Darf ein Autohändler, der einen Gebrauchtwagen verkauft eine Rechnung ohne Mehrwertsteuerangaben ausstellen, wenn er den Wagen ganz normal (in der Rolle eines Autohändlers und nicht als Privatperson) an einen Kunden (der vorsteuerabzugsberechtigt ist) verkauft.

Wenn es nur eine Angabe für den Fahrzeugpreis gibt, ist dies dann der Bruttopreis. Oder ist es so, dass der Kunde dann Pech hat (in dem Sinne, dass er deie Mehrwertsteuer nicht vom Finanzamt zurückbekommen kann), weil die Mehrwertsteuer nicht extra ausgewiesen ist.

Darf ein Händler (in Deutschland) sowas überhaupt oder muss die Rechnung immer mit Mehrwertsteuer angegeben sein. Es wurden keine Extravereinbarungen getroffen.

(Übrigens: Der Händler hat das Fahrzeug von einem anderen Händler gekauft).

Der vorsteuerabzugsberechtigte Käufer hat das Fahrzeug im Glauben gekauft, dass er die Mehrwertsteuer absetzen kann, da er das Fahrzeug bei einem Händler und nicht bei einer Privatperson gekauft hat.

Der Wagen soll ins Betriebsvermögen aufgenommen werden.

Danke für eure Hinweise und Tipps.