Meine erste Steuererklärung als Kleinunternehmer (Kleinunternehmerregelung)

Guten Tag liebes Forum,

ich sitze gerade bei meiner ersten Steuererklärung und mir sind jetzt noch ein paar Fragen nicht ganz klar. Ich würde mich freuen, wenn Ihr bei mir ein wenig Licht ins dunkeln bringt.

  1. Ich nutze das Programm WiSO Steuersparbuch
  2. Ich habe alle meine Privaten Daten eingetragen ( Fahrkosten zur meiner richtigen Arbeit und mein Lohn von meinem ersten Job )
  3. Ich hätte bei diesen Eingaben ein Betrag X an Ersattung. Sagen wir mal 600€
  4. Nun hab ich bei Gewerbebetriebe meine Kleinunternehmer Tätigkeit eingetragen. Bei "Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlciher Kleinunternehmer" habe ich jetzt meinen Umsatz von 500€ eingetragen.
  5. Nun wurde von meinem Erstatteten Betrag ungefähr 70€ abgezogen. Ist das richtig so ? Das jetzt, wo mein Umsatz von der Nebentätigkeit bekannt ist, mein erstatteteter Betrag schrumpft?
  6. Mich verunsichert der Punkt, dass dort was mit umsatzsteuerlicher kleinunternehmer steht. Normalerweise bin ich doch von der Umsatzsteuer befreit, oder verstehe ich diesen Punkt falsch?
  7. Habe mich nun wegen der Bezingeschichte einmal belesen. Ich kann also die KM Anzahl, die ich zum Kunden gefahren bin, dort als Betriebsausgaben angeben ja? Wenn ich dann als eine Ausgabe es angebe, wächst mein ersatteter Betrag wieder. Ist es gerade so der Sinn, dass man sich so sein Geld wieder zurück holt? Hat es auswirkung auf die 17.500 Grenze?

Ich hoffe ich hab mich verständlich ausgedruckt, wenn nicht, werde ich es nochmal detailierter erklären

vielen Dank für die Information

Steuern, Steuererklärung
Steuerliche Auswirkung rückwirkend bewilligter Erwerbsminderungsrente (nach Krankengeldbezug)

Folgende Fakten: Ich habe 2012 Krankengeld (bis 08/2012) und Arbeitslosengeld (ab 08/2012) erhalten. Jeweils auch die Bescheinigungen fürs Finanzamt über die jeweilige Höhe. Im Jahr 2013 bis 08/2013 bezog ich Krankengeld. Zu dem Zeitpunkt war bereits ein Rentenantrag gestellt, der zunächst abgelehnt wurde. Ich habe Widerspruch eingelegt. Im September 2013 wurde mir rückwirkend ab 01/2012 eine teilweise Erwerbsminderungsrente zugebilligt. Die mir zustehende monatliche Rentenhöhe lag niedriger als mein monatlicher Krankgengeld- und auch Arbeitslosengeldbezug. Ab 09/2013 bis heute beziehe ich partielle Erwerbsminderungsrente. Meine Steuererklärung habe ich 12/2013 gemacht. Und plötzlich tauchte in meinem Steuerbescheid ein Einkommen Rente auf. Ohne mein Wissen und ohne eine Korrektur der Bescheinigungen wurde meinem Finanzamt von der Deutschen Rentenversicherung im November 2013 für das Jahr 2012 elektronisch ein Renteneinkommen übermittelt. Ich habe mir selbst erschlossen, wie die Höhe zustande gekommen ist: Der Betrag entspricht dem Betrag meiner „fiktiven“ Rentennachzahlung in dem Zeitraum meines Krankgengeldbezuges von 01/2012-08/2012. Diese Nachzahlung kam für mich ja nicht zur Auszahlung, da mein in dem Zeitraum bezogenes Krankengeld höher ausgefallen ist als die mir zugebilligte Rente. Meine Fragen: 1. Warum wird nur das Krankgengeld gegen Rentenzahlung verrechnet, nicht aber das Arbeitslosengeld? 2. Ist es legitim, dass dieser nachträglich errechnete Betrag rückwirkend als zu versteuernde Renteneinkunft behandelt wird? Falls ja: 3. Wie lange rückwirkend kann denn dies geschehen? Nehmen wir an, ich hätte meine Steuererklärung früher gemacht und diese wäre zum Zeitpunkt meiner Rentenbewilligung durch die Deutsche Rentenversicherung oder zum Zeitpunkt der elektronischen Übermittlung von der Dt. Rentenversicherung an das Finanzamt schon mit einem Bescheid abgeschlossen gewesen, wie wäre es dann gelaufen?

