Autobahnzufahrt: Gelten Streckenbeschränkungen nur bis zum Beschleunigungsstreifen?
Weil sich ein Diskussionspartner unter einer ähnlichen Frage auch auf mehrfache Nachfrage weigert, auf meine Rückfrage nach dem Motto "habe ich deine Aussage richtig verstanden" einzugehen, mache ich halt eine neue Frage draus:
Wenn am Autobahn-Zubringer vor dem Einfädelungsstreifen eine Streckenbeschränkung beschildert wird, ist diese dann nur für den Zubringer bis zum Einfädelungsstreifen gültig oder auch für den Einfädelungsstreifen und die nachfolgende Autobahn?
Der andere Antwortende meinte, es könne nur bis zum Beginn des Einfädelungsstreifen gelten, weil man auf diesem ja beschleunigen müsse usw.
Nun habe ich gerade dann, wenn auf der durchgehenden Autobahn eine Beschränkung gilt, auch schon oft gesehen dass diese für auffahrende Fahrzeuge im Verlauf des Zubringers ausgeschildert wird.
Hier ein Beispielbild. Im Autobahn-Zubringer stehen ein Tempolimit auf 40 km/h und ein Überholverbot. Im weiteren Verlauf der Autobahn, welche hier eine Baustelle hat, stehen keine weiteren Streckenbeschränkungen.
Wäre die Aussage korrekt, dass Tempo 40 und Überholverbot nur für die 10 m nach dem Schild bis zum Beginn des Einfädelungsstreifen gelten, dürfte man ja anschließend mit 100 km/h durch die Baustelle fahren und dort 'nen LKW überholen... Das kann ich mir nicht so recht vorstellen. Ich bin der Ansicht, diese Streckenbeschränkungen gelten auch für den weiteren Streckenverlauf.
Ich bitte um Klärung.
4 Antworten
egal ob baustelle oder was anderes- wenn die am anfang der Auffahrt 60 angezeugt wird- dann ist das für alle- die auf der Autobahn fahren bis zur Aufhebung oder einem anderen Zeichen.
am anfang der autobahn stehen die Geschwindigkeiten nochmal- so wie sie gerade auf dem anschnitt gelten. weil die Autofahrer auf der shcon fahrenden strecke hatten die beschränkung schon vorher.
alos ja, du bist mit deiner annahme richtig.
Bei uns ist wenn man auf die Autobahn in die eine Richtung will kurz vor der Spur die parallel zur Autobahn aber baul. getrennt ist ein Tempolimit. Und das wird nirgends aufgehoben.
Normalerweise ist am Ende des Beschleunigungsstreifens ein TL-Schild, wenn auf der Autobahn ein TL ist.
notting
Hi, das Tempolimit gilt solange, bis ein anderes Schild es aufhebt.
Beachte dabei aber, dass auch das Autobahnschild. Also das blaue mit den 2 Bahnen und der Brücke es aufhebt.
Da würde ein Schild fehlen, passiert öfters,...die 40 gelten für dich bis zum Ende der Baustelle...an der Beschleunigungsspur ist normalerweise ein Schild das dir anzeigt was auf der Autobahn vorgeschrieben ist...
Meine ich doch.
Für die anderen, die schon vor dieser Anschlussstelle auf der Autobahn fuhren, kann es ja schon kilometerweit vorher eine entsprechende Beschilderung gegeben haben. Streckenbeschränkungen werden ja durch Zufahrten nicht aufgehoben.