Ich habe dem Vermieter fristgerecht eine Kündigung der Wohnung per Einschreiben geschickt. Wenn ich mir aber die Sendungsverfolgung anschaue, muss die Post vom Empfänger immer noch abgeholt werden.
Wie ist die Rechtslage, wenn der Empfänger das Einschreiben bei der Post nicht abholt? Habe ich trotzdem fristgerecht gekündigt?