Doch nicht für den Führerschein geeignet?

Ich hatte vor einiger zeit schon mal eine Frage zum Thema Führerschein machen gestellt - mittlerweile habe ich zwar noch ein paar Fahrten gehabt - aber wirklich glücklich bin ich immer noch nicht und hoffe auf eure Hilfe, Erfahrung - oder was auch immer.....

Mir geht es darum - ob ich nicht doch nicht tauglich bin den FS zu erwerben...

Achtun - das wird relativ lang:

Aktuell habe ich sämtliche Theorie durch - Prüfung allerdings noch nicht gemacht - da will ich lieber noch ein bisschen üben bevor ich dann doch durchfalle.

Das was mich immer wieder ins grübeln bringt is die Praxis.

Aktuell habe ich mittlerweile 13 Doppelstunden gehabt.

Weil ich Vollzeit arbeite (bin ü40) und die Schule immer voll ist zu der zeit wo ich könnte - kommt es immer nur zu 1x die woche fahren bei mir.

Letzte Woche hatte ich Urlaub und hab dann jeden Tag ne Doppelstunde gemacht - um wenisgten etwas routine zu bekommen. So zumindest mein Plan.

Aber am 4.Tag der Woche war meine Aufmerksam und konzentration so im Eimer (Private Probleme) das ich dann nach der Hälte fast heulend abgebrochen habe. Den 5.Tag haben wir dann auch erstmal gestrichen.

An den 4 Tagen haben wir immer das gleiche gemacht bzw geübt - ohne das ich wirklich weiter gekommen bin - und das ist auf dauer frustrierend.

Mir ist vor jeder Fahrstunde auch nie wohl dabei wenn ich daran denke das wieder Fahrstunde ist.

Also dachte ich mir ich es wäre sinnvoll von B auf B197 umzusteigen. Reine Automatik macht kein Sinn - wir haben daheim nur Autos mit Schaltung.

Ich komm stellenweise immer noch nicht mit der Schaltung und Kupplung klar - obwohl es schon besser geworden ist. Aber es gibt keine Stunde wo das Auto mal nicht absäuft, teilweise mehrfach hintereinander - was dann widerum ebenfalls zu frust und hektik führt.

Aktuell geht es darum das ich auf Hauptstaßen bei ca 40-50kmh vom 3. in den 2.Gang runterschalten und recht abbiegen soll - mit Spielgelbenutzung und Schulterblick - aber das bekomme ich auch nach 4 Doppelstunden nicht gebacken (das haben wir permanent in der Woche wo ich Urlaub hatte gemacht) - und ohne das gehts nicht weiter lt Lehrer....

Ich hab in der einen Stunde mal direkt fast nen Radler erwischt weil ich den Schulterblick komlett vergessen hatte. Eine Mülltonne hab ich auch schon fast erwischt. Und in einer anderen Stunde bin ich auf einer großen Kreuzung ohne blinken links abgebogen - obwohl ich geradeaus fahren hätte sollen...

Wenn mein lehrer mir dann sagt ich soll das und das und das machen usw - bin ich viel zu unsicher um selbstständig zu agieren. Entsprechend meckert er dann rum. Ich höre dann zwar was er sagt - aber gefühlt kommt das dann nicht oben im Hirn an um anschliesend dann zu reagieren und es zu versuchen besser zu machen.

Das ganze wird dann zu einer Spirale und ich mehr frustierter und mach dann noch mehr fehler....

Mittlerweile hab ich noch ein paar andere Schulen angeschaut- aber entweder sind die viel teuerer oder voll und nehmen niemand mehr auf - oder haben ewig Wartezeit - wäre natürlich ebenfalls kontraproduktiv.

Von daher eben die Überlegung auf B197 zu wechseln. Aber da hab ich die befürchtung das ich die benötigte Testfahrt nicht packe aber brauche - um zu zeigen ob die nötige Schaltkompetenz vorhaben ist oder eben nicht. - da warte ich aktuell auf Rückmeldung vom Chef der Schule - der Lehrer meinte das muss er erst mit dem Chef drüber reden...

Ich hab mittlerweile schon ordentlich Geld investiert und hab die Beführchtung das ich am Ende noch sehr viel mehr Geld rausblase und dann gar nicht bestehe und alle umsonst war. Von der verbrauchten zeit mal abgesehen....

Kann wirklich jeder fahren lernen? Oder woran merkt man das man besser nicht hinters Steuer gehört? Oder brauch ich nur mehr Stunden? Wieviele ? 100? 200? Und wo ist der Punkt wo man merken sollte das man doch besser abbricht und es ganz sein lässt?