Verständlich werden meine Fragen vielleicht anhand der Tatsache, dass mir die Deutsche Rentenversicherung im letzten Jahr, 12/2014, aufgrund eines geschlossenen Vergleiches vorm Sozialgericht, nun die volle Erwerbsminderungsrente zugebilligt hat. Und zwar wiederum rückwirkend für ab 01/2012. Was passiert denn nun auf der steuerlichen Seite? Und zwar zum Einen in Bezug auf die nicht auszahlungswirksamen Nachzahlungen? Und zum anderen auf die Höhe, die ich für den rückwirkenden Zeitraum ausbezahlt bekommen werde? Wird analog Krankengeld wieder fiktiv mit nicht auszahlungsrelevanter Rentennachzahlung verrechnet und es ergibt sich ein ca. doppelt hohes, steuerrelevantes Renteneinkommen?

Was ist mit dem Zeitraum meines Arbeitslosengeld-Bezuges von 08/2012 bis 08/2013)? Wird die Steuer 2012 dafür wieder „auf gemacht“? Ist irgendein Wert relevant in Bezug auf die Steuer 2013? Wie werden die auszahlungswirksamen Nachzahlungen gehandhabt, die mir 2015 für die rückwirkenden Jahre wohl überwiesen werden?

Fragen über Fragen. Dankbar für Hilfe.

Steuern, Rente, Erwerbsminderungsrente, Steuererklärung, Krankengeld, Nachzahlung, rückwirkend, nachträglich, verrechnung
Wie versteuere ich den Unterhalt in einer Bedarfsgemeinschaft?

Hallo liebe Community,

ich habe ein Problem mit der Einkommensteuererklärung und werde bei google leider nur zum Teil fündig, bzw. bekomme zu viele unterschiedliche Meinungen.

Es geht um folgendes:

Ich wohne mit meiner Freundin in einer gemeinsamen Wohnung (beide stehen im Mietvertrag) und Sie hat keinerlei Einkommen, sodass ich für Ihren kompletten Lebensunterhalt aufkomme (Miete, NK, Krankenkasse, Nahrung usw.). Da wir ja somit in einer Bedarfsgemeinschaft leben und mein Verdienst zu hoch war (zumindest bis incl Juni 2014- danach haben wir von meinem ALG1 "gelebt"), hatte Sie keinen Anspruch auf ALG 2 oder sonstige Sozialleistungen (Antrag wurde auch nicht gestellt)! Wir haben zwar jeder ein eigenes Konto, Zahlungen wurden bis heute jedoch alle von meinem Konto geleistet. (Meine Freundin hat eine Kontovollmacht für mein Konto)

Nun habe ich mehrfach gelesen, dass ich pauschal den Höchstbetrag von 8354€ + den ebenfalls von mir geleisteten KK-Beiträgen über der Anlage Unterhalt steuerlich geltend machen kann. Soweit so gut!

Dazu hätte ich aber noch 2. Fragen:

  1. Muss ich diesen Gesamtbetrag zusätzlich im Mantelbogen eintragen? Wenn ja wo und als was deklariert?

  2. Muss meine Freundin in Ihrer Steuererklärung diesen Betrag irgendwo als Einkommen angeben? Wenn ja wo? (Geldleistungen hat Sie ja von mir nicht direkt erhalten)

Ich hoffe hier sind ein paar Experten, die mir damit weiterhelfen können!!!

Beste Grüße Klaus

Steuern, eheähnliche Gemeinschaft, Unterhalt, Steuererklärung, Bedarfsgemeinschaft, Est
Steuerrecht, Entfernungspauschale, zwei Wohnsitze

Guten Tag miteinander,

es geht um folgendes:

Ich habe einen Hauptwohnsitz, an dem befindet sich mein Lebensmittelpunkt (Familie, Freunde, Bekannte, Lebenspartnerin, Sportverein etc., ich denke, das ist hinreichend beleg- und begründbar, falls das Finanzamt da Zweifel haben sollte). Dann gibt es einen Zweitwohnsitz, an dem Ort, wo auch mein Arbeitsplatz ist (und an dem auch Zweitwohnsitzsteuer zu entrichten ist).

