Falsche Angaben in Mitteilung über steuerliche Leistungen aus einem Altersvorsorgevetrag / Riester nach Kündigung?

Hallo,

ich habe vergangenes Jahr (2015) meinen Riester-Vertrag bei der DWS gekündigt und mach nun meine Steuererklärung. Hier ist mir nun etwas aufgefallen, was so nicht stimmen kann:

Ich habe in Summe über 4 Jahre und 8 Monate 9128 Euro eingezahlt. Zusätzlich wurden noch Zulagen in Höhe von 616 Euro eingezahlt, also in Summe 9744 Euro. Zum Zeitpunkt der Auflösung war der Vertrag 9899,03 Eur Wert. Ich habe also 155,03 Euro Gewinn gemacht. Mir wurden dann zum Auflösungszeitpunkt die Zulagen und die gewährten Steuervorteile in Höhe von 3563,81 Euro abgezogen..okay, die habe ich ja auch zuvor erhalten und die stehen mir nun nicht mehr zu. Ausgezahlt wurden mir also 6335,22 Euro. Soweit alles korrekt und nachvollziehbar.

Nun hätte ich damit gerechnet, dass ich die 155,03 Euro Gewinn noch versteuern müsste. Ich habe ja effektiv (nach Verrechnung der Zulagen und zurückzuzahlenden Steuererstattungen) 6180,19 eingezahlt und 6335,22 Euro ausgezahlt bekommen.

Jetzt habe ich von DWS die Mitteilung über steuerliche Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag ($22 Nr. 5 Satz 7 EStG) erhalten. Hier werden mir in Position 7 -416,37 Euro und in Position 8d 8129,24 Euro ausgewiesen. In Summe also 7712,87 Euro. Diese muss ich in Steuererklärung in die Anlage R eintragen und somit versteuern. Das heißt, ich muss hiervon nochmal Rund 3000 Euro Steuern nachzahlen. Hier kann doch etwas nicht stimmen. Normalerweise entspricht die Summe aus Position 7 und 8d dem Gewinn, der mit dem Riester erzielt wurde...also 155,03 Euro.

Hat jemand etwas ähnliches erlebt und/oder kann mir jemand erklären, woher diese extreme Steuernachzahlung kommen kann? Oder hat DWS hier etwas falsch ausgefüllt in der Bescheinigung?

Rente, Riester, Steuererklärung
UG ohne Geld, Steuerberater stellt Rechnung für Bilanz und co. - was tun?

Hallo liebe Leute

2013 gründete ich ein Musiklabel mit dem Wunsch, irgendwann davon leben zu können. Leider kam ich neben meinem Studium nicht dazu die nötige Zeit dafür aufzubringen. Nach und nach haben mich die Kosten überrannt, IHK Beitrag hier, Steuerberater dort - ich rief meinen Steuerberater an und teilte ihn mit, dass ich keine Kapazitäten hätte die UG fortzuführen. Er meinte das beste sei die UG einzufrieren. Gut, ich verließ mich auf den Herrn und widmete mich meinem Studium.

Für das Jahr 2014 musste wohl dennoch der Jahresabschluss gemacht werden - ich habe auf meinem Firmenkonto noch knapp 100 Euro liegen - nachdem mich der Steuerberater dazu aufforderte, die Bilanz machen zu lassen, willigte ich blauäugig, ohne zu hinterfragen welche Kosten entstehen würden, ein - ich wusste nicht auf was ich mich da einließ.

Nun flatterte eine Rechnung über 600 Euro ein. Ich staunte nicht schlecht!

Das Problem ist, dass ich das Geld nicht zahlen kann.

Wie verhalte ich mich nun am besten und komme aus der Sacher heraus? Kann ich jetzt einfach Insolvenz anmelden, das kostet doch auch alles viel Geld?!

Bitte keine blöden Sprüche wie hätte man sich erkundigen müssen im Vorfeld - ich gestehe mir diesen Fehler gerne ein, brauche jetzt jedoch einen fachkundigen Rat und keine Moralpredigt - ich danke euch bereits im Vorfeld vielmals.

Grüße serumzero

Insolvenz, Finanzen, Steuern, Steuererklärung, Bilanz, Bilanzierung, UG, Umsatzsteuer
Steuererklärung - Pendlerpauschale: leider keine Belege (Fahrkarten / Monatskarten) mehr vorhanden, Finanzamt lehnt daher Erstattung in voller Höhe ab, was tun?

