Nicht umgemeldet und mit Steuerklasse 6 berechnet für 6 Monate obwohl Steuerklasse 1 richtig gewesen wäre?

Ich habe 2015 meinen Wohnort gewechselt und bin aus einer WG in eine eigene Wohnung gezogen. weil es für mich einfacher war die Post etc weiter an die WG senden zu lassen habe ich mich damals nicht umgemeldet. Ab März wurde dann vom Finanzamt meine Steuer ID gesperrt und ich wurde bis Juli mit der Steuerklasse 6 berechnet obwohl ich sonst immer nur Steuerklasse 1 war. Mein Arbeitgeber meinte ich solle unbedingt eine Steuererklärung machen um das wieder auszugleichen und mir für die Monate wo ich mit Steuerklasse 6 berechnet wurde die zu viel gezahlten Steuern zurück holen.

Ich habe sonst nur meine Fahrkarten die ich mit angeben kann und bin dort gerade mal 120 € über den Werbungskosten (ich hoffe das war jetzt richtig).

Frage: lohnt es sich die Steuererklärung dann überhaupt zu machen oder laufe ich dann Gefahr auch für den Rest des Jahres auf Steuerklasse 6 berechnet zu werden und muss dann noch Geld zum Finanzamt bringen?

Oder wird die Steuer tatsächlich noch einmal neu berechnet und ich bekomme die Differenz zwischen der Steuerklasse 1 und der Steuerklasse 6 zurück.?

Haken ist zusätzlich, dass ich meine Lohnbescheide immer noch auf die WG schicken lasse weil in meiner neuen Wohnung immer wieder Post aus dem Briefkasten verschwindet und ich befürchte, dass die unterschiedlichen Anschriften ein Problem darstellen werden.

Steuern, Steuererklärung, Steuerklasse, Steuerrecht
Riester-Rente: Einwilligung zur Datenübermittlung seit Jahren "versemmelt", Rückforderung vermeiden?

Hallo zusammen, ich habe einen der allerersten Riester Verträge von Anfang 2000 und das über die Jahre so laufen lassen. Das Ganze dann auch immer brav bei der Einkommenssteuererklärung angegeben (zusammen mit einem Bescheid nach §92) und nochmal ein bisschen was auf die Rückerstattung oben drauf bekommen.

Nun hab ich vorige Woche die Info vom Finanzamt bekommen, dass die ZfA meldete, dass ich nie eine Einwilligung zur Datenübermittlung gegeben hätte. Nach Rückfrage bei meinem Anbieter hätte ich den Antrag auf Zulage jedes Jahr zurückschicken müssen und damit auch die Einwilligungserklärung erteilt (steht tatsächlich auf dem Zettel). Leider war ich hier falsch informiert und dachte ursprünglich, dass müsste ich zurückschicken, da ich über den üblichen Einkommensgrenzen liege (wie z.B. für die Bausparzulagen).

Die Anträge sind nun ausgefüllt und liegen dem Anbieter auch vor... mein Problem ist jetzt, dass der ZfA bzw. dem Finanzamt das nach über 10 Jahren auffällt und rückfordert.... Für 2013 und 2014 ist das ja kein Problem, die Frist für 2013 endet z.B. am 31.12.2015 an dem der Antrag beim Anbieter vorliegen muss... aber für 2011 und 2012 kam gerade die Elster E-Mail, dass neue Steuerbescheide vorliegen und die sind natürlich nach unten korrigiert, sprich... Rückzahlung für die beiden Jahre (ja in dem Fall können sie wohl bis 4 Jahre rückfordern)... und vermutlich noch mit Zinsen (mal auf den Papierbescheid warten).

Weiß zufällig jemand ob sich das noch irgendwie korrigieren / vermeiden lässt? Ich finde es ja schon etwas blöd, das ich nur eine ~2 Jahre Frist hätte das zu korrigieren und das FA 4 Jahre das zurückzuholen :(

Steuern, Versicherung, Steuererklärung
Ehegatten Splitting mit einem Freiberufler und einem Festangestellten?

Hallo!

Ich habe jetzt STUNDEN recherchiert und versucht daraus schlau zu werden. Anscheinend verstehe ich jedoch zu grundlegende Dinge noch nicht, um das große Ganze zu verstehen.

