Ich abeite von Dezember 2015 bis Mitte April 2016 in der Schweiz als Saisonarbeiterin in einem Restaurant. Mein Wohnsitz bleibt weiterhin in Deutschland (Bayern), für meine Zeit hier habe ich eine Aufenthaltsbewilligung L.
Von meinem Gehalt werden bereits Quellensteuer und gesetzlich vorgeschriebene Gelder wie AHV / IV / EO abgezogen.
Allerdings muss ich ja in Deutschland für 2015 und 2016 wieder meine Steuererklärung machen. Nun bin ich ein wenig verwirrt mit welchen Abzügen ich da rechnen muss? Muss ich für meine Zeit in der Schweiz etwa auch Beiträge für Pflege/Kranken/Renten- und Arbeitslosenversicherung nachzahlen?
Wäre über eine Aufklärung ganz dankbar - Formulierung für Dummies bevorzugt ;D
PS: Bin Steuerklasse I