Hallo alle zusammen!

Ich war Anfang des Jahres 2013 für zwölf Wochen in der Wiedereingliederung (Hamburger Modell). In diesem Zeitraum fuhr ich täglich 45 km zu meiner Arbeitsstelle, war aber offiziell noch krank geschrieben und habe Krankengeld erhalten. Kann ich für diesen Zeitraum bei der Steuererklärung die Entfernungspauchale verlangen? Schließlich wiederspricht sich das in der Steuererklärung, wenn ich die Menge der gearbeiteten Tage und die Krankheitstage angebe. Oder reicht es wenn ich zur Erklärung einen kleinen Zweizeiler hinzufüge?

Vielen Dank für euren Rat im vorraus! Gruß, Kidow777