Oder ist es einfach nur der falsche lehrer? Eig ist er nicht irgendwie bösartig oder schreit herum - aber ist er wirklich derjenige der zu mir passt um mir das ganze beizubringen? Woran erkennt man das?

Oder bin ich zu ungeduldig? Zu blöde?

Verkehr, Führerschein, Kupplung, Fahrerlaubnis, Fahrlehrer, Fahrschule, Straßenverkehr, Fahrschule Praxis, Führerscheinklasse B
Fahren ohne Fahrerlaubnis?

Moin!
Folgendes Problem, ich war heute mit meinem Motorrad unterwegs (Husqvarna fe 450) und die Polizei hat mich angehalten, um eine allgemeine Verkehrskontrolle durchzuführen.
Während der Verkehrskontrolle raste dann ein anderer Motorradfahrer an uns vorbei, währenddessen er sich eine Verfolgungsjagd mit der Polizei lieferte.
Nach ca 10-15 Min kamen die weitere Streifenwägen zu meiner Kontrolle und waren sichtlich frustriert, nachdem diese den Fahrer verloren hatten.
Nachdem dies passierte nahmen sich die Freunde in Blau mein Motorrad vor, wobei es hieß, es sei ein Fahren ohne Fahrerlaubnis im Spiel da das Motorrad zu viel Leistung für meinen Führerschein hätte, sie es aber aktuell nicht beweisen können.
Nach einigem Hin und Her kam dann ein Transporter der Dienststelle der mein Motorrad auflud und zum TÜV um die Ecke brachte.
Dort wurde mir dann erst einmal gesagt das die ABE aufgrund anderer Dinge erloschen sei (soweit kein Problem).
Das Problem für mich stellt sich eigentlich darin dar, dass (ich gehe jetzt vom schlimmsten aus) wenn das Motorrad mehr als 48 PS hat ein Fahren ohne Fahrerlaubnis im Raum steht.
Es stellt sich mir als Fahrzeugführer in Probezeit die frage was auf mich zu kommt?
Wie hoch ist die Chance das es nur eine Verlängerung der Probezeit wird und eine Geldstrafe kommt? Da ich beruflich auf den Führerschein angewiesen bin und nicht mit dem Bus oder Fahrrad zur Arbeit komme (Distanz + Arbeitsbeginn machen es unmöglich) ist es möglich das die Staatsanwaltschaft dies Berücksichtigt?
(Vorher nicht Polizeibekannt)

Danke für eure Hilfe

+Bitte spart euch kommentare wie "Hätte dir ja klar sein müssen wie viel PS die Maschine hat usw" ich weiß Unwissenheit schützt vor Strafe nicht aber in dem Falle weiß ich leider nicht ob sie wirklich die eingetragenen 12Kw hat

Motorrad, Verkehr, Polizei, Verkehrsrecht, Führerschein, A1, Fahrerlaubnis, Staatsanwaltschaft, Straßenverkehr, Motorradführerschein, Führerscheinklasse A1
Wie lange hat der Unfallgeschädigter sich zu melden?

Hi. Ich habe am Sonntag Abend gegen 22 Uhr einen Spiegel leicht zerkratzt mit mit dem Auto von einem Kollegen, ein typischer Spiegel an Spiegel Situation halt. Als guter Mensch bleibt man halt stehen und gibt seine Infos weiter oder ruft die Polizei an. Hab die Polizei gerufen & sie haben den Beschädigten informiert. Ich habe von ihm/Sie noch gar nichts gehört. Gestern nach Arbeit bin ich nochmal hin & habe dort geklingelt, möchte am liebsten selbst in Bar zahlen, weil es mir ungangenhm ist, da dies nicht mein Auto ist und ich auch keins besitze. Frau hat aufgemacht & war sehr geschockt, dass ein K*na*cke vor der Tür steht & wollte mich so schnell wie möglich los werden & hat geleugnet, dass sie ein Auto fährt haha & generell sehr nervös, bin wieder weg, wollte die nicht weiterhin belästigen. 2 min Später als der Schock weg war bei ihr, hat sie mich nochmal aus dem Balkon aus gerufen & doch zugegeben, dass es ihr Auto war aber nicht Sie, sondern der Sohn es fährt. Habe ihr nochmal meine Nummer gegeben und darum gebeten, der Sohn solle sich melden, da ich den Schaden auf Wunsch begleiche. Heute kam auch nichts mehr. Ich habe nun das Gefühl, ich habe genau die Art von Mensch getroffen, die man **** ihr wisst schon was. Ich habe nun Angst, dass sie nochmal einen Anwalt, gutachter oder was weiß ich noch was dazu holen und ich am ende tausende von Euros zahlen muss.

Meine Fragen wären nun. Wie lange hat der Geschädigte Zeit, die Sache mit mir zu klären?

