Wie lange hat der Unfallgeschädigter sich zu melden?

4 Antworten

und ich am ende tausende von Euros zahlen muss.

Man muss das bezahlen, was beschädigt wurde. Da kann ein Gutachter auch nicht mehr daraus machen. Kann dir aber wurscht sein, denn die Haftpflicht bezahlt den Schaden.


Kurdeohneland2 
Beitragsersteller
 23.01.2024, 16:55

Ich habe Angst, dass die Versicherung teurer wird für meinen Kollegen

wiki01  23.01.2024, 21:41
@Kurdeohneland2

Ok, ein kaputter Spiegel kostet jetzt nicht die Welt. Das kannst du immer noch bezahlen, wenn die Versicherung den Schaden reguliert hat. Dann kommt es zu keiner Hochstufung.

Der Geschädigte wird die Schadenersatzforderung deiner Versicherung melden. Über die kannst du den Schaden dann auch "bar" ersetzen.
Der Geschädigte kann einen Gutachter und Anwalt nehmen, das kannst du kaum verhindern.

Die Forderung verjährt in 3 Jahren


Suzifried  20.05.2024, 22:38

Der Versicherung melden nicht vergessen

Hast die Polizei gerufen, ist in Ordnung. Jetzt noch der Versicherung melden. Ansonsten abwarten.


Kurdeohneland2 
Beitragsersteller
 23.01.2024, 16:35

Wird die Versicherung nun teurer? Auch wenn ich am Ende den Schaden bezahle? Und bekommt mein Kollege Probleme mit der Versicherung, weil ich den Wagen gefahren bin?

Kwalliteht  23.01.2024, 16:41
@Kurdeohneland2

Der Weg ist nun einmal über die Versicherung. Die bezahlt den Schaden erst einmal, der Versicherte kann den Schaden dann an die Versicherung erstatten, um nicht hochgestuft zu werden. Das müsstest Du ihm dann bezahlen.

Der Besitzer des Fahrzeuges muss erst einmal in die Werkstatt und sich einen Kostenvoranschlag holen, dann wird er dich anrufen wie teuer es wird...