Verlustvortrag - Steuererklärung, duales Studium

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage bezüglich meines dualen Studiums (2011-2015).

In 2011 habe ich zeitgleich eine Ausbildung und ein Studium an einer privaten Hochschule angefangen. Ende 2013 beendete ich meine Ausbildung und arbeite nun Vollzeit. Letzte Jahr habe ich meine Steuererklärung für die Jahre 2011, 2012 und 2013 eingereicht. Meine Ausgaben für das private Studium beliefen sich auf 350 € im Monat. Im Jahr 2013 waren dies Kosten von 2.100 € (Juli - Dezember). Während meiner Ausbildung habe ich unter den Freibetrag von ~8.000 € verdient und hätte ja für dieses Jahr keine Lohnsteuer zahlen müssen. Der gleiche Sachverhalt war in 2012, wo ich 4.200 € für die Hochschule bezahlt habe und weniger als 8.000€ verdient habe. In 2013 reichte ich dann rückwirkend die Steuererklärung für die Jahre 2011 und 2012, sowie die Steuererklärung für 2013 ein. Ich erhielt zwar eine angemessene Summe zurück, es wurde jedoch trotzdem ein Betrag festgesetzt. Was ich mich bereits zu diesem Zeitpunkt fragte war, ob ich nicht, aufgrund dem Verdienst <8.000 € in 2011 und 2012, einen Verlustvortrag aus diesen Jahren aufbaue.

Ich stellte diese Frage einen Mitarbeiter des Finanzamtes und dieser gab mir folgende Antwort: Ein Verlustvortrag ergibt sich nur, wenn die Werbungskosten > dem Bruttoeinkommen sind. Dies war in keinem Jahr der Fall, somit ergebe sich kein Verlustvortrag und das festgesetze Einkommen ist in Ordnung.

Frage: Ich dachte immer, dass durch Einkommen < 8.000 € eine Zahlung von Lohnsteuer ausgesetzt wird. Falls das Einkommen 8.000 € übersteigt, werden die absetzungsfähigen Werbungskosten gegen gerechnet und die Lohnsteuer für das neu ermittelte Einkommen von der gezahlten Lohnsteuer abgezogen und die Differenz wieder zurück gezahlt. Wie kann ich dann keinen Verlustvortrag aus den Jahren 2011 und 2012 haben? Für das Jahr 2014 würde ich gerade mal die Häfte zurückbekommen und hatte Werbungskosten von über 8.000 € (Uni, Fahrten, Pauschalen etc.)

Falls der gute Herr (Was ich natürlich annehme aber die Erklärung mir nicht ganz plausibel erscheint) recht hat, reicht eine einfache Antwort (würde mich aber auch sehr über eine detailierte Antwort freuen).

Danke vorab für ihre Bemühungen und viele Grüße, Selyria21

Steuern, Steuererklärung, Finanzamt, Lohnsteuer
Steuerschätzung,Konto- und Lohnpfändung, Steuererklärung, Kontoauszüge der letzen 5 Jahre?

Hallo liebe Community, als allererstes möchte ich euch bitten abfällige und besserwisserische Kommentare für euch zu behalten. Ja ich habe kapiert, dass das blöd von mir alles war, aber nun versuche ich ja eine Lösung dafür zu finden.

Die Umstände:

Das Finanzamt erhebt eine Steuerschätzung für 2009 bis 2013 von rund 6500 € und pfändet somit mein Konto. Da ist nicht so viel drauf um alles zu pfänden. Jetzt habe ich eine Ausbildung angefangen und Lohnpfändung geht auch nicht, da ich einen nicht pfändbaren Betrag verdiene. Ich war als Promoter selbständig, aber nicht die ganze Zeit. Ab und zu auch im Angestelltenverhältnis, hatte aber mein Gewerbe die ganze Zeit nicht abgemeldet. Aufgrund "beschissener" Umstände, habe ich leider alle meine Belege verloren, somit kann ich nicht mal rekonstruieren, was ich 2009 bis 2013 verdient habe.

Ich habe bereits alle Agenturen angeschrieben, bei denen ich tätig war und die es noch gibt mit der Bitte mir die Rechnungskopien zukommen zu lassen.

Fragen:

  • Muss ich bei den Steuererklärungen meine Einnahmen belegen?
  • Muss ich zu den Steuererklärungen auch jeweils die Anlage N ausfüllten?
  • Kann ich bei meiner Bank die Kontoauszüge für diesen Zeitraum erbitten? Wenn ja, was kostet so etwas im Schnitt?
  • Kann das Finanzamt gleichzeitig meinen Lohn und mein Konto pfänden oder geht nur eines vom beiden?
  • Was kann ich sonst tun, um dieses Problem so schnell wie möglich aus der Welt zu schaffen oder an meine mir monatlich zur Verfügung stehenden 250 € zu kommen?
  • Was ist mit Agenturen, die nicht mehr existent sind? Muss ich dafür auch Einnahmen angeben?