Ich bin nicht qualifiziert für eine doppelte Haushaltführung, darum geht es auch nicht, das möchte ich auch gar nicht erreichen.

Die Frage ist folgende: Wenn ich von meinem Arbeitsplatz zu meinem Hauptwohnsitz fahre (ca. 330km), am Freitagabend, um über das Wochenende an meinem Hauptwohnsitz zu sein, und dann am Sonntagabend oder Montagmorgen wieder zu meinem Arbeitsplatz bzw. Zweitwohnsitz zu fahren, kann ich für diese Fahrten die Entfernungspauschale beanspruchen und absetzen als Werbungskosten (also quasi an ~46 Tagen im Jahr)? Oder kann ich nur den kürzeren Weg vom Zweitwohnsitz zum Arbeitsplatz geltend machen? Nochmals, es geht hier nicht um doppelte Haushaltsführung und die dazugehörigen Heimfahrten, es ginge hier um den Arbeitsweg und was der Gesetzgeber als solchen ansieht.

Für Antworten, gerne auch etwas ausführend, falls Erfahrung oder Hintergrundwissen, bin ich sehr dankbar und wünsche einen guten Start ins Wochenende.

Steuererklärung, Arbeitsweg, entfernungspauschale, Hauptwohnsitz, Zweitwohnsitz
Steuerberaterin meldet sich einfach nicht

Hallo,

ich habe ein Problem, das mir langsam zu heikel wird. Habe letztes Jahr durch Umzug meinen Steuerberater wechseln müssen, war aufgrund der Nähe einfach nötig. Nun, am Anfang war die Dame sehr engagiert, rief mich des Öfteren an und hat mir im Grunde gut kommuniziert.

Mein Hauptanliegen war, dass ich aus 2013 noch eine Steuerrückzahlung erhalten werde, weil ich zuviel Einkommensteuer abgedrückt habe. Daher bat ich sie, diese Sache so schnell wie eben möglich zu erledigen. Die Daten hatte sie alle da. Sie versprah mir, dass sie sich darum kümmert, sobald die Finanzamtssoftware auf das neue Jahr umgestellt ist. Das sollte so im März sein. Inzwischen haben wir November und ich habe bis heute nichts erhalten. Seit August habe ich mehrmals nachgefragt, jedoch nie eine Antwort erhalten.

So langsam läuft mir die Zeit weg. sie wollte mir auch noch genau sagen, wie teuer ein Jahresabschluss ist, diese Info habe ich auch bis heute nicht. Ich habe aufgrunddessen mir nun einen neuen Steuerberater gesucht, da diese Art zu Arbeiten ja unmöglich ist. Gleichzeitig habe ich ihr per Mail und Fax gekündigt mit der Bitte um Herausgabe aller Dokumente. Das war Ende Oktober. Bis heute kam keine Reaktion von ihr!

Habe nun Angst, dass sie bis zum 30.12. mit der Info oder den Dokumenten wartet und ich dann natürlich keine Zeit mehr habe, diese bis zum 31.12. fristgerecht an das Finanzamt geben zu können. Den Abschluß 2013 könnte auch der neue Steuerberater machen, dafür braucht er aber zumindest die Summen- und Saldenliste, die sie mir wahrscheinlich auch nicht geben wird.

Ich bin mit meinem Latein am Ende und habe keinen Plan, was ich jetzt noch machen soll. Evtl. eine Frist setzen?

Sie macht das übrigens für meine nebenberufliche Selbständigkeit. Ich will das endlich vom Tisch haben, für sowas habe ich echt keine Nerven. Übrigens sind auch schon mal komplette Unterlagen verlorgengegangen, sie behauptete, diese in meinen Briefkasten gesteckt zu haben, da war aber leider nichts.