Hallo ihr Lieben,

ich habe folgendes Problem: Ich habe letzten Dezember die Steuererklärung für 2011 beim Finanzamt eingereicht (wie immer bei mir auf den letzten Drücker, aber gerade noch rechtzeitig). Nun bekam ich vor einigen Tagen den Bescheid und musste zu meiner Enttäuschung feststellen, dass ich gerade mal ca. 30,- Euro erstattet bekam. Der Preis für eine Monatskarte betrug im betroffenen Jahr 114,50 Euro, also insgesamt im Jahr 1374,- Euro. Ich war das ganze Jahr über in einer Beschäftigung, bei der ich ca. 2200,- Euro brutto monatlich verdiente (Steuerklasse 1). Die 12 Monatskarten habe ich komplett selbst bezahlt, bekam also keinen Fahrtkostenzuschuss vom Arbeitgeber. Erstattet vom Finanzamt wurden mir jetzt nur 30,- Euro.

Für die Steuererklärung für das Jahr davor bekam ich knapp 1600,- Euro erstattet - allerdings war ich da nur 6 Monate berufstätig (gleicher Arbeitgeber, gleiches Gehalt und gleicher Monatskartenpreis wie 2011) und war die anderen 6 Monate arbeitslos und bekam Arbeitslosengeld I.

Auf Nachfrage beim Finanzamt sagte man mir, dass man die beiden Jahre aufgrund der Arbeitslosigkeit von 6 Monaten in dem einen Jahr nicht miteinander vergleichen könnte und außerdem, da keine Nachweise (Monatskarten) vorlagen, hat man nur die normale Entfernungspauschale berücksichtigt. Die Dame vom Finanzamt sagte mir, ich könnte Widerspruch einlegen und schauen, ob ich wenigstens einige der Monatskarten noch finde. Leider habe ich gar keine Monatskarten mehr, da diese in der Vergangenheit auch nie vom Finanzamt als Nachweis verlangt wurden.

Was kann ich jetzt noch machen, um einen höheren Erstattungsbetrag als die 30,- Euro zu bekommen? Eventuell einen niedrigeren Monatskartenpreis aufschreiben und sagen, dass meine Kollegen im Zweifel bezeugen könnten, dass ich mit der S-Bahn bis zum Arbeitsplatz gefahren bin? Normalerweise durchfahre ich 2 Tarifzonen, wo die Monatskarte eben die 114,50 Euro kostete - bei nur einer Tarifzone hätte ich nur 76,00 Euro für eine Monatskarte bezahlt und hätte zusätzlich zunächst 15 Minuten zu Fuß laufen müssen. Meine Hoffnung wäre, dass dadurch der abzusetzende Betrag zwar dann aufgrund des geringeren Monatskartenpreises kleiner ausfallen würde, man aber dann vielleicht keine Nachweise mehr benötigen würde. Oder gibt es noch andere Möglichkeiten?

Vielen lieben Dank schon mal vorab für eure Hilfe.

Rechtsanwalt, Steuererklärung, BWL, Einkommensteuererklärung, Finanzamt, Pendlerpauschale, Steuerberater, Werbungskosten, entfernungspauschale
Das Finanzamt fordert Nachweis über beantragte Fahrtkosten an. Geforderte Nachweise nicht vorhanden. Was kann ich tun?

Hallo liebe GuteFrage-Community,

in meiner Steuererklärung für 2013 habe ich eine Entfernungspauschale von 4.000 Euro geltend gemacht. Diese setzt sich aus Wegen zur Universität (Januar bis August) und Wegen zur Arbeitsstätte (September bis Dezember) zusammen.

Für den Zeitraum Januar bis August habe ich das Fahrzeug meines Vaters verwendet. Für den Zeitraum September bis Dezember habe ich das Fahrzeug meiner Schwiegermutter verwendet.

Nun erhielt ich Antwort vom Finanzamt: - ich solle die beantragten Fahrtkosten geeignet nachweisen - ich solle angeben wer Halter der Fahrzeuge sind und wer die Kosten trägt - FA bittet darüber hinaus um Vorlage der Tankquittungen, Reparaturrechnungen, etc., ggfs. um Zahlungsnachweise falls ich nicht der Rechnungsempfänger bin.

Frage: Ich dachte bis zu einer Grenze von 4.500 Euro Entfernungspauschale fordert das Finanzamt keine Nachweise an? Wieso könnte dies in meinem Fall passiert sein? Wie sollte ich nun am besten vorgehen? Tankquittungen und Reparaturrechnungen liegen für das Jahr 2013 keine vor. Was passiert mit meiner Bewilligung falls ich angebe, dass der Halter der Fahrzeuge die Kosten trägt?

Vielen vielen Dank für Eure Hilfe im Voraus.

Beste Grüße

Steuern, Steuererklärung, Finanzamt, Steuerrecht, entfernungspauschale, Nachweis

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