Kann der geschädigte auf meine Kosten den kompletten Spiegel erneuern oder muss ich nur den Kratzer bezahlen? Der Spiegel hatte schon paar Kratzer. Aber einen frischen Kratzer sieht man sofort, das hat auch die Polizei vor Ort festgestellt.

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Vater will autofahren trotz ärztliche empfehlung es nicht zu tuen bei krebs, usw?

Bräuchte euren rat...

Weiss halt erstmal garnicht wie ich anfangen soll. (Erstmal ich hab zu meinen vater keinen kontakt sondern weiss das alles nur von meiner mama ,da ich bei meiner oma lebe)

Alsooo mein vater hat letzes jahr krebs bekommen (unheilbar)kann kaum laufen ,stehen ect) Kommt nichtmal die treppe runter bzw kaum aber will umbedingt autofahren... und das MIT meiner mama im auto... ich habe soo angst das MEINER MAMA was passiert wenn er auto fährt(mein vater ist mir in dem sinne egal nach all den was er mir angetan hat) wenn der also nh unfall baut mit meiner mama drinnen... ich könnt nicht mehr

Auch seitens ärzte weiss ich vob meiner mama das er wohl die empfehlung bekommen hat DAS ER DAS AUTOFAHREN sein lassen soll...

Und er hatte letzes jahr schon !!4!! Unfälle wenn auch nur kleine wo keiner zu schaden kam (gott sei dank)

Einmal fasst nh roller fahrer umgefahren

Dann bei Rewe in diesen einkaufswagenhaus

Dann gegen nh zaun gefahren

Und dann in nh pfosten gefahren und einfach abgehauen...

Wo soll ich mich damit am besten hinwenden? Er zeigt keine einsicht und so.. aber so wie komisch er fährt... ich sehs schon kommrn das er mal nh unfall baut. Soger letzes jahr ist er einfach nach ner ambulanten OP auto gefahren..

Also keine einsicht. 0 nix.

Soll ich das bei der polizei ordnungsamt melden oder gibt es da ggf andere anlaufstellen?

Bin über jede antwort sehr dankbar.

Ordnungsamt 50%
Andere anlaufstellen 50%
Polizei 0%
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Autounfall HILFE?

Liebe Leute. Meine Partnerin hat Gestern ein Autounfall gehabt.

ich versuche alles bestmöglich ehrlich und logisch zu erklären, Erklärung laut Dashcam.

Unfallort ist in Österreich, Wien

Sie fährt auf eine Geregelte Kreuzung zu wo die Ampel fürs Rechts Abbiegen GRÜN ist.

Sie biegt ab. Gleichzeitig hat allerdings die Ampel fürs Links Abbiegen für die Spur wo der Rote Van fährt auch GRÜN aber diese spur verläuft weit links von ihr daneben hin weg nach hinten weiter also deren abbiege Spuren kreuzen sich auf gar keinen fall siehe Bilder.

Und wie Sie abbiegt macht das Schwarze auto eine, wie nenn ich das U-Turn, Kehrtwendung, Umkehrung keine Ahnung aber siehe silbernes Auto davor er wendet eben von seiner fahrban in die andere und der aufprall ist dann gleich dannach auf ihrer seite also wo sie bereits in der spur ist. Also Vorne Links komplett im A…. Sie wechselt in dem Fall, auch gut zu wissen, von einer Spur auf einen mehrspuringen fahrstreifen wobei diese eine Rechtsseitige Verengung hat wo allerdings auch nach knapp 10 Metern Autos Parken. Da sie dort eben Tag täglich fährt ist es nun noch mal ein schock extra weil sie eben nie sowas hätte denken können.

Die Frage ist eben wer ist nun schuld, sie macht sich komplett fertig obwohl ich ihr 100 mal gesagt habe der der da eigentlich wendet Haftet voll für sowas aber wie seht ihr das ganze?

hoffe war deutlich genug und gut zu verfolgen mit den Fotos.

xD

danke schonmal falls wer hier kommentieren möchte oder wird <3

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Verwirrt durch Bußgeldbrief?

Ich bin 20 Jahre alt und wurde vor ein paar Wochen zum ersten mal geblitzt. Der Bußgeldbrief ist jetzt angekommen, und weil ich sowas noch nie gemacht habe, habe ich ein paar Fragen.

Ich habe eine Geldstrafe, Punkte und einen Monat Fahrverbot bekommen. Einspruch oder soetwas möchte ich nicht einlegen weil mir bewusst ist, dass ich wirklich zu schnell war.

