Darf der Vermieter eine Gebühr für einen Mietvertragsnachtrag erheben?

Hallo,

ich bin gerade aus meiner Studenten-WG ausgezogen, in der ich 3 Jahre gelebt habe.

Wie das so ist in einer Studenten-WG, ziehen immer mal wieder Leute ein und aus. Bei mir war es eine 2er-WG. In der ganzen Zeit hatte ich 3 verschiedene Mitbewohner.

Im Mietvertrag waren 4 Hauptmieter, jeweils ich mit meiner Mutter und mein Mitbewohner (auch Student) mit seiner Mutter - die Eltern mussten mit in den Mietvertrag als Sicherheit für den Vermieter.

Immer wenn ein Mitbewohner ausgezogen ist, musste natürlich ein Mietnachtrag gemacht werden. Heißt: wir schicken denen eine Einverständniserklärung, das einer auszieht und ein anderer dafür in den bestehenden Mietvertrag eintritt - unterzeichnet von allen 4 Hauptmietern. Dann setzt der Vermieter ein einziges Blatt auf, wo eben drinssteht, dass der neue Mitbewohner für den alten eintritt und alle 4 bisherigen Hauptmieter + der neue Mieter und ein Elternteil unterschreiben. That's it. Nicht so besonders aufwändig für den Vermieter quasi (mal davon abgesehen, dass er natürlich gewisse Sachen in seinem System ändern muss).

Seit neustem erhebt mein Vermieter eine Gebühr von 50€ für einen solchen Mietvertragsnachtrag. Mein letzter Mitbewohner ist vor 3 Monaten eingezogen, da stehen noch die 50€ aus und für meinen Auszug wollen die jetzt auch noch 50€ haben - quasi für den Nachtrag für meinen Nachmieter.

Jeder, dem ich das erzählt habe, fragte zu allererst: ist das überhaupt rechtens?

Ehrlich gesagt: keine Ahnung. Kann schon sein, kann aber auch nicht rechtens sein. Hat da jemand eine Ahnung?

Vielen lieben Dank!!!

Wohnung, Vermieter, Mietvertrag, Student, WG
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