Stromrechnung Korrektur. Lieferung Begann 2020. Rechtens?
Hallo liebe Community!
Vor einigen Tagen bekam ich Post ins Haus. Es waren 3 Nachzahlungsaufforderungen und eine Gutschrift von meinem Stromanbieter.
Was mit dabei war, und mich verwirrt, ist die Korrektur für die Turnusabrechnung. Hier wurde der Strom im Zeitraum von 01.08.2020 - 31.07.2021 geliefert. Jahre später kam nun eine Korrektur. Darf dieses Unternemen nach all den Jahren noch eine Korrektur senden und Nachzahlungen fordern? Wann verjährt das?
Zur Info: wir leben in einem Haus und nutzen dieses selbst.
Beste Grüße und vielen Dank!
3 Antworten
Die Rechnung wurde 2021 gestellt. Abschlagszahlungen minus Ergebnis der Jahresabrechnung ergibt Nachzahlung oder Gutschrift. Dafür ist es dann nicht bedeutsam, dass auch Strom dabei ist, der bereits 2020 geliefert wurde.
Die 3-jährige Verjährungsfrist begann am 1.1.2022. Verjährt somit am 31.12.2024. Also noch nicht verjährt und somit berechtigt, sofern auch der Inhalt korrekt ist.
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre (BGB §195) und dürfte auch für solch einen Fall gelten. Der Anbieter hat seine Forderung also rechtzeitig gestellt, um darauf noch einen Rechtsanspruch zu haben.
Ob die Forderung auch Inhaltlich berechtigt ist, ist eine andere Sache.
Selbverständlich nie bei Lieferbeginn. Denn bei Lieferbeginn weiß man doch noch gar nicht, was am Ende bei rauskommt.
Üblicherweise läuft die Frist ab Rechnungsstellung oder spätestens ab Ende des Kalenderjahres in dem ursprüngliche Forderung entstand.
Strom- und Gasrechnung Verjährung: So handeln Sie (kanzlei-herfurtner.de)
entscheiden musst schon selbst
Danke, die Frage ist ja. Ab Rechnungsstellung oder ab Lieferbeginn?