Hallo meine Lieben,

ich habe im Februar 2013 mein Masterstudium abgeschlossen und Mitte 2013 angefangen zu arbeiten und Lohnsteuer abzuführen. Jetzt würde ich gerne meine erste Steuererklärung für das Jahr 2013 machen und die Studiengebühren des Masterstudiums (2010, 2011, 2012) geltend machen. Während des Masterstudiums habe ich nur Minijobs gehabt, d.h. ich habe keinen Cent Einkommensteuer gezahlt. Wenn ich das was ich hierzu im Internet gefunden habe richtig verstanden habe, muss ich nun folgende Dinge machen:

  1. Mantelbogen für 2010: NUR ein Kreuz bei "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" setzen und meine allgemeinen Angaben etc. ausfüllen.
  2. Anlage N für 2010: In das Feld "Fortbildungskosten" die Studiengebühren für 2010 eintragen. Sonst nichts, da ich ja "nichts verdient habe".
  3. Mantelbogen für 2011: SOWOHL ein Kreuz bei "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" ALS AUCH bei "Einkommenssteuererklärung" setzen und meine allgemeinen Angaben etc. ausfüllen.
  4. Anlage N für 2011: In das Feld "Fortbildungskosten" die Studiengebühren für 2011 eintragen. Sonst nichts, da ich ja "nichts verdient habe".
  5. Mantelbogen für 2012: SOWOHL ein Kreuz bei "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" ALS AUCH bei "Einkommenssteuererklärung" setzen und meine allgemeinen Angaben etc. ausfüllen.
  6. Anlage N für 2012: In das Feld "Fortbildungskosten" die Studiengebühren für 2012 eintragen. Sonst nichts, da ich ja "nichts verdient habe".
  7. Mantelbogen für 2013: NUR ein Kreuz bei "Einkommenssteuererklärung" setzen und meine allgemeinen Angaben etc. ausfüllen.
  8. Anlage N für 2013: Arbeitslohn, Werbungskosten etc. eintragen, da ich ja "jetzt etwas verdiene".

  9. Alles natürlich unterschreiben und ggf. zusammen mit Belegen beim Finanzamt einreichen.

Habe ich das richtig verstanden oder bin ich total auf dem Holzweg? Bzw. mache ich mir zu viel Arbeit mit den zusätzlichen Anlagen N?

Ich bin für alle Tipps dankbar! Viele Grüße Fiibii