Steuererklärung - Werbungskosten - Informatiker

Hallo,

ich möchte dieses Jahr mal meine Steuererklärung selbst machen (bisher hat das meine Mutter erledigt) - irgendwann muss man ja mal..

Nun bin ich Informatiker, Arbeitnehmer, besitze einen PKW (den ich geschäftlich nutze) und wohne in Miete.

Ich habe von einem Kollegen gehört, der als Werbungskosten relativ viel absetzt - auch Dinge, wo ich sagen würde, das sei grenzwertig.

Da ich selbst noch nicht wirklich eingelesen bin, wollte ich mal nachfragen: 1) Jegliche Anschaffung oder Kosten, die irgendwie in Verbindung mit meinem Beruf stehen, "können" abgesetzt werden - oder? 2) Ich arbeite teils von zu Hause (würde mal sagen, 0,5-1h / Tag) von zu Hause (eMails, Fernwartung, Planung, etc.) - wäre es also legitim, bei der Anschaffung einer neuen Maus, eines neuen Monitors, o.ä. das einfließen zu lassen? 3) Als Informatiker lernt man ja nie aus - und so kommt es auch mal, dass man das Wochenende zu Hause verbläst, um den neuen Windows 2012 Server virtualisiert auf Herz und Nieren zu prüfen - das setzt entsprechende Hardware voraus, Zeit, Fachlektüren, etc. - lassen sich solche Sachen auch absetzen? Bspw. virtualisiere ich regelmäßig im Test OS, teste Dienste, etc. - nun würde ein RAM-Upgrade auf 16 GB nötig; wäre das legitim? 4) Aus dem gleichen Grund - Test/Fortbildung/etc. - habe ich auch einen Root Server gemietet. Natürlich nutze ich relativ viel davon privat - aber vieles davon (oder alles) hat auch mit meinem Beruf zu tun, wird bei Kunden eingesetzt, etc. pp. - könnte ich also auch die monatlichen Kosten für einen RootServer absetzen? Oder für Webspace? Dropbox?

Mir geht es wirklich nicht darum, jede zweite Rechnung einzureichen und um jeden Cent zu feilschen. Aber ich habe halt ab und zu Fachbücher, habe Kosten für Dienste, die ich auch geschäftlich nutze und verblase private Zeit mit Zeug, das ich eigentlich für die Arbeit brauche - da es gerade ansteht, wollte ich die Steuererklärung mal selbst versuchen, und bei der Gelegenheit vielleicht ein paar Euro zurückbekommen.

Da es im Informatik-Bereich vermutlich nicht so einfach ist wie bei einem Maurer, der sich einen neuen Meißel oder eine Bohrmaschine kauft, frage ich daher lieber mal nach - mir fehlt da das Gespür für, was "OK" ist, und was nicht.

Was würde den passieren, wenn man etwas grenzwertiges angibt - z.B. eine TV-Karte, das man nicht richtig begründen kann? Wird das einfach nur abgewiesen, oder kriegt man gleich einen Schrieb vom Anwalt?

Steuern, Steuererklärung, EDV, Informatik, Werbungskosten
Kann das Finanzamt eine Steuererklärung für einen verstorbenen Ehepartner nachfordern

Hallo, ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen. Anfang dieses Jahres ist leider mein Vater verstorben. Diesem wurde so um das Jahr 2005 vom Finanzamt mitgeteilt (Notiz in den Unterlagen meines Vater, Finanzbeamter inzwischen in Pension), dass er nicht mehr Steuerpflichtig sei. Grund hierfür waren die hohen Belastungen (Eigenanteile) die er in Zusammenhang mit der Behandlung diverser Krebserkrankungen zu tragen hatte. Zudem war ihm aufgrund der schweren Erkrankung eine 100%ige Behinderung bescheinigt worden.

Nunmehr hat meine Mutter eine Aufforderung vom Finanzamt erhalten (erstmaliger Schriftverkehr nach Erhalt des Steuerbescheides für 2004), Steuererklärungen ab dem Jahr 2005 nachzureichen. Und zwar sofort. Bei einer Nachfrage wurde mir mitgeteilt, dass wir maximal einen Monat Zeit hätten. Eine Fristverlängerung werde nicht gewährt. Bei Nichtabgabe wird die Steuerpflicht geschätzt. Das Finanzamt gibt als Begründung hierzu an, dass ihnen der Umstand nicht bekannt gewesen sei, dass mein Vater neben seiner normalen Rente auch noch eine Betriebsrente erhielt, die zu 100 % steuerpflichtig sei. lt. unseren Unterlagen ist aus der abgegebenen Erklärung von 2004 ersichtlich, dass mein Vater die Betriebsrente angegeben hatte. Inzwischen haben wir (zumindest um Zeit zu schinden) Widerspruch eingelegt.