Für jede Frage, die der Klärung dienen, bin ich ich offen. Ich bitte um eure Hilfe und danke euch schon mal im Voraus.

Steuern, Selbständigkeit, Bank, Steuererklärung, Finanzamt, Gewerbe, Lohn, Pfändung
Ist es möglich einen Minijob nachträglich "umzuwandeln" zu einer kurzfristigen Beschäftigung?

Hallo,

Ich habe zur Zeit einen Minijob, bei dem ich bis zu 450 € verdienen kann. Seit letztem Monat (01.04.2015) habe ich nun einen zweiten Job, welcher allerdings als kurzfristige Beschäftigung mit max. 70 Tagen im Jahr zählt. Soweit ich mich bisher richtig belesen habe, werden diese beiden Jobs nicht mit einander verrechnet, sprich man kann mehr als 450€ insgesamt pro Monat verdienen ohne Steuern und Sozialversicherungen zahlen zu müssen. Ist das richtig?

Nun hat mir gestern mein neuer Arbeitgeber (bei der kurzfristigen Beschäftigung) gesagt, dass er mich letzten Monat versehentlich falsch angemeldet hat. Er hatte mich nicht als kurzffristige Beschäftigung angemeldet, sondern ebenfalls als Minijob auf 450€. Also hatte ich im April zwei Minijobs auf 450€Basis und bin natürlich auch über 450€ gekommen (155€+640€). Natürlich hat er gesagt, dass er es für nächsten Monat direkt umändern wird und auch nachträglich für den April abändern wird.

Ist dies überhaupt möglich? Kann man nachträglich einen Job auf 450€ Basis als kurzfrisitge Beschäftigung quasi "ummelden"? Gibt es irgendwelche Konsequenzen? Wird die Minijobzentrale auf mich oder auf meine zwei Arbeitgeber zu kommen? Wenn ja, wann? Kann ich verhindern dass die Minijobzentrale auf meine beiden Arbeitgeber zukommt?

Da ich mich mit einem der Chefs nicht besonders blendend verstehe, würde ich ein Schreiben von der Minijobzentrale,das besagt,dass Steuern und Sozialabgaben nachgeleistet werden müssen gerne vermeiden.

Ich weiß es ist ein komplizierter Fall! Wäre für jede Hilfe dankbar!

Liebe Grüße

Geld verdienen, Steuern, Recht, Minijob, Anmeldung
Kauf von Dual-SIM Handy als Kleinunternehmer absetzen

Hallo.

Ich habe ein Gewerbe (mit der Kleinunternehmer-Regelung) eröffnet, das unter anderem Online-Handel beinhaltet. Dafür habe ich mir extra ein Smartphone angeschafft, dass zwei SIM Karten enthalten kann (eine Karte für private Zwecke, eine für die geschäftlichen).

Nun werde ich das Handy selten "aktiv" geschäftlich brauchen, sondern nur erreichbar sein für Kunden und andere Personen, die die geschäftl. Telefon-Nummer im Impressum der Shop-Seite sehen.

Die Abrechnung der laufenden Kosten ist durch die Trennung der SIMs ja echt simpel. Aber wie sieht das mit dem Absetzen des Handy-Kaufs an sich aus (150€ brutto)?

Meine bisherigen Erkenntnisse:

  1. Man kann als Gewerbetreibender alle Ausgaben absetzen, die betriebsbedingt ausgelöst wurden. Das Handy war auch ein rein geschäftlich ausgelöster Kauf - privat hätte ich mir das nie gekauft. Es war wegen der Dual-SIM Funktion und den geringen Kosten aber am sinnvollsten.
  2. Irgendwo habe ich gelesen, dass man neuerdings Handys als Kleinunternehmer zu 100% als Betriebsausgaben absetzen kann! Allerdings finde ich diesen Artikel nicht mehr wieder, er wurde aber 2015 geschrieben, war also aktuell. Ansonsten würde ich wegen der SIM-Aufteilung zu 50%-50% tendieren, obwohl ich die Aufteilung privat/geschäftlich aus den oben genannten Gründen sicherlich nicht bei 50% sehe.

Im Internet findet sich nichts eindeutiges zu diesem Thema, da "Dual-SIM" wohl noch nicht so verbreitet ist.

Wisst ihr, mit welchem Prozentsatz ich die Kosten des Kaufs absetzen kann? (Falls es hilfreich ist: ich mache die einfache Buchführung mit EÜR am Ende)

Vielen Dank schon mal für eure Hilfe. Links sind auch willkommen :-)

Reeeny

Smartphone, Steuern, absetzen, dual Sim, Kleinunternehmer
Ist die Zucht von Pitbulls und Co in Deutschland verboten?

