Falscher Kinderfreibetrag der letzten 5 Jahre berechnet - wie gehe ich gegenüber dem Finanzamt vor?

Hallo :-)

Ich nutze seit Jahren zur Erstellung meiner Einkommenssteuer die Steuer-CD vom ALDI. Dieses Mal für die Steuer 2013 ist erstmalig die Berechnung des Kinderfreibetrages auf einem Beiblatt aufgeschlüsselt, sodass ich sehen konnte, wie sich dieser Betrag zusammen setzt. Mein Mann hat eine Tochter aus einer früheren Beziehung, die im Ausland lebt und für die er immer 1/2 Kinderfreibetrag angerechent bekommen hat (abhängig von dem Land, in dem das Kind lebt). Kindergeld bekommt er nicht. Das Programm hat nun einen doppelt so hohen Kinderfreibetrag für dieses Kind errechnet, wie der Satz, den das Finanzamt seit 5 Jahren auf den Bescheiden eingetragen hat. Daher habe ich Einspruch eingelegt und das Beiblatt mitgeschickt. Siehe da - dem wurde stattgegeben und wir haben eine Nachzahlung von über 500€ erhalten. Meine Frage ist nun, wie ich die letzten 5 Steuerbescheide anfechten kann, damit auch dort der falsch eingesetzte Kinderfreibetrag korrigiert werden kann. Nach meiner Berechnugn stehen uns ja für diese Jahre die Nachzahlungen zu. Aber wie und vorallem auf welcher Rechtsgrundlage argumentiere ich das vor dem FInanzamt? Ich glaube ein "normaler" Einspruch reicht nicht aus. Oder kann mir jemand sagen, wo ich eine einmalige Auskunft darüber erhalte, denn ich bin in keinem Steuerverein. Natürlich bleibt auch der Steuerberater...aber diese Kosten würde ich erstmal sparen wollen. Vielen Dank für Antowrten :-)

Anke

Steuererklärung
Erste Steuererklärung als Berufseinsteiger nach dem Masterstudium. Wie fülle ich die Formulare aus?

Hallo meine Lieben,

ich habe im Februar 2013 mein Masterstudium abgeschlossen und Mitte 2013 angefangen zu arbeiten und Lohnsteuer abzuführen. Jetzt würde ich gerne meine erste Steuererklärung für das Jahr 2013 machen und die Studiengebühren des Masterstudiums (2010, 2011, 2012) geltend machen. Während des Masterstudiums habe ich nur Minijobs gehabt, d.h. ich habe keinen Cent Einkommensteuer gezahlt. Wenn ich das was ich hierzu im Internet gefunden habe richtig verstanden habe, muss ich nun folgende Dinge machen:

  1. Mantelbogen für 2010: NUR ein Kreuz bei "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" setzen und meine allgemeinen Angaben etc. ausfüllen.
  2. Anlage N für 2010: In das Feld "Fortbildungskosten" die Studiengebühren für 2010 eintragen. Sonst nichts, da ich ja "nichts verdient habe".
  3. Mantelbogen für 2011: SOWOHL ein Kreuz bei "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" ALS AUCH bei "Einkommenssteuererklärung" setzen und meine allgemeinen Angaben etc. ausfüllen.
  4. Anlage N für 2011: In das Feld "Fortbildungskosten" die Studiengebühren für 2011 eintragen. Sonst nichts, da ich ja "nichts verdient habe".
  5. Mantelbogen für 2012: SOWOHL ein Kreuz bei "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" ALS AUCH bei "Einkommenssteuererklärung" setzen und meine allgemeinen Angaben etc. ausfüllen.
  6. Anlage N für 2012: In das Feld "Fortbildungskosten" die Studiengebühren für 2012 eintragen. Sonst nichts, da ich ja "nichts verdient habe".
  7. Mantelbogen für 2013: NUR ein Kreuz bei "Einkommenssteuererklärung" setzen und meine allgemeinen Angaben etc. ausfüllen.
  8. Anlage N für 2013: Arbeitslohn, Werbungskosten etc. eintragen, da ich ja "jetzt etwas verdiene".

  9. Alles natürlich unterschreiben und ggf. zusammen mit Belegen beim Finanzamt einreichen.

Habe ich das richtig verstanden oder bin ich total auf dem Holzweg? Bzw. mache ich mir zu viel Arbeit mit den zusätzlichen Anlagen N?

Ich bin für alle Tipps dankbar! Viele Grüße Fiibii

Steuern, Studium, Steuererklärung

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