Das die anfallenden Gartenarbeiten von der Einkommensteuererklärung absetzbar sind, habe ich zwischenzeitlich gefunden. Voraussetzung ist jedoch: Der Garten muss zum Grundstück gehören, auf welchem das selbstbewohnte Haus steht (umständlich ausgedrüclt).

Aber: Wenn nun teure Arbeiten in einem Schrebergarten anfallen (in diesem Fall Hangsicherung), kann ich dann diese Arbeiten ebenfalls absetzen? Habe bislang hierzu nichts gefunden.