Hallo, ich wollte mir in naher Zukunft wieder einen Hund anschaffen. Mein Interesse haben Pitbulls geweckt, da diese mir vom Wesen sehr Zusagen. Nun habe ich ein paar Fragen, die ich auf diesem Wege klären möchte. Zu dem Thema finde ich nur Einträge von 2008-2010. Ich denke die Gesetze haben sich dies bezüglich schon wieder geändert.

1) Gibt es momentan ein Verbot in Deutschland / einzelnen Bundesländern, dass die Pitbullzucht verbietet. ... Finde keine Züchter bei Google / bzw. bei eBay Kleinanzeigen keine Pitbulls

2) Hat jemand im Raum Hannover Erfahrung mit der Besteuerung von Pitbulls / ob nach dem Wesenstest auch der normale Hundesteuersatz gilt? ... wird doch nicht von allen Städten anerkannt oder?

3) Ab welchem Hundealter müssen Listenhunde einen Maulkorb tragen?

4) Welche Länder in der Eurozone haben ein Verbot bezüglich der Einreise von Listenhunden?

5) Falls (1)) erlaubt, hat jemand Erfahrung mit Züchtern und kann mir jemanden empfehlen. Ich lege keinen Wert auf Papiere! Möchte nur einen gesunden Hund, der auch nicht die sehr markanten Züge eines Pitbulls aufweisen muss ( denke wenn sie zu massig sind beeinträchtigt dies die Gesundheit. Als extrem schlechtes Beispiel, wem der Pitbull Hulk etwas sagt ) Ich wäre auch einem Pitbull aus dem Tierheim gegenüber nicht abgeneigt. Nur leider habe ich da sehr schlechte Chancen als angehender Student. Falls sich jetzt jemand fragt warum ich mir dann einen kaufen möchte, bzw. einen adoptieren möchte. Ich bin mir um den finanziellen Aufwand bewusst und habe auch genügend finanzielle Reserven, um bei zB. Operationen die Kosten aufbringen zu können.

Dankeschön schonmal an diejenigen, die sich die Mühe machen und das alles durchlesen.

Steuern, Hund, Pitbull, Niedersachsen, wesenstest, Züchter
Steuererstattung Mehraufwand bei Privatinsolvenz

Hallo zusammen...

Mich würde mal Interessieren wie sich die Steuererklärung auf die Privatinsolvenz auswirkt.

Ich habe gelesen das : wenn man in der Privatinsolvenz ist ( heisst das so?) muss man eine Steuererklärung machen bzw. die/der Insolvenzverwalter macht die Steuererklärung.

Während des Insolvenzverfahrens werden Steuererstattungen aus Einkommens- und Lohnsteuer vom Treuhänder bzw. Insolvenzverwalter abgeführt. Steuerrückerstattungen, die sich auf Zeiträume vor oder während des laufenden Insolvenzverfahrens beziehen und auch in dieser Zeit entstanden sind, gehören zur Insolvenzmasse.

kurz gesagt: Steuerrückerstattung zählt wie Einkommen und wird verpfändet.

jetzt ist aber die Frage was ist mit den Erstattungen für Mehraufwand? Beispiel: Max Mustermann ist LKW Fahrer und täglich länger wie 8 std von seinem Betrieb entfernt. Sein Arbeitgeber zahlt KEINE Spesen oder ähnliches. Somit muss Max Mustermann seinen Mehraufwand in der Steuererklärung geltend machen. 5 Tage Woche = 220 Tage Im Jahr Also wird bei der Steuererklärung jetzt 220 Tage x 12€ pro Tag (Verpflegungsmehraufwand) = 2640€ angegeben. Er verdient monatlich 1500€ Brutto das sind netto circa 1090€ Netto davon werden monatlich 30 Euro verpfändet. Jetzt macht er die Steuererklärung und erhält aufgrund der Verpflegungsmehraufwand, KM Pauschale usw. ein Steuer Rückerstattung von 800€ Laut § 850a Zpo heisst es: Aufwandsentschädigung, Auslösungsgelder und sonstige soziale Zulagen für auswärtige Beschäftigungen, soweit diese Bezüge den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen Unpfändbar sind.

Steht auf dem Steuer Bescheid drauf für welche Positionen die Steuererstattung im Einzelnen ist? Lohnsteuer , Kirchensteuer, Km Pauschale usw. ? Wenn ja , bedeutet das der Max Mustermann doch noch was behalten darf ?

Steuern, Pfändung, Privatinsolvenz, Steuererstattung

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