Steuerschulden, Gewerbeabmeldung und Angst vor dem Finanzamt

Hallo

Mir ist das Ganze sehr peinlich und unangenehm. Zur Sache. Ich bin seit 8 Jahren selbstständig. Dieses habe ich gemacht, da ich erkrankt bin und mich auf Grund meiner psychischen Erkrankung niemand mehr einstellen würde.

Ich habe 8 Jahre lang stets meine Steuern und in aller Form und Höhe bezahlt und auch hier einen Steuerberater gehabt. Doch leider ist meine Frau Ende 2009 an der Schulter operiert worden und die OP ist nicht so verlaufen wie sollte. Mein Frau bekommt auf Grund dessen nur Krankengeld und uns fehlen im Monat immer 500 Euro die extra aufgebracht werden müssen.

Ich habe dafür viele Aufträge angenommen, aber leider musste ich immer wieder an die Steuerrücklagen heran. Nun habe ich die Steuern für 2010 fertiggestellt und ich muss die Summe von ca. 9000 EUR an Einkommensteuer und 1600 EUR an USt für 2010 zahlen bzw. nachzahlen.

Das kann ich leider nicht. Ich werde mein Gewerbe zum 30.12.11 abmelden. Da ich eine große Anzahl an Stammkunden habe, habe ich das Angebot bekommen als Angestellter dort zu arbeiten. Mein Netto Gehalt wird sich auf ca. 1200 - 1400 Euro belaufen.

Was kann ich jetzt tun? Das Finanzamt wird seine gesetzlichen Mühlen mahlen lassen und bei mir Pfänden und den Gerichtsvollzieher beauftragen Geld einzutreiben. Dies ist auch vollkommen richtig, denn Schulden müssen bezahlt werden. Leider weiss ich aber nicht was das Finanzamt macht, wenn Pfändungen ins Leere laufen.

Kann ich mich beim zuständigen Finanzamt melden und dort um Hilfe bitten oder veranlassen die sofort weitere Massnahmen gegen mich? Hinzukommt noch die Steuererklärung für 2011 und auch hierfür liegt kein Geld mehr bereit. Es sind zwar Vorauszahlungen dafür geflossen aber nicht in der Höhe wie die Forderung sein wird.

Ich bin für jeden Tipp dankbar, denn das Geld wurde nicht für Luxus oder der Gleichen ausgeben. Es diente zur Zahlung der Verbindlichkeiten wie Miete, Strom, Medizin und Verpflegung.

Vielen Dank...

Schulden, Steuererklärung, Finanzamt, Gewerbe, Steuerschulden
amtsärztliches / vertrauensärztliches Attest für Finanzamt

Hallo Community,

ich habe folgendes Problem:

Ich möchte zukünftig meine Therapiekosten von der Steuer als außergewöhnliche Belastung absetzten. Noch zahlt die Krankenkasse ca. 8 Stunden.

Es handelt sich um eine Psychotherapie bei einer Therapeutin ohne Kassenzulassung bei erschöpftem Stunden-Kontingent bei der Krankenkasse.

Das Finanzamt in NRW schrieb mir:

"Die Notwendigkeit einer Therapie ist vor Beginn der Maßnahme durch ein ausgestelltes amtsärztl./vertrauensärztl. Attest zu belegen, das auch über die Dauer der erforderlichen Teilnahme Auskunft geben muss. " Was ist das und wo bekomme ich es möglichst kostenlos?

Mein Hausarzt sagt, ich soll zum Gesundheitsamt. Das Gesundheitsamt sagt, sowas machen sie nicht ohne dass das Finanzamt dies schriftlich anfordert. Das Finanzamt will es aber nicht schriftlich anfordern und es muss ja auch im Vorraus bescheinigt werden.

Und da das Gesundheitsamt mich nicht kennt, sei sowieso ein Attest von einem Arzt nötig, der mich kennt, dies sei Grundvoraussetzung. Und außerdem koste das beim eine Gebühr von ca. 100 €.

Kennt sich hier jemand aus, wie ich vorgehen kann und was hier mein Recht ist? Ich komme mir etwas verarscht vor. Es ist kein Problem, von Ärzten und Krankenhäusern ein Attest zu erbringen, nur ist es eben nicht "amts- oder vertrauensärztlich".

Freue mich über Tipps von Euch.

Viele Grüße

Doro

Steuererklärung, Finanzamt, Psychotherapie, außergewöhnliche Belastung
Steuernachzahlung weil Arbeitgeber Bonus/Sonderzahlung rückwirkend verbucht hat?

Hallo Zusammen,

ich habe seit dem 01.01.2011 durch einen Betriebsübergang einen neuen Arbeitgeber.

Für den Betriebsübergang wurde uns im Januar eine Sonderzahlung in Höhe von ca. 4.000 Euro (brutto)gezahlt - zusätzlich dazu habe ich Ende März meine Jahres-Bonuszahlung in Höhe von ca. 3000 Euro bekommen... 

Jetzt habe ich Anfang des Monats meine Jahressteuerbescheinigung bekommen und zusätzliche Gehaltsabrechnungen für Dezember letzten Jahres wo die Sonderzahlungen nachträglich aufgeführt sind... in der Jahressteuerbescheinigung für 2010 (komplett vom alten Arbeitgeber) sehe ich jetzt außerdem, dass die Sonderzahlung von Januar 2011 und die Bonuszahlung von März 2011 mit in das Brutto-Jahresgehalt von 2010 aufgenommen wurden...

Gestern habe ich schon mal mit meiner Steuererklärung von mir und meiner Frau begonnen und mit schrecken festgestellt, dass ich mehr als 400 Euro nachzahlen muss (ich habe noch nicht alles komplett fertig, aber es sieht definitiv nach einer Nachzahlung aus)... sowas hatte ich bislang noch nie und ich denke es hängt mit der rückwirkenden Anrechnung der Bonus- und Sonderzahlung für 2010 zusammen....

 

Fragen:

1. Ist das ganze vorgehen aus eurer Sicht in Ordnung (bezogen auf den Arbeitgeber)?

2. Was kann ich jetzt tun? Kann ich überhaupt etwas tun damit ich nichts nachzahlen muss?

 

Wäre super wenn ihr mir vielleicht Tipps geben könnt...

 

 

Steuern, Arbeitgeber, Steuererklärung

Meistgelesene Beiträge zum Thema Steuererklärung