Ich habe im Juli geheiratet, bin Freiberuflerin und mein Mann festangestellt. Ich verdiene weniger als mein Mann sodass die Steuerklassen III und V sinnvoll sind. Hier taucht bei mir schon mal die Unklarheit darüber auf, ob ich als Freiberufler überhaupt eine Wahl habe, oder ob unsere Konstellation sowieso immer die III/V vorsieht. Sogesehen zahle ich ja sowieso keine Lohnsteuer, da ich als Freiberufler Einkommensteuer zahle.

Jetzt bin ich bei der Recherche aber noch über's Ehegattensplitting gestoßen. Da heißt es, dass man zusammen veranlagt wird und bei großem Einkommensunterschied bares sparen kann. Schön und gut, aber beim Ehegattensplitting wird doch die Einkommensteuer berechnet? Mein Mann mit seiner Festanstellung zahlt doch Lohnsteuer und nicht Einkommensteuer? Wie kann man denn MEINE Einkommensteuer und SEINE Lohnsteuer bitte zusammen klatschen und damit "rumrechnen" ? Ich verstehe hier einfach den Zusammenhang nicht.

Falls Ihr ein Rechenbeispiel für eine Erklärung braucht, hier einige "etwa" Werte: Ich habe einen GEWINN von 8000, Einnahmen ca 12000. Mein Mann verdient jährlich brutto 27000, netto ca 17000.

Wenn wir nun Ehegattensplitting wählen, weil beide Steuerarten die wir sonst getrennt zahlen - wie auch immer - zusammen veranlagt werden können, wie und wer macht dann künftig Steuererklärung und vor allem - welche?

Ich freue mich schon auf die Erleuchtung D:

Steuern, Steuererklärung, Einkommensteuer, Freiberufler, Lohnsteuer, Steuerklasse, Ehegattensplitting
Ist es als Selbständiger / Freiberufler besser ein Elektro-Neugerät mit ausgewiesener Steuer zu kaufen oder ein "Gebrauchtes" Schnäppchen ohne Rechnung?

Situation: Selbständiger Unternehmer, der am Ende vom Jahr eine Steuererklärung abgeben muss, um Umsätze dem Finanzamt anzuzeigen. Der Unternehmer hat Einkünfte aus Gewerbetrieb (50.000€), die er versteuern muss (betreibt zB eine 1 Mann Werbeagentur als Einzelunternehmen)

Er darf die Umsatzsteuer auf seinen Rechnungen ausweisen (kein Kleinunternehmer) und darf somit auch Mehrwertsteuer vom Finanzamt zurückfordern.

Bei solchen Sachen wie beispielsweise einem Handy ist es ja so, dass man berufliche und private Trennung nicht wirklich trennen kann.

Nehmen wir zum Beispiel ein Kauf des neuen iPhones.

Option 1) Kauf im Apple Store mit Rechnung auf seinen Namen und MwSt. ausgewiesen. 739€ enthalten 117€ MwSt, die am Ende vom Jahr weniger ans FA gezahlt werden müssen. Hinzu kommt, dass der Gewinn des Unternehmers um 621€ geringer ausfällt, wodurch die Einkommensteuer (nehmen wir der Einfachheit halber mal 30%) auch geringer ausfällt (nämlich um 186€).

Das iPhone kostet dem Unternehmer jetzt effektiv "nur" noch 739-117-186 = 436€. Kann man das so rechnen, oder ist da ein grober Denkfehler drin?

Option 2) Er findet ein Schnäppchen bei Ebay Kleinanzeigen. Jemand will aus unerklärlichen Gründen sein dasselbe Handy für 400€ loswerden. Es ist ein Privatverkauf, dh. keine Rechnung auf den Namen des Unternehmers, aber der Käufer ist so kulant und gibt seine original Rechnung mit, sodass man Garantieansprüchen gegenüber dem Hersteller geltend machen könnte.

Was ist jetzt für den Unternehmer besser? Kann man das in Option 1 überhaupt so rechnen, oder ist das "schöngerechnet"?

Ich verstehe es nicht ganz...

Handy, Steuern, eBay, Steuererklärung
Kann mein Mann ohne mein Wissen eine gemeinsame Steuererklärung einreichen?

Ich habe mich im letzten Sommer von meinem Mann getrennt und die Scheidung ist mittlerweile eingereicht worden.

