Kinderfreibetrag aberkannt, was tun?

Steuer 2013

Ich habe meine Steuererklärung für 2013 sehr spät gemacht, erst im November. Dieses Jahr habe ich meine Steuererklärung mit Hilfe eines Steuerfachmanns von Verdi gemacht. Dieser Hat einen Erstattungsbetrag von ca. 140,- € zu meinen Gunsten berechnet.

Das Finanzamt hat jedoch einen Forderung gegen mich ausgerechnet, in Höhe von 400,-€. Der Grund dafür war, dass mir der Kinderfreibetrag aberkannt wurde, da ich keinen Unterhalt gezahlt habe. Dies basiert auf die Angaben meiner Ex-Frau.

Mein Steuerfachmann erklärte, dass meine Ex-Frau wohl den Kinderfreibetrag komplett für sich beansprucht habe, woraufhin ich Rücksprache mit meiner Ex-Frau hielt. Sie erklärte mir, sie wisse davon nichts, auch habe sie nicht den ganzen Kinderfreibetrag beantragt, sie würde sich aber mit ihrem Steuerberater in Verbindung setzen und mir dann Bescheid geben! Heute nun habe ich Antwort bekommen,

Zitat: ".... habe jetzt endlich jemanden dort an die Strippe bekommen. Es ist in der Tat so, dass der Kinderfreibetrag bei mir voll angerechnet wurde. Ich kann mich daran nicht mehr erinnern. Ich denke der Steuerberater hat gefragt, ob Du Unterhalt gezahlt hast und dann hat sich das verselbstständigt. Lt. Steuerberater stand mir der volle Kinderfreibetrag zu. Tut mir leid. Liebe Grüße"

Es ist aber so, dass meine Ex-Frau an meine beiden älteren Kinder selber keinen Unterhalt bezahlt hat. Lediglich die jüngste Tochter bezieht Naturalunterhalt weil sie als einziges Kind noch bei der Mutter lebt. Im Fall der jüngsten Tochter ist die Beanspruchung des vollen Kinderfreibetrages, aufgrund des geleisteten Naturalunterhaltes, berechtigt. Die beiden älteren, noch in Ausbildung befindlichen Kinder, bekamen jedoch weder von meiner Exfrau, noch von mir Unterhalt. Sie wurden anderweitig gefördert. Wie es dann sein kann, dass meine Ex-Frau für die beiden älteren Kinder den vollen Kinderfreibetrag beantragt und bekommt, ist mir unverständlich. Was kann ich tun??

Ich befürchte nun, dass meine Ex-Frau versuchen wird, auf meine Kinder insofern Einfluss zu nehmen, dass diese sich gegenüber dem Finanzamt nicht wahrheitsgemäß äußern werden.

Steuern, Kinderfreibetrag
Einspruch gegen Steuerbescheid - keine Reaktion vom Finanzamt!

Hallo, ich hatte meine Einkommenssteuererklärung extrem früh (erste Januartage 2014) gemacht, und per Elster abgeschickt. Danach kam überraschenderweise über 3 Monate kein Bescheid (dauert bei mir immer um die 6 Wochen). Also rief ich beim Finanzamt an - und erfuhr von der zuständigen Sachbearbeiterin, sie hätte noch eine offene Frage gehabt, wollte mich dazu eigentlich anrufen, hatte das aber wohl vergessen. Nach Klärung dieser Frage vergingen wieder 1-2 Monate - ohne Bescheid. Also rief ich wieder an. Diesmal sagte sie mir, sie hätte noch keine Formulare für meine Einzelveranlagung bekommen. Sie wüßte nicht, wann sie die bekäme. Daraufhin wurde ich doch etwas ungehalten - und lies mir ihren Vorgesetzten geben. Der entschuldigte sich für den Vorgang - und sagte mir eine Lösung zu, die Steuerlich keinen Unterschied machen würde. Nach weiteren 6 Wochen kam dann endlich der Bescheid. Die Summe, die mir anerkannt wurde entsprach etwa 20% der Summe, die Elster ausgerechnet hatte. Ich habe natürlich sofort (per Elster und per Post) Einspruch eingelegt. Das ist inzwischen 5 1/2 Monate her - ohne jede Reaktion. Vor 2 Wochen habe ich noch mal schriftlich nachgehakt (Einschreiben mit Rückschein), und freundlich nachgefragt, wie denn der Stand so wäre. Keine Reaktion. Einige werden natürlich sagen, ich sollte noch mal anrufen. Doch mir ist klar, dass mich die zuständige Sachbearbeiterin am langen Arm verhungern lassen will - und ich könnte am Telefon meine Fassung verlieren (und zu deutlich werden). Hat man als Bürger da überhaupt keine Möglichkeiten?

Steuern, Einspruch, Finanzamt
Minijob und Ausbildung , Wieviel geld kann ich steuerfrei verdienen?

Hallo , wäre gut wenn nur Leute antworten die Ahnung davon haben, danke an sie.