Ich hab zwar grundsätzlich Verständnis dafür, dass Vater Staat von seinen Bürgern Steuern fordert, in diesem Fall finde ich es aber unverhältnismäßig die Erklärungen für einen so langen Zeitraum nachzufordern. Meine Mutter ist 78 Jahre. Unterlagen (Rechnungen etc.) sind zumindest aus den Jahren 2005 - 2007 nicht mehr vorhanden. Wie soll man da noch eine Erklärung erstellen.

Nun also meine Fragen: - Ist die Verpflichtung zur Erklärungsabgabe nicht zumindest teilweise verjährt ? Lt. AO liegt die Verjährungsfrist doch bei 5 Jahren. - Kann die Abgabe der Erklärung überhaupt den Hinterbliebenen abverlangt werden? - Wenn ja, könnte man das ganze durch eine getrennte Veranlagung umgehen (Meine Mutter hatte ganze 146 € eigenstänige Rente erhalten)

Ich weiß, viel Text, wollte aber gleich mehr Infos liefern, bevor es zum Frage/Antwortspiel wird. Vielen Dank schon mal für Eure Mühen

Steuern, Steuererklärung
Riester-Rente - Fehlende elektronische Datenübermittlung - wer kann helfen?

In meiner Steuererklärung / Steuerbescheid für 2011 konnten meine Beiträge zur Riester-Rente bisher nicht berücksichtigt werden.

Im Bescheid heißt es: "Die elektronisch zu übermittelnden Daten ... zu den Altersvorsorgebeiträgen (Riester-Rente) lagen nicht vor...". Einen Papierausdruck vom Anbieter (in meinem Fall Sparkasse / Deka Bank) gibt es seit diesem Jahr nicht mehr. Die Daten werden von der ZfA (Zulagenstelle für Altersvermögen) an das Finanzamt weitergeleitet.

Nur was tun, wenn das Finanzamt die Daten nicht hat? Kennt sich jemand aus?

Ich habe mit dem Finanzamt, der ZfA (03381-21222340 oder 03381-21222377) und dem Bundeszentralamt für Steuern (hier Hotline 0228-4060-1240) telefoniert. Ergebnis ist: Bei mir ist seit Januar 2010 wieder eine alte Steuernummer hinterlegt, von einem Finanzamt, wo ich vor 10 Jahren gewohnt habe. Laut ZfA ging genau an dieses Finanzamt auch die Meldung zur Riester-Rente.

Problem:

  • Das alte Finanzamt hat keine Akte und keinen Datenzugriff mehr.
  • Das neue Finanzamt kann keine neue Meldung beim ZfA anfordern und akzeptiert die Bescheinigung zur Riester-Rente, der für meine Unterlagen bestimmt ist, nicht.
  • Die ZfA kann an den hinterlegten Daten nichts ändern.
  • Das Bundeszentralamt für Steuern auch nicht.

Mein Anbieter (Deka Bank) und das Bundeszentralamt für Steuern haben mir gesagt, dass sich aktuell Anfragen hierzu häufen. Laut Deka könnte es systematisch an der falschen Steuernummer liegen.

Wie habt ihr das Problem gelöst?

Steuern, Rente, Bank, Versicherung, Steuererklärung, Finanzamt, Rentenversicherung
Ausbildungsstelle Fahrtkosten bezahlt bekommen... (von Betrieb)

Hallo liebe Gemeinde,

ich brauche eure Hilfe und zwar hatte ich heute ein kleines Gespräch mit meinem Chef da ich nachgefragt hatte wie und ob das mit einer betrieblichen Übernhame der Fahrtkosten für die Azubis aussieht/funktioniert - dieser meinte mit einem schelmischen Grinsen auf den Lippen das er keine Ahnung davon hat und morgen habe ich nochmals einen Termin mit ihm bei dem ich das erklären soll inwiefern eine mbH Fahrtkosten für Mitarbeiter/Azubis erstatten kann, da ich jedoch keine Steuerfachangestellten Ausbildung oder ähnliches mache habe ich da nicht wirklich Ahnung.

Es geht ihm wahrscheinlich mehr darum "wie ich mich verkaufe" Ausbildung (Mediengestalter) daher meine Frage:

Hat jemand Links mit leichten Erklärungen zu dem Thema und am besten verlinkungen zu Urteilen des BFH zur regelung der steuerlichen Absetzung der Fahrtkosten für Angestellte/Azubis?

Ich suche jetzt schon Stunden rum finde aber nichts brauchbares, da bei einer erst Ausbildung von Sonderausgaben geredet wird und bei einer klassischen Lehre von den vollabsetzbaren Werbungskosten usw. weiß nicht mal ob ich eine erst Ausbildung oder klassische Lehre mache, vielleicht habe ich auch einfach schon zuviel gelesen und kann das ganze daher nicht richtig rauskristalisieren, kurz - ich brauche einen Steuergott - hilfe!