Im April diesen Jahres wollte mein Mann eine Unterschrift von mir für die Steuererklärung. Daraufhin habe ich ihm geantwortet das er ohne meine Aufstellung von Ein- und Ausgaben aus meinem Kleingewerbe keine Steuererklärung fertig machen kann. Ich diese auch erst lesen möchte bevor ich ihn unterschreibe.

Er sagte dann ich solle die Unterlagen fertig machen und ihm geben. Dieses tat ich dann auch. Als ich ihm die Unterlagen überreicht habe kam dann die Aussage von ihm "der die Steuererklärung mit mir gemacht hat sagte die sollten wir nicht mit angeben. Könnte sonst als liebhaberei berechnet werden"

Ich bin darauf nicht eingegangen, die Diskussion war es mir nicht wert, und wollte abwarten was er in die Steuererklärung schreibt.

Diese habe ich niemals gesehen. Gestern war dann der Steuerbescheid in der post mit einem Auszahlungsbetrag von knapp 500 € an meinen Mann.

Ich habe diese Steuererklärung nie gesehen. Nichtmal gewusst das er sie eingereicht hat. Unterschrieben habe ich sie auch nicht.

Ob er die Ein- und Ausgaben von mir mit angegeben hat ist auch fraglich, vermutlich nicht.

Kann er das einfach so???? Ohne mein Wissen oder Unterschrift? ??

Er sagt er hätte sich beim Finanzamt informiert und die hätten ihm das so gesagt. Hätten die mich dann nicht angeschrieben? ?

Er hat wohl auch nicht damit gerechnet das die mir auch einen Steuerbescheid schicken.

Wie sieht das mit dem Auszahlungsbetrag aus?? Steht mir davon auch was zu??

Auf eine Einigung mit ihm brauch ich nicht hoffen. Er schuldet mir noch knapp 1500 € ( hälfte der kaution, versicherungsauszahlung, unterhaltsrückzahlung) die ich wohl nie sehen werde.

Hoffe jemand hat nen Rat für mich

Trennung, Steuererklärung
Wie fülle ich die Steuererklärung für ein Kleingewerbe bei Betriebsausgabe richtig aus?

Hallo Beisammen,

ich hätte da mal eine Verständnisfrage bezüglich des Aufgabegewinnes, Einkommensteuer beim Kleingewerbe (EÜR). Bei einem Kleingewerbe zahle ich mir ja -- vereinfacht gesagt -- kein Gehalt, sondern ich kann über das verfügen, was nach Abzug der Ausgaben übrig bleibt.

Die Einkommensteuer richtet sich auch nach den Einnahmen nach Abzug der Kosten. Der Einfachheit halber: nehmen wir an ich habe einen Gewinn von 5000€ am Jahresende. Auf die zahle ich meine Einkommensteuer. Wenn ich nun zum Ende des Jahres den Betrieb aufgeben würde, habe ich ja eben diese 5000,- in der Kasse, nicht wahr? Das würde bedeuten, dass ich -- sofern sich aus der Betriebsauflösung keine weiteren Kosten ergeben -- einen Aufgabegewinn von 5000€ hätte.

Was ich nicht verstehe ist, ob in diesem Fall quasi 2x Einkommensteuer für den gleichen Betrag erhoben wird. Weil: Gewinn aus Betriebseinnahmen = 5000€ + Aufgabegewinnn 5000€ = 10000€ ... oder muss ich bei der Erstellung der Schlussbilanz quasi dann doch irgendwie mein Gehalt geltend machen ... aber in dem Fall könnte ich meinen Aufgabegewinn ja einfach auf 0 runterrechnen?

Ich bin verwirrt und mir ist schon klar, dass ich mir bei der Betriebsaufgabe einen Steuerberater holen sollte, würde aber trotzdem gerne die Grundlagen verstehen, damit ich besser nachvollziehen kann, welche Steuerbelastung fällig wird (und ich entsprechend Rücklagen bilden kann).

Steuern, Steuererklärung, Einkommensteuer, Steuerrecht, Unternehmen
Lässt sich Benzin von der Steuer absetzen als Azubi?

