Bußgeldbescheid Straßenverkehr?
Ich habe Post von der Polizei bekommen weil Ich in einer 30er Zone fast 60 gefahren bin. (Ich weiß war blöd aber Schild war halt neu aufgestellt und man muss sich noch daran gewöhnen) Bußgeld 150€ schön und gut nur jetzt zu meiner Frage; Woher weiß die Polizei das Ich gefahren bin wenn erstens Ich nicht der Fahrzeughalter bin und zweitens man mir als Beweismittel nur ein fast schon verpixxeltes Schwarz weiß Foto bei Nacht per Post zugeschickt hat? Ich dachte wir wären in Deutschland noch nicht auf chinesischem Level was Gesichterkennungstechnik angeht das hat mich echt überrascht, weil mir und meinen Freunden so etwas noch nie passiert ist.
Ich habe ja auch den Fragebogen bekommen und bin halt sehr verwirrt weil die auf der einen Seite meine Namen, Addresse usw alles irgendwie rausgefunden haben(durch das verpixxelte Schwarz-weiß Bild??) Und auf der anderen Seite Fragen sie mich nochmal explizit in dem Schreiben ob Ich das gewesen bin...also wissen die es doch oder nicht?
3 Antworten
Das Bild auf dem Brief ist eine extrem vereinfachte Version des Blitzerfotos. Das Bild, das der Sachbearbeiter auf seinem Bildschirm sieht, ist um mehrere Klassen besser - die Kamera ist besser als eine gute Handykamera.
Und natürlich wird zunächst der Fahrzeughalter angeschrieben. Aber der ist verpflichtet, Auskunft zu geben wer mit dem Auto gefahren ist. Also Name und Adresse. Dies wird er gemacht haben und anschließend geht der Brief eben an die Person, die als Fahrer benannt wurde.
Da wir in Deutschland aber ein Rechtsstaat sind, hat ein Beschuldigter immer die das Recht, zu einem Vorwurf Stellung zu nehmen und ihn anzufechten. Zum Beispiel, zu sagen "das war ich nicht", oder einen Verfahrensfehler oder höhere Rechtsgüter wie 'nen rechtfertigenden Notstand geltend zu machen. Deshalb gibts zum gestellten Vorwurf eben auch den Anhörungsbogen dazu.
Du kannst natürlich behaupten, nicht gefahren zu sein. Im einfachen Fall vergleicht dann ein Richter dein Gesicht mit dem Blitzerfoto (also der hochauflösenden Version davon) und sagt "doch, das warst eindeutig du". Ansonsten kann der Fahrer halt nicht zweifelsfrei identifiziert werden und der Vorwurf läuft ins Leere... und der Fahrzeughalter bekommt die Auflage, ein Fahrtenbuch zu führen damit er in Zukunft definitiv sagen kann, wer mit seinem Auto gefahren ist.
Mit dem Nummernschild wird der Halter ermittelt und das Original-Bild ist gestochen scharf. Wahrscheinlich ist leicht erkennbar, dass Du nicht der Halter sein kannst, z.B. altersbedingt, wenn man die Daten abgleicht. Denn normalerweise bekommt der Fahrzeughalter den Anhörungsbogen und sollte dann sinnvollerweise angeben, wer gefahren ist.
Wenn Du behauptest, dass Du nicht gefahren bist, "darf" der Fahrzeughalter und damit jeder, der das Fahrzeug bewegt, dann sich im Fahrtenbuch eintragen, in der Regel für 12 Monate. Und sei versichert, das will der Halter des Fahrzeugs und auch Du, ganz bestimmt nicht. Und billiger wird die Strafe dadurch auch nicht, denn durch das Bild des Fahrers steht doch schon fest, wer gefahren ist.
Das original Bild ist natürlich gestochen scharf, und wenn der Fahrer definitiv nicht der Halter sein kann (Geschlecht oder Alter) dann wird auch schonmal direkt ein Anhörungsbogen z.B. an das einzige Kind etc. verschickt.
Dann wird ermittelt, die Verjährung ist ja erstmal für dich unterbrochen durch Erhalt des Anhörungsbogen.
Ich schlimmsten Fall würden die mich wahrscheinlich zu sich zitieren und 1zu1 mit dem Bild abgleichen und mich nochmal befragen oder? Und Ich weiß leider nicht was eine Verjährung ist und googlen hat mich ehrlich gesagt nur noch mehr verwirrt.
Was würde passieren wenn Ich theoretisch jetzt verneine das Ich es war und den Anhörungsbogen dann so zurückschicke?