Steuerliche Auswirkung rückwirkend bewilligter Erwerbsminderungsrente (nach Krankengeldbezug)

Folgende Fakten: Ich habe 2012 Krankengeld (bis 08/2012) und Arbeitslosengeld (ab 08/2012) erhalten. Jeweils auch die Bescheinigungen fürs Finanzamt über die jeweilige Höhe. Im Jahr 2013 bis 08/2013 bezog ich Krankengeld. Zu dem Zeitpunkt war bereits ein Rentenantrag gestellt, der zunächst abgelehnt wurde. Ich habe Widerspruch eingelegt. Im September 2013 wurde mir rückwirkend ab 01/2012 eine teilweise Erwerbsminderungsrente zugebilligt. Die mir zustehende monatliche Rentenhöhe lag niedriger als mein monatlicher Krankgengeld- und auch Arbeitslosengeldbezug. Ab 09/2013 bis heute beziehe ich partielle Erwerbsminderungsrente. Meine Steuererklärung habe ich 12/2013 gemacht. Und plötzlich tauchte in meinem Steuerbescheid ein Einkommen Rente auf. Ohne mein Wissen und ohne eine Korrektur der Bescheinigungen wurde meinem Finanzamt von der Deutschen Rentenversicherung im November 2013 für das Jahr 2012 elektronisch ein Renteneinkommen übermittelt. Ich habe mir selbst erschlossen, wie die Höhe zustande gekommen ist: Der Betrag entspricht dem Betrag meiner „fiktiven“ Rentennachzahlung in dem Zeitraum meines Krankgengeldbezuges von 01/2012-08/2012. Diese Nachzahlung kam für mich ja nicht zur Auszahlung, da mein in dem Zeitraum bezogenes Krankengeld höher ausgefallen ist als die mir zugebilligte Rente. Meine Fragen: 1. Warum wird nur das Krankgengeld gegen Rentenzahlung verrechnet, nicht aber das Arbeitslosengeld? 2. Ist es legitim, dass dieser nachträglich errechnete Betrag rückwirkend als zu versteuernde Renteneinkunft behandelt wird? Falls ja: 3. Wie lange rückwirkend kann denn dies geschehen? Nehmen wir an, ich hätte meine Steuererklärung früher gemacht und diese wäre zum Zeitpunkt meiner Rentenbewilligung durch die Deutsche Rentenversicherung oder zum Zeitpunkt der elektronischen Übermittlung von der Dt. Rentenversicherung an das Finanzamt schon mit einem Bescheid abgeschlossen gewesen, wie wäre es dann gelaufen?

Verständlich werden meine Fragen vielleicht anhand der Tatsache, dass mir die Deutsche Rentenversicherung im letzten Jahr, 12/2014, aufgrund eines geschlossenen Vergleiches vorm Sozialgericht, nun die volle Erwerbsminderungsrente zugebilligt hat. Und zwar wiederum rückwirkend für ab 01/2012. Was passiert denn nun auf der steuerlichen Seite? Und zwar zum Einen in Bezug auf die nicht auszahlungswirksamen Nachzahlungen? Und zum anderen auf die Höhe, die ich für den rückwirkenden Zeitraum ausbezahlt bekommen werde? Wird analog Krankengeld wieder fiktiv mit nicht auszahlungsrelevanter Rentennachzahlung verrechnet und es ergibt sich ein ca. doppelt hohes, steuerrelevantes Renteneinkommen?

Was ist mit dem Zeitraum meines Arbeitslosengeld-Bezuges von 08/2012 bis 08/2013)? Wird die Steuer 2012 dafür wieder „auf gemacht“? Ist irgendein Wert relevant in Bezug auf die Steuer 2013? Wie werden die auszahlungswirksamen Nachzahlungen gehandhabt, die mir 2015 für die rückwirkenden Jahre wohl überwiesen werden?

Fragen über Fragen. Dankbar für Hilfe.

Steuern, Rente, Erwerbsminderungsrente, Steuererklärung, Krankengeld, Nachzahlung, rückwirkend, nachträglich, verrechnung
Werkstudent plus Freiberufler - Einkommensgrenze?

