Strompreisbremse für Gewerbe mehrfach von Versorgungsunternehmen in der Jahresabschlussrechnung falsch berechnet, bei wem kann ich das auf Richtigkeit prüfen?
Guten Tag liebes Forum,
wir sind ein Gewerbe bei dem der Jahresverbrauch an Strom durchschnittlich bei 45000kwh liegt. Die Preisbremse für Unternehmen war ja 13 Cent netto (zuzüglich Netzentgelte,Steuern,Abgaben und Umlagen) für 70 Prozent des Vorjahresverbrauch
Bei Privatverbrauchern 40 Cent für 80% des Vorjahresverbauch (inklusive Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen )
Wir hatten eine Jahresabrechnung bekommen wo wir 3000 Euro Entlasung bekommen hatten. 2,5 Monate später kam wieder ein Schreiben wo drin steht:
" Für Verbrauchstellen mit einer Basisverbrauchsprognose von über 30.000 kwH dürfen die Preisbestandteile der Netzentgelte, Messentgelte und staatlichen veranlassten Preisbestandteile nicht berücksichtig werden"
Nun wollen die 2000 Euro wieder zurück haben. Also ich halte das für extrem peinlich, unseriös das eine Firma nicht weiß wie man die Preisbremse korrekt abrechnet. PS ich hatte bei dem ersten Schreiben dort angerufen und die hatten mir mehrfach gesagt das es korrekt abgerechnet wurde. 2,5 Monate später kam dann der Brief
An wen kann ich mich als Firma wenden um nachzuschauen ob das hier korrekt abgerechnet wurde? Ich traue dem Versorgungsunternehmen nicht mehr! Daher sind ja meine Zweifel berechtigt.
Vielleicht hat jemand einen Tipp! Danke Euch
1 Antwort
An wen kann ich mich als Firma wenden um nachzuschauen ob das hier korrekt abgerechnet wurde?
An deinen Anwalt.
Du kannst natürlich der Abrechnung widersprechen im Namen der Firma (sofern du dazu berechtigt bist), und es darauf ankommen lassen, dass der Stromlieferant die Rechnung einklagt. Spätestens dann müsste der Fall vor Gericht geklärt werden.
Also zu welchem Anwalt würdest du mir raten? Im Grundegenommen wenn ich unserer Kanzlei anrufe und denen das schildere dann wissen die welcher Anwalt hier zu aus der Kanzlei passt?
Das sollte so ziemlich jeder Anwalt prüfen können. Es geht einfach nur darum, die korrekte Anwendung eines Gesetzes anhand der Abrechnung zu prüfen. Das sind Basics für Volljuristen. Also einfach in der Kanzlei anrufen, den Fall schildern und dann dort mit der Person besprechen, die euch zugewiesen wird.
Ja aber damit kann ich ja nicht zum Anwalt für Familienrecht oder Arbeitsrecht. Ich wäre schon gut aufgehoben mit einem Anwalt für Vertragsrecht denke ich oder. Alles im Rahmen eines Beratungsgespräches klären. Die meisten Rechtsschutzversicherungen übernehmen sogar die Kosten eines Beratungsgesprächs aus Kulanz
Dann frag doch die Rechtschutzversicherung direkt nach einem passenden Anwalt, so direkt verbunden damit, dass du dir dort das Okay für die Kostenübernahme einholtst!
Übrigens, alle, die als Anwalt / Anwältin tätig werden dürfen, haben beide juristische Staatsexamen und das Referendariat absolviert. Auch wenn sie sich danach auf ein Rechtsgebiet spezialisieren, haben sie in diesem Studium alle Bereiche mal duchgeackert. Somit können sie alle ein Gesetz und ggf. die Rechtsprechung dazu verstehen und anwenden - worum es hier ja geht. Und wenn man sich an eine Kanzlei mit mehreren Anwälten aus verschiedenen Fachgebieten wendet, werden die intern untereinander schon überlegen, wer mit dem Thema vielleicht schon mal zu tun hatte und somit übernimmt.
Ebenfalls kann es bei solchen Themen auch durchaus eine Option sein, sich mal an den eigenen Steuerberater zu wenden, den man als Unternehmer ja wahrscheinlich eh hat. Steuerberater sind nämlich auch recht oft ursprünglich Juristen!
Ja wir haben ein Steuerbüro aber wo steht es denn genau geschrieben und vorgegeben wie man die Strompreisbremse korrekt anwendet? Das ist genau das wo wir unsere Zweifel haben das es nicht korrekt umgesetzt worden ist. Also eine Anleitung zur Umsetzung. Sowas muss ja ein Steuerbüro oder Anwalt erstmal einholen die Info
Na, das findest du aber easy über Google - Strompreisbremsegesetz heißt das Ding und ist problemlos im Netz zu finden!
Ja aber es muss ein Anwalt sein der was von der Strompreisbremse versteht. Ich kann ja damit nicht zum Anwalt für Strafrecht oder Mietrecht gehen. Zunächst muss ja nur erstmal auf Richtigkeit geprüft werden