Follgender Fall:

Ein Kleinunternehmer seit März 2013 (erstes Jahr) bis 29.10. Umsatz von 25.000€ gemacht.

Wird vermutlich aufs Jahr hochgerechnet ca. 35.000€

Der kleinunternehmer ist steuerbefreit nach §19 ustg und weist in den rechnungen keine steuer aus und kann keine vorsteuer geltend machen.

Muss die UMsatzsteuer weil überschreitung der Umsatzgrenze 17500€ für das Jahr 2013 Nachgezahlt werden ?