Wie lange hat der Unfallgeschädigter sich zu melden?
Hi. Ich habe am Sonntag Abend gegen 22 Uhr einen Spiegel leicht zerkratzt mit mit dem Auto von einem Kollegen, ein typischer Spiegel an Spiegel Situation halt. Als guter Mensch bleibt man halt stehen und gibt seine Infos weiter oder ruft die Polizei an. Hab die Polizei gerufen & sie haben den Beschädigten informiert. Ich habe von ihm/Sie noch gar nichts gehört. Gestern nach Arbeit bin ich nochmal hin & habe dort geklingelt, möchte am liebsten selbst in Bar zahlen, weil es mir ungangenhm ist, da dies nicht mein Auto ist und ich auch keins besitze. Frau hat aufgemacht & war sehr geschockt, dass ein K*na*cke vor der Tür steht & wollte mich so schnell wie möglich los werden & hat geleugnet, dass sie ein Auto fährt haha & generell sehr nervös, bin wieder weg, wollte die nicht weiterhin belästigen. 2 min Später als der Schock weg war bei ihr, hat sie mich nochmal aus dem Balkon aus gerufen & doch zugegeben, dass es ihr Auto war aber nicht Sie, sondern der Sohn es fährt. Habe ihr nochmal meine Nummer gegeben und darum gebeten, der Sohn solle sich melden, da ich den Schaden auf Wunsch begleiche. Heute kam auch nichts mehr. Ich habe nun das Gefühl, ich habe genau die Art von Mensch getroffen, die man **** ihr wisst schon was. Ich habe nun Angst, dass sie nochmal einen Anwalt, gutachter oder was weiß ich noch was dazu holen und ich am ende tausende von Euros zahlen muss.
Meine Fragen wären nun. Wie lange hat der Geschädigte Zeit, die Sache mit mir zu klären?
Kann der geschädigte auf meine Kosten den kompletten Spiegel erneuern oder muss ich nur den Kratzer bezahlen? Der Spiegel hatte schon paar Kratzer. Aber einen frischen Kratzer sieht man sofort, das hat auch die Polizei vor Ort festgestellt.
4 Antworten
und ich am ende tausende von Euros zahlen muss.
Man muss das bezahlen, was beschädigt wurde. Da kann ein Gutachter auch nicht mehr daraus machen. Kann dir aber wurscht sein, denn die Haftpflicht bezahlt den Schaden.
Ok, ein kaputter Spiegel kostet jetzt nicht die Welt. Das kannst du immer noch bezahlen, wenn die Versicherung den Schaden reguliert hat. Dann kommt es zu keiner Hochstufung.
Der Geschädigte wird die Schadenersatzforderung deiner Versicherung melden. Über die kannst du den Schaden dann auch "bar" ersetzen.
Der Geschädigte kann einen Gutachter und Anwalt nehmen, das kannst du kaum verhindern.
Die Forderung verjährt in 3 Jahren
Hast die Polizei gerufen, ist in Ordnung. Jetzt noch der Versicherung melden. Ansonsten abwarten.
Wird die Versicherung nun teurer? Auch wenn ich am Ende den Schaden bezahle? Und bekommt mein Kollege Probleme mit der Versicherung, weil ich den Wagen gefahren bin?
Der Weg ist nun einmal über die Versicherung. Die bezahlt den Schaden erst einmal, der Versicherte kann den Schaden dann an die Versicherung erstatten, um nicht hochgestuft zu werden. Das müsstest Du ihm dann bezahlen.
Der Besitzer des Fahrzeuges muss erst einmal in die Werkstatt und sich einen Kostenvoranschlag holen, dann wird er dich anrufen wie teuer es wird...
Ich habe Angst, dass die Versicherung teurer wird für meinen Kollegen