Vielen lieben dank schon mal... :-)

Steuern, Ausbildung, Steuererklärung, Steuerrecht
Steuerfestsetzung! Verrechnung des Restguthabens mit Gegenansprüchen ......

Hallo,

nun habe ich den Steuerbescheid für 2008 zurück erhalten.

Folgender Satz wird wie folgt ausgelegt :

Über eine etwaigige Verrechnung des Restguthabens mit Gegenansprüchen erhalten Sie eine besondere Mitteilung. Der darüber hinuasgehende Betrag wird erstattet auf das Konto XXX sofern er mindestens 1,- € beträgt.

Nun teile ich folgende Punkte mit:

  1. Dieses ist meine 2 abgegebene Steuer überhaupt.
  2. Habe ich ein Kleingewerbe laufen.
  3. Das Kleingewerbe läuft mit Verlust, da Anfangsstadium. Sprich keine Einnahmen nur Ausgaben.
  4. Die Steuererklärung für das Kleingewerbe wurde Zeitgleich mit der Steuer 2008 abgegeben.
  5. Es bestehen anderweitig keine anderen Steuerschulden, kein KFZ oder sonstige Möglichkeiten einer Pfändung oder sonstiges.

Könnte es nun sein , dass die Steuererklärung für das Kleingewerbe noch nicht bearbeitet ist, und es deshalb zu dem von mir oben benannten Satz gekommen ist ?

Wäre es vll möglich, dass nun geprüft wird , ob ich für 2009, 2010 und 2011 vll laut Einreichung meines Arbeitgebers und der von mir nicht abgegebenen Steuer nun überprüft wird ob ich hätte für 2009, 2010 oder 2011 hätte etwas nachzahlen müssen oder sollen?

Ein weiterer wichtiger Punkt wird erläutert: Ein Verspätungszuschlag wird nicht festgesetzt. Sie müssen jedoch mit der Festsetzung eines Verspätungszuschlages rechnen, wenn Sie künftig Ihre Steuererklärung nicht oder fristgemäß abgeben.

Heißt dass nun , dass ich die Steuer für 2009 , 2010 und 2011 lieber nicht abgeben sollte, weil Ich dann den Verspätungszuschlag aufgebrummt bekommen könnte ???

Vielen Dank für euer Antworten..... Heiß dass nun ,

Finanzen, Steuern, Steuererklärung, Gewerbe, Umsatzsteuer, einkommensteuerbescheid
Gesonderte und einheitliche Feststellung, Anlage FE-KAP – wie verfahren?

Angenommen, es besteht ein Gewerbe in Form einer GbR mit zwei Gesellschaftern. In der EÜR sind neben den eigentlichen Betriebseinnahmen auch Kapitaleinküfte verbucht, die somit Teil der Einkünfte (umsatzsteuerfreie bzw. nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahmen) sind. In der gesonderten und einheitlichen Feststellung gibt es nun die Anage FE-1, in der die Aufteilung von Besteuerungsgrundlagen ausgewiesen wird. Da Die Gesellschafter eine Aufteilung von 50/50 haben, werden die laufenden Einkünfte (welche die Kapitalerträge beinhalten) auf beide Gesellschafter aufgeteilt.

Nun gibt es die Anlage FE-KAP. Hier sind noch einmal zusätzlich die Kapitalerträge eingetragen. Ebenso die gezahlte Kapitalertragssetuer und der Solidaritätszuschlag.

Angenommen:

20.000 Eur Gewinn (Einnahmen inkl. Kapitalerträge von 5.000 Eur minus Ausgaben)

10.000 Eur fällt in Anlage FE-1 auf Gesellschafter A, 10.000 Eur fällt auf Gesellschafter B

5.000 Eur Kaitalerträge werden aufgeteilt auf Gesellschafter A und B (je 2.500 Eur) und in der Anlage FE-KAP vermerkt.

Der hieraus folgende Feststellungsbescheid ist die Grundlage für die Einkommensteuererklärung der Gesellschafter. Ziel der Gesellschafter ist nun, über die Einkommensteuererklärung die Kapitalertragssteuer + Solidaritätszuschlag zurück zu bekommen.

Wie werden in dem Feststellungsbescheid die Kapitalerträge und gezahlten Steuern/Abgaben ausgewiesen?

War das Vorgehen richtig, die Anlage FE-KAP auszufüllen, um die Kapitalertragssteuer in der späteren Einkommensteuererklärung ertstattet zu bekommen?

Ist dem Finanzamt klar, dass die Kapitalerträge bereits in der "Aufteilung von Betseuerungsgrundlagen" eingerechnet sind (in dem Zahlenbeispiel also 10.000 Eur Einkünfte pro Gesellschafter, und nicht 12.500 Eur)?

Finanzen, Steuererklärung, Finanzamt, GbR, Gewerbe, Steuerrecht, Unternehmen

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