Liebes Forum, für die Anmeldung eines Gewerbes muss ja der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt werden dazu sind bei mir ein paar Fragen offen?

Unter Punkt 3 "Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen (Einkommenssteuer, Gewerbesteuer)" werden Angaben zum voraussichtlichen Einkommen für den Einzelunternehmer und den Ehepartner abgefragt. Dabei sind auch Angaben zu den Einkünften aus "nichtselbständiger Arbeit" zu machen.

Nun frage ich mich, wie diese Angaben zur Berechnung möglicher Vorauszahlungen herangezogen werden, denn

  • ein großer Teil der Einkommenssteuer der nichtselbständigen Arbeit wird ja bereits als Quellensteuer in Form der Lohnsteuer abgeführt.
  • als Einzelunternehmer bin ich unsicher, ob ich Angaben zum Verdienst meinem Ehepartners machen muss, oder ob das Finanzamt nur neugierig ist

Konkret wären die Fragen:

  • Muss ich Angaben zu den Einkünften meines Ehepartners machen?
  • Richtet sich die Höhe der Vorauszahlungen nur nach den Einkünften aus der selbständigen Tätigkeit, d.h. der Lohn aus der Anstellung wird nicht doppelt gewertet und der Ausgleich erfolgt erst mit dem Steuerbescheid?

Es wäre toll, wenn jemand dazu Infos hätte. Aus der Ausfüllhilfe werde ich für diese Punkte nicht schlau.