Situation: Selbständiger Unternehmer, der am Ende vom Jahr eine Steuererklärung abgeben muss, um Umsätze dem Finanzamt anzuzeigen. Der Unternehmer hat Einkünfte aus Gewerbetrieb (50.000€), die er versteuern muss (betreibt zB eine 1 Mann Werbeagentur als Einzelunternehmen)

Er darf die Umsatzsteuer auf seinen Rechnungen ausweisen (kein Kleinunternehmer) und darf somit auch Mehrwertsteuer vom Finanzamt zurückfordern.

Bei solchen Sachen wie beispielsweise einem Handy ist es ja so, dass man berufliche und private Trennung nicht wirklich trennen kann.

Nehmen wir zum Beispiel ein Kauf des neuen iPhones.

Option 1) Kauf im Apple Store mit Rechnung auf seinen Namen und MwSt. ausgewiesen. 739€ enthalten 117€ MwSt, die am Ende vom Jahr weniger ans FA gezahlt werden müssen. Hinzu kommt, dass der Gewinn des Unternehmers um 621€ geringer ausfällt, wodurch die Einkommensteuer (nehmen wir der Einfachheit halber mal 30%) auch geringer ausfällt (nämlich um 186€).

Das iPhone kostet dem Unternehmer jetzt effektiv "nur" noch 739-117-186 = 436€. Kann man das so rechnen, oder ist da ein grober Denkfehler drin?

Option 2) Er findet ein Schnäppchen bei Ebay Kleinanzeigen. Jemand will aus unerklärlichen Gründen sein dasselbe Handy für 400€ loswerden. Es ist ein Privatverkauf, dh. keine Rechnung auf den Namen des Unternehmers, aber der Käufer ist so kulant und gibt seine original Rechnung mit, sodass man Garantieansprüchen gegenüber dem Hersteller geltend machen könnte.

Was ist jetzt für den Unternehmer besser? Kann man das in Option 1 überhaupt so rechnen, oder ist das "schöngerechnet"?

Ich verstehe es nicht ganz...