Ich mache seit ca. einen Jahr eine Ausbildung , bekomme da 320€ , hatte vor der Ausbildung wo ich noch Schüler war ein minijob wo ich ca.350-400€ verdient hatte habe den minijob 6monate bei Ausbildungs Beginn weiter gemacht danach minijob gekündigt , der Ausbildungsbetrieb war damit einverstanden das ich ein minijob habe ,ich lag 6monate lang bei ca.700€ + 190€ kindergeld monatlich. ---- seit einen Monat habe ich wieder ein mibijob wo ich direkt im ersten monat in die gleitzohne gesetzt wurde also über 450€ , die minijob stelle weiß nicht das. Ich noch 320€ bekomme. Mein Ausbildungs stelle hat einen neuen Mitarbeiter in der personal Abteilung , wo ich erwähnt hatte das ich mir überlege einen minijob zu suchen da 320€ in der ausbildung zu wenig sind da meinte er das das sich nicht für mich lohnen wurde das von den 450€ ca. 300€...... an steuern weg gehen würde weil ich zusammen ja ca.770€ monatlich bekomme Und nur bis 450€ steuerfrei ist. Kindergeld bekommt meine mutter , Vater arbeitet ca.1600€ Gehalt , Mutter Hausfrau. Jetzt hab ich ca. 550€ im ersten minijob Monat. Gilt die gleitzohne auch wenn man noch eine Ausbildungs Vergütung von 320€ bekommt ?? Wieviel €€€ kann ich jährlich steuerfrei erarbeiten ?? Ich denke mal wenn man in einer ausbildung ist das man damit allein nicht leben kann da man meist auch BAB beantragen kann und BAB bekommt man nur wenn man eine eigene Wohnung hat ,warum sollte ich nicht selbst ehrlich für mein geld schufften ( steuerfrei)? Wo die azubis die BAB bekommen nichts weiteres tun. Und in der ausbildung zu sein ist ja jetz kein voller Beruf sonst würde ich nicht ein Bruchteil vom normalen berufslohn bekommen. Ist ja so wie Schüler und student. ich sehe den ausbildubgslohn als kleine entschädigung für die vollzeitarbeit. Wer kennt sich hierbei aus? Wieviel €€€ jährlich steuerlich frei?? Wie genau ist die gleitzohne eingeteilt??

Steuern, Gehalt, Ausbildung, Minijob
Mietkauf unter Verwandten

Hallo zusammen

Habe im Internet jetzt schon einiges gelesen und ein Teil meiner Probleme schon beantworten können, jedoch noch nicht alles. Deshalb beschreibe ich mein Problem jetzt einfach mal und hoffe das ihr mir helfen könnt.

Mein Neffe (25) hat vor ein Haus zu Kaufen jedoch bekommt er von mehreren Banken keinen Kredit weil sein Netto Einkommen noch nicht reicht/ reichen würde. Er hat einen Dienstwagen, einen guten Job und bekommt in Zukunft regelmäßige Lohnerhöhungen. Des weiteren betreibt er Landwirtschaft im Nebenerwerb mit unregelmäßigen einnahmen.

Nun haben wir vor das ich das Haus kaufe und dann an ihn per Mietkauf verkaufe.

(Bitte keine Antworten wie wenn er von der Bank kein Geld bekommt funktioniert das so auch nicht)

Für die Mietzeit besteht ein Mietvertrag, dessen Raten wir zu 100% auf denn Kaufpreis anrechnen wollen inkl. Zinsen. Also bekomme ich Mieteinnahmen welche ich versteuern müsste, sind diese aber gleich oder niedriger meines Bankdarlehns muss ich sie nicht versteuern da ja keine Einnahme!?

Die Grunderwerbssteuer wird jetzt aufjedenfall beim Kauf der Immobilie fällig, richtig!?

Nach 20 Jahren Miete haben wir z.B. eine Restschuld von 20.000€ als Kaufsumme (vorher im Mietkaufvertrag festgehalten) auf diese wird dann wieder Grunderwerbssteuer fällig, jedoch erst am Tag der Überschreibung in 20 Jahren, richtig !?

Gibt es bei dem Kaufpreis eine summe nach unten die nicht Unterschritten werden werden darf, wie etwa 5000€ oder gar nur 1000€ als Kaufpreis?

oder könnte man auch den Kauf komplett über die Miete laufen lassen und dann das Haus im Grundbuch nur umschreiben lassen?

Habe ich bei diesem Mietverkauf dann trotzdem denn gleichen Steuervorteil wie beim normalen Vermieten, bis zu dem Tag wenn der Kaufvertrag in kraft tritt ? (wäre gut, da wir dann weniger Zinsen an meine Neffen übertragen müssten, da ich ja dann am Jahresende auch etwas davon habe.)

Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Mietkauf, Steuern, grunderwerbssteuer, Hauskauf, Steuervorteil

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