Hallo, ich fange eine Ausbildung an allerdings ist der Weg zur Ausbildungsstätten sehr lang und ich fahre immer mit dem Auto. Im Augenblick brauche ich für 7 Tage nur 20€. Ich hatte nun eine Woche Probearbeiten und musste nach dem dritten Tag für 20€ tanken, man kann sagen das sich meine kosten verdoppeln. Aber das war nur eine Ausbildungsstätte, eine andere ist 50 km weiter weg und ich muss alle durchlaufen, überall muss ich mal durch und auch nach der ausbildung werde ich viel und oft pendeln müssen. Das ist auch gerade deswegen so mieß weil gerade Benzin so teuer ist aber ich habe keine andere Möglichkeit zu diesem Betrieb zu kommen. Er ist abseits jeglicher Verkehrsanbindung, mitten in einem Feld in der nähe eines Waldes. Man muss erst ein paar killometer hinter sich lassen bevor man überhaupt zum nächsten Gebäude kommt das auf Menschen hindeutet. Zum Betrieb führt nichtmal eine richtige Straße hin, sondern das ist ein Feldweg auf dem normalerweiße nur traktoren entlang fahren.

Kann ich das Benzin was ich für die Ausbildung brauche von der Steuer absetzen? Was ist nötig das ich das von der Steuer absetzen kann? Muss ich ein Fahrtenbuch anlegen? Wie bekomme ich das hin wenn ich mein Auto Privat und beruflich nutze? Wie ihr euch vorstellen könnt verdienen Azubis nicht viel und da ich aufs Auto angewiesen bin um den Betrieb überhaupt zu erreichen wäre es zumindest gut könnte ich das Benzin zum teil von der steuer abesetzen. Weil 50 km das sind 100 km hin und rückweg das sind 7-8 Liter da kann ich ja jeden zweiten tag 20€ tanken. Das ist zuviel für mich.

Steuern, Geld, Deutschland, Ausbildung, Steuererklärung, Azubi
Verlustvortrag - Steuererklärung, duales Studium

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage bezüglich meines dualen Studiums (2011-2015).

In 2011 habe ich zeitgleich eine Ausbildung und ein Studium an einer privaten Hochschule angefangen. Ende 2013 beendete ich meine Ausbildung und arbeite nun Vollzeit. Letzte Jahr habe ich meine Steuererklärung für die Jahre 2011, 2012 und 2013 eingereicht. Meine Ausgaben für das private Studium beliefen sich auf 350 € im Monat. Im Jahr 2013 waren dies Kosten von 2.100 € (Juli - Dezember). Während meiner Ausbildung habe ich unter den Freibetrag von ~8.000 € verdient und hätte ja für dieses Jahr keine Lohnsteuer zahlen müssen. Der gleiche Sachverhalt war in 2012, wo ich 4.200 € für die Hochschule bezahlt habe und weniger als 8.000€ verdient habe. In 2013 reichte ich dann rückwirkend die Steuererklärung für die Jahre 2011 und 2012, sowie die Steuererklärung für 2013 ein. Ich erhielt zwar eine angemessene Summe zurück, es wurde jedoch trotzdem ein Betrag festgesetzt. Was ich mich bereits zu diesem Zeitpunkt fragte war, ob ich nicht, aufgrund dem Verdienst <8.000 € in 2011 und 2012, einen Verlustvortrag aus diesen Jahren aufbaue.

Ich stellte diese Frage einen Mitarbeiter des Finanzamtes und dieser gab mir folgende Antwort: Ein Verlustvortrag ergibt sich nur, wenn die Werbungskosten > dem Bruttoeinkommen sind. Dies war in keinem Jahr der Fall, somit ergebe sich kein Verlustvortrag und das festgesetze Einkommen ist in Ordnung.

Frage: Ich dachte immer, dass durch Einkommen < 8.000 € eine Zahlung von Lohnsteuer ausgesetzt wird. Falls das Einkommen 8.000 € übersteigt, werden die absetzungsfähigen Werbungskosten gegen gerechnet und die Lohnsteuer für das neu ermittelte Einkommen von der gezahlten Lohnsteuer abgezogen und die Differenz wieder zurück gezahlt. Wie kann ich dann keinen Verlustvortrag aus den Jahren 2011 und 2012 haben? Für das Jahr 2014 würde ich gerade mal die Häfte zurückbekommen und hatte Werbungskosten von über 8.000 € (Uni, Fahrten, Pauschalen etc.)

Falls der gute Herr (Was ich natürlich annehme aber die Erklärung mir nicht ganz plausibel erscheint) recht hat, reicht eine einfache Antwort (würde mich aber auch sehr über eine detailierte Antwort freuen).

Danke vorab für ihre Bemühungen und viele Grüße, Selyria21

Steuern, Steuererklärung, Finanzamt, Lohnsteuer

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