Hallo, nach viel Internetrecherche möchte ich gerne Rat um meinen speziellen Fall einholen. Bin über jede Hilfestellung dankbar.

Meine Situation:

  • Student (~80€ KVbeitrag/Monat)
  • kein Kindergeld/Bafög/sonstige staatl. Unterstützung
  • seit 6/2014 als freiberuflicher Mediengestalter beim Finanzamt gemeldet
  • seit 12/2014 kontinuierliche freiberufliche Tätigkeit, Verdienst rund 600€/Monat, wird sich ab März ändern, kann mehr oder weniger werden, kann ich auf jeden fall beeinflussen
  • bin seit 1/2015 Werkstudent mit Arbeitszeit 16h/Woche = Verdienst 576€/Monat

Jetzt wurde mir vom Arbeitgeber, bei dem ich vor Kurzem als Werkstudent angefangen habe, angeboten, für sie auch als Selbstständiger arbeiten zu können, mit geringfügiger Lohnerhöhung, wären wahrscheinlich 704€/Monat.

Wenn ich meine studentische KV informiere, dass meine freiberufliche Arbeit 4h/Woche nicht übersteigt, das ich also 20h/Woche arbeite und mein Studium weiterhin im Vordergrund steht, sollten sich die KVbeiträge nicht ändern, richtig?

Wenn ich im ersten Jahr freiberuflicher Arbeit nicht mehr als 15000€ verdiene, im Folgejahr nicht mehr als 50000€ ist alles in Butter?

Trifft eine 8004€/Jahr Einkommensgrenze auf mich zu?

Wann macht es Sinn einen Gewerbeschein zu besorgen?

Freiberufliche und selbstständige Arbeit ist das gleiche?

Viele Fragen, bin dankbar für jede Antwort und dass Ihr Euch Zeit nehmt, mir zu helfen!

Besten Gruß M.

Steuern, Krankenversicherung, Einkommen, Freiberufler, Mediengestalter, Student
Wie versteuere ich den Unterhalt in einer Bedarfsgemeinschaft?

Hallo liebe Community,

ich habe ein Problem mit der Einkommensteuererklärung und werde bei google leider nur zum Teil fündig, bzw. bekomme zu viele unterschiedliche Meinungen.

Es geht um folgendes:

Ich wohne mit meiner Freundin in einer gemeinsamen Wohnung (beide stehen im Mietvertrag) und Sie hat keinerlei Einkommen, sodass ich für Ihren kompletten Lebensunterhalt aufkomme (Miete, NK, Krankenkasse, Nahrung usw.). Da wir ja somit in einer Bedarfsgemeinschaft leben und mein Verdienst zu hoch war (zumindest bis incl Juni 2014- danach haben wir von meinem ALG1 "gelebt"), hatte Sie keinen Anspruch auf ALG 2 oder sonstige Sozialleistungen (Antrag wurde auch nicht gestellt)! Wir haben zwar jeder ein eigenes Konto, Zahlungen wurden bis heute jedoch alle von meinem Konto geleistet. (Meine Freundin hat eine Kontovollmacht für mein Konto)

Nun habe ich mehrfach gelesen, dass ich pauschal den Höchstbetrag von 8354€ + den ebenfalls von mir geleisteten KK-Beiträgen über der Anlage Unterhalt steuerlich geltend machen kann. Soweit so gut!

Dazu hätte ich aber noch 2. Fragen:

  1. Muss ich diesen Gesamtbetrag zusätzlich im Mantelbogen eintragen? Wenn ja wo und als was deklariert?

  2. Muss meine Freundin in Ihrer Steuererklärung diesen Betrag irgendwo als Einkommen angeben? Wenn ja wo? (Geldleistungen hat Sie ja von mir nicht direkt erhalten)

Ich hoffe hier sind ein paar Experten, die mir damit weiterhelfen können!!!

Beste Grüße Klaus

Steuern, eheähnliche Gemeinschaft, Unterhalt, Steuererklärung, Bedarfsgemeinschaft, Est

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