Rechnungen habe ich (dummerweise) immer bezahlt. Viele Grüße

Steuererklärung, Finanzamt, kündigen, Steuerberater, Frist
Steuern öffentlicher Dienst und freiberufliche Tätigkeit

Liebe Community,

vielleicht kennt sich ja jemand mit der Materie aus und hat Spaß am Steuerrecht:

Ich arbeite seit ein paar Monaten an einer Berliner Universität mit einer 50% E-10-Stelle (also im öffentlichen Dienst), aber weil man davon nicht so wirklich gut leben kann, bin ich nun nebenher freiberuflich auf Werksvertragsbasis bei einem Ingenieurbüro tätig, wobei ich da aus Zeitgründen wegen meiner laufenden Promotion auch nie mehr als 450€ im Monat verdiene.

Ich habe kein Gewerbe angemeldet (hätte ich das tun müssen? Meine Recherche ergab eigentlich ein "Nein") und bin aufgrund der eh nur geringen Einkünfte ja sowieso umsatzsteuerbefreit. Mein Familienstand ist ledig.

Meine Frage ist nun: Wie sieht das nun steuerlich in meinem Fall aus? Verändert sich dadurch meine Steuerklasse? Wird die Nebentätigkeit als Minijob angesehen, auch wenn es eigentlich keiner ist? Muss ich diese einfach auf der Steuererklärung angeben (meine erste Steuererklärung steht noch vor der Tür, musste ich bisher noch nie machen und habe 'noch' nicht viel Ahnung davon) und dann Einkommensteuer nachzahlen? Wenn ja, wieviel? Oder bin ich da komplett auf dem falschen Ast und alles läuft ganz anders?

Ich entschuldige mich vielmals für die ganzen Fragen und bin unendlich dankbar für eure Antworten! Im Freundes- und Familienkreis wusste niemand Rat, für deinen Steuerberater fehlt das Geld (wofür studiert man eigentlich?! :( ) und naja, vielleicht gibt es ja hier den ein oder anderen Experten, der sich erbarmt und mir ein paar Tipps geben kann!

Viele Grüße

T.

Steuern, Steuererklärung, Steuerklasse, Steuerrecht
Nachzahlung Einkommenssteuer wegen Insolvenzgeld?

Hallo,

ich stehe schon seit längerem in "Verhandlung" mit dem Finanzamt wegen meines Einkommenssteuerbescheids für das Jahr 2012. Das Finanzamt hat eine Nachzahlung in Höhe von ca. 780€ erhoben, begründet wurde dies mit dem Progressionsvorbehalt. Ich habe dazu auch ehemalige Kollegen befragt. Diese hatten keine derartigen Nachzahlungen.

Bevor ich jetzt meinen Einspruch zurückziehe, wollte ich mir noch eine dritte (und vierte, fünfte..?) Meinung dazu einholen.

Im Jahr 2012 habe ich monatlich 1800€ brutto verdient. Mein damaliger AG hat dann Insolvenz angemeldet. Für September und Oktober habe ich Insolvenzgeld von der Agentur für Arbeit erhalten (jeweils knapp 1200€). Zum 1.11.2012 habe ich dann direkt einen neuen AG gefunden.

Im Antwortschreiben des Finanzamts heißt es wörtlich:

"Der Steuersatz in Höhe von 16.1171% [...] ergibt sich aus den an Sie gezahlten Lohnersatzleistungen (Arbeitslosengeld für den Zeitraum vom 01.09.2012 bis 31.10.2012)."

Ich habe das Finanzamt bereits dazu befragt, allerdings keine verständliche Antwort bekommen. Als Werbungskosten wurden lediglich die 1000€ Werbungskostenpauschale berücksichtigt.

Bei einem Steuersatz von 16,1171% und einem zu versteuernden Betrag von ca. 2400€ komme ich auf ca. 386€ und nicht auf 780€. Wie kommt diese Differenz zu Stande? Oder anders gefragt: Wie kann aus zwei Monaten Insolvenzgeldbezug eine Einkommenssteuerlast von 780€ entstehen?

Liegt dort irgendwie ein Fehler vor? Lohnt es sich weiter dagegen anzugehen und ggf. einen Steuerberater / Anwalt einzuschalten?

Vielen Dank schonmal für eure Antworten. Wenn noch Informationen fehlen, liefere ich diese gern nach.

MfG Marco

Insolvenz, Steuererklärung, Einkommenssteuer, Finanzamt, insolvenzgeld, Widerspruch

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