Meine Fragen:

1. In dem Bußgeldbrief steht keine Bankinformation oder sonst irgendeine Zahlungsmöglichkeit, an die ich die Geldstrafe überweisen kann. Wie, bzw. an wen soll ich die Strafe Zahlen? Oder kommt noch ein Brief mit der Zahlungsmöglichkeit?

2. Da ich Ersttäter bin darf ich ja den Monat Fahrverbot innerhalb der nächsten 4 Monate aussuchen. Wie genau suche ich den Monat aus? Muss ich jemandem bescheid geben, welchen Monat ich aussuche, oder einfach innerhalb der 4 Monate unangekündigt mit dem Führerschein zur Polizei gehen um um ihn abzugeben?

3. Im Brief ist auf der letzten Seite so ein "Betroffenen Anhörungsbogen", den ich bis zu einem bestimmten Datum ausgefüllt wieder zurück schicken muss. (könnte jetzt ne dumme Frage sein, stelle sie zur Sicherheit aber trotzdem). Der Monat Fahrverbot beginnt nicht ab dem Zeitpunkt, an dem die Behörde den ausgefüllten Betroffenen Anhörungsbogen bekommt oder?

4. In der Überschrift steht "Anhörung des Betroffenen wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit" heißt das, ich habe jetzt irgendein Verfahren, wo ich hingehen und Aussagen muss??

Ich bedanke mich im Voraus für die Hilfe :)

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Frage an die Christen, zum Thema Hölle?

Frage bezüglich der Atheisten:

Wenn ein Atheist stirbt und er hatte keine christlichen Verwandten, keine gläubige Nachbarn oder Kollegen, die ihn mal in den Gottesdienst eingeladen haben. Auch musste der arme so viel arbeiten, dass er nicht auf die Idee gekommen ist, am Sonntag von alleine in die Kirche zu gehen oder in Bibel TV einen Gottesdienst sich anzuhören, er schief lieber bis 11 Uhr. Er hatte auch nie einen Traktat in die Hände erhalten; er hatte auch keine Sinn- oder Lebenskrise, wo er zu Gott um Hilfe schreien musste, er hatte ein gutes, unbesorgtes Leben.

Und jetzt verunglückt er tödlich mit 30 Jahren im Straßenverkehr ( wie Tausende auch) und steht vor Gott.

Wird Gott Ihm vorhalten, dass er Weihnachten gefeiert hat (wie Millionen auch), dass er eigentlich gewusst hat, dass es einen Gott gibt?

***

Man feiert normalerweise keinen Geburtstag von jemandem, der eine Fantasiefigur ist, wie Batman. Und schon gar nicht feiert man den Geburtstag von jemandem, der man verachtet.

Was meint ihr, reicht es schon, um den Mann in die Hölle zu schicken oder wird Gott ihm noch andere Momente zeigen, wo Er sich ihm gezeigt hat, wie in der Natur, zum Beispiel.

Die Frage geht nur an die Christen!

Atheisten sich Antwort bitte denken und für sich behalten.

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Autobahnzufahrt: Gelten Streckenbeschränkungen nur bis zum Beschleunigungsstreifen?

Weil sich ein Diskussionspartner unter einer ähnlichen Frage auch auf mehrfache Nachfrage weigert, auf meine Rückfrage nach dem Motto "habe ich deine Aussage richtig verstanden" einzugehen, mache ich halt eine neue Frage draus:

Wenn am Autobahn-Zubringer vor dem Einfädelungsstreifen eine Streckenbeschränkung beschildert wird, ist diese dann nur für den Zubringer bis zum Einfädelungsstreifen gültig oder auch für den Einfädelungsstreifen und die nachfolgende Autobahn?

Der andere Antwortende meinte, es könne nur bis zum Beginn des Einfädelungsstreifen gelten, weil man auf diesem ja beschleunigen müsse usw.

Nun habe ich gerade dann, wenn auf der durchgehenden Autobahn eine Beschränkung gilt, auch schon oft gesehen dass diese für auffahrende Fahrzeuge im Verlauf des Zubringers ausgeschildert wird.

Hier ein Beispielbild. Im Autobahn-Zubringer stehen ein Tempolimit auf 40 km/h und ein Überholverbot. Im weiteren Verlauf der Autobahn, welche hier eine Baustelle hat, stehen keine weiteren Streckenbeschränkungen.

Wäre die Aussage korrekt, dass Tempo 40 und Überholverbot nur für die 10 m nach dem Schild bis zum Beginn des Einfädelungsstreifen gelten, dürfte man ja anschließend mit 100 km/h durch die Baustelle fahren und dort 'nen LKW überholen... Das kann ich mir nicht so recht vorstellen. Ich bin der Ansicht, diese Streckenbeschränkungen gelten auch für den weiteren Streckenverlauf.

Ich bitte um Klärung.

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