sie, das ich die Frist nicht eingehalten habe und deswegen keine weitere Ratenzahlung mehr möglich ist. Ich fragte nach einem Kompromiss und das ich sofort vorbei komme und die Rate bezahle. Der Anbieter erwiderte, das ich den Vertrag unterschrieben habe in dem steht das ich pünktlich überweise. Aber ich habe noch nichts unterschrieben und auch keine weiteren Infos bezüglich des Vertrages bekommen. Heute stellten sie mir dann den Strom ab. Ich habe Frau und ein nichtmal 2 Jahre altes Kind zuhause. Ich wollte zahlen, aber ich durfte nicht. Sie möchten jetzt den vollen Betrag mit einmal haben bevor ich wieder Strom bekomme. Das kann ich mir momentan aber leider nicht leisten (Bekomme momentan Krankengeld). 

PS. Vor 2 Monaten habe ich das Formular für die Ratenzahlung ausgefüllt und per Schreiben zurück geschickt (Durfte mir eigene Rate und Laufzeit aussuchen) Daraufhin bekam ich keine Antwort. Dachte also alles okay. Ein paar Tage später stellten sie uns den Strom schonmal ab. Ich habe da angerufen und zuerst konnten mir 3 Mitarbeiter nicht weiterhelfen. „Es müsse am Haus was sein“. Irgendwann nach 1 Stunde hin und her telefonieren, meinte eine Mitarbeiterin das der Strom abgestellt wurde, da die Rate nicht ausgereicht hat. Es müssten 14€ mehr im Monat gezahlt werden. Ich sagte der Mitarbeiterin, das ich das nicht wusste. Und erklärte, das ich nichts bekommen habe sonst hätte ich es gleich überwiesen. Lange Rede kurzer Sinn, ich durfte dann 97,50€ zahlen, damit die mir den Strom wieder andrehen! Obwohl es nicht mal mein Verschulden war! Unten ist der Verlauf des Gespräches in Bildern.

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Rechnung, Stromanbieter, Stromrechnung, Stromversorgung
suspekte Stromrechnung zahlen ?

Hallo zusammen - nachdem wir Anfang letzten Jahres für einige Monate eine
Wohnung in einem 2 Familien-Haus vermietet hatten (die andere Wohnung stand in der Zeit leer) - kam nun vom städtischen Regionalanbieter (den wir selbst
bislang noch nie als Stromanbieter gewählt haben ;; der sich aber (eigentlich) automatisch einschaltet (hat er aber seinerzeit nicht getan!), wenn irgend ein Haus in die Grundversorgung fällt) eine Horrorrechnung an.
Nach ca. einem Jahr meldet sich also dieser (eigentlich) "automatisch zuständige Regionalanbieter" mit dieser äußerst fraglichen Rechnung (wirklich horrormäßig).
In diesem Schreiben benennt er sich selbst seit Oktober 21 zuständig zu sein und
gibt eine an die 4000 kw/h verbrauchten Strom an, den wir zahlen sollen.
Der Netzbetreiber (also nicht Regionalstromanbieter) hatte im Frühsommer
vergangenen Jahres (also fast vor einem Jahr) auf meine Frage hinsichtlich der hier fehlenden "Corona-Selbstablesungsaufforderung" angegeben, dass ich nicht Eigentümer sei - sondern dies erst einmal nachweisen solle. Unter Mitteilung meiner Daten, Zählernummer etc. erkannte er mich (als schon immer und ewig Eigentümer dieses Hauses) n i c h t an. Seltsamerweise kam dann gestern ein an mich adressierter Brief (den ich letztes Jahr vermisst hatte und deswegen anrief) mit der Aufforderung zur Selbstablesung (obwohl ich ja offensichtlich in deren Augen noch immer nicht der Eigentümer bin). - Was würdet ihr nun tun ? -
Gruß Skipper


Strom, Recht, Vermietung, Stromverbrauch, Stromrechnung
Probleme mit EON / Stromrechnung?

Hallo, es geht um meine Stromrechnung von 2015. Ich habe zwei Zähler einen für „Normal“-Strom und einen für Heizstrom. Betroffen ist nur der Heizstromverbrauch. Ich soll fast doppelt soviel Heizstrom verbraucht haben, wie in den letzten Jahren. Ich wohne seit 4 Jahren zur Miete. Mein monatlicher Abschlag ist von 104 Euro auf 347 Euro angestiegen. Der Heizstromzähler wurde im Jahr 2015 zweimal getauscht. Nach unzähligen Telefonaten mit EON und den Stadtwerken komme ich in dieser Sache einfach nicht weiter. Ich habe zuletzt gegen die Rechnung (inzwischen die 5te korrigierte Rechnung von EON) widersprochen und um Übermittlung der Monteurberichte und Protokolle der Zählerprüfung gebeten. Heute kam folgende Nachricht von EON: „Sehr geehrter Herr …,

Sie widersprechen unserer Rechnungskorrektur und fordern uns auf, eine neue zu erstellen und dabei die korrigierten Zählerstände des Netzbetreibers zu nutzen. Hierzu teilen wir Ihnen Folgendes mit:

Sie haben eine Befundprüfung beauftragt, da Sie von einem Zählerdefekt ausgegangen sind. Bis wir die korrigierten Daten Ihres Verteilnetzbetreibers erhalten, bleibt die ursprüngliche Rechnung bestehen und gültig.

Bei Berechnungsfehlern auf Grund einer nicht ordnungsgemäßen Funktion einer Messeinrichtung ist der von Messstellenbetreiber ermittelte und dem Kunden mitgeteilte korrigierte Verbrauch der Nachberechnung zu Grunde legen. Bis diese Nachberechnung oder auch Gutschrift erstellt werden kann, kann es bis zu einem Abrechnungsahr dauern. Bitte haben Sie daher noch etwas Geduld. Wir werden die Korrektur umgehend nach Erhalt der Korrekturdaten des Netzbetreibers vornehmen.

Die entsprechenden Zählerbelege und Prüfprotokolle fordern Sie bitte bei Ihrem örtlichen Verteilnetzbetreiber an. Vielen Dank.

Freundliche Grüße

Ihre E.ON Energie Deutschland GmbH“

Daraufhin habe ich telefonisch bei den Stadtwerken um schriftliche Auskunft zu den defekten Zählern gebeten. Die Frau am Telefon sagte, sie könnte die defekten Zähler überprüfen lassen, wenn ich die Kosten von 300 Euro pro Zählerprüfung bezahle.

Jetzt meine Frage: Ich bin EON Kunde. Der Zähler gehört den Stadtwerken. Warum soll ich als Endverbraucher für die Überprüfung der Zähler aufkommen? Gibt es kein Gesetz/Paragraph, dass EON verpflichtet, einen Nachweis für die in Rechnung gestellte Strommenge zu erbringen? Wäre es nicht die Aufgabe von EON den Fall aufzulösen und eine Zählerprüfung zu beantragen?

Stromverbrauch, Stromrechnung

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