Reha- Arztbericht Gegendarstellung schreiben - wie am besten?

Hallo Community! Ich habe folgendes Problem: Im Jahr 2013 war ich 3 Wochen zur Reha, die von der Krankenkasse finanziert wurde, da ich schon Rentner bin. Nach nunmehr 6 Monaten habe ich den Abschlussbericht für das Versorgungsamt gebraucht und mir eine Kopie vom Hausarzt geholt. Und siehe da: Einige Punkte in diesem Bericht sind fehlerhaft bzw. sogar unwahr (z.B. ich sei Raucher - bin es aber nicht; 2. ich nehme XY Tabletten - nehme sie aber nicht usw.). Da die Reha von mir nach 3 Wochen beendet wurde, da ich mich nicht gut aufgehoben fühlte und die Ärztin mich kaum verstand (war eine Ausländerin/ Arztgespräche fanden teilweise in Englisch statt), davon ist nicht die Rede - ich hatte zwar 3 Wochen erst einmal genehmigt bekommen - die Klinik wollte aber gerne, dass ich länger bleibe. Aus besagten Gründen habe ich die Verlängerung nicht angenommen und bin regulär nach 3 Wo. abgereist. da die Rehamaßnahme nicht den gewünschten Erfolg hatte, wäre ich gerne in absehbarer Zeit erneut zur Reha - allerdings ist dies regulär erst nach ca 2 Jahren möglich. Da aber nun ein Bericht vorliegt, der in einigen Teilen nicht den tatsachen entspricht, würde ich gerne eine Gegendarstellung schreibenund an die Kasse schicken. Evtl. mit dem Erfolg, dass eine erneute Reha vor Ablauf von 2 Jahren stattfinden kann. ich mache diese Reha nicht aus Jux, sondern weil ich sie gesundheitlich benötige. Meine Frage: Wie kann man so eine Gegendarstellung schreiben? Soll die direkt an die KK oder an die Klinik? Ich habe mir gedacht, das ich nach der üblichen Anrede damit beginne, dass ich den Absatz aus dem Arztbericht schreibe und dahinter meine Stellungnahme dazu......... Am Ende die Bitte, den Sachverhalt zu überprüfen. Hat jemand noch eine andere Idee? Wäre nett, wenn ihr etwas mitteilen könntet!

Reha, Krankenkasse, Rentenversicherung, arztbrief, Rehamaßnahme
Kann Gerichtsvollzieher Schulden der Tochter bei den Eltern pfänden?

Hallo! Ich habe ein etwas komplziertes Problem, für das ich Rat suche: 1. Unsere Tochter (19) wohnt seit Januar 2013 wieder bei uns im Eigenheim. Sie zog mit 18 auf eigenen Wunsch aus, um "die große freie Welt zu erobern" Soweit so gut. Bis auf die Tatsache, dass sie über jedes Maß lebte und jede Menge Schulden angesammelt hat - gearbeitet hat sie auch nicht..... Dabei ist u.a. eine Forderung der Stadt für Bussgelder in Höhe von fast 1000 EUR. Wie gesagt, seit Januar 2013 wohnt sie wieder bei uns. Wir wollten ihr noch einmal die Möglichkeit geben, sich aufzurappeln... und sie dabei gerne unterstützen - allerdings zu Bedingungen (wie z.B. Arbeit suchen, Bewerbung etc.) Alles soweit gut, sie hat einen Job, der nicht gut aber ausreichend bezahlt wird. Es reicht aber nicht, davon diese Forderungen zu zahlen. 150 € gibt sie für Esssen, wohnen usw ab. Jetzt waren wir mit ihr schon bei der Schuldnerberatung und z.Zt. wird geprüft, ob eine Privatinsolvenz in Betracht kommt.

Nun stand heute plötzlich der gute Mann der Stadtkasse vor unserer Haustür und wollte zu unserer Tochter - die nicht da war. Wir sprachen mit ihm, erklärten vorab schon einmal, dass die Tochter anfängt sich zu berappeln - es aber nicht schaffen wird, die aufgelaufenen Forderungen zu zahlen. Wir sind dazu nicht in der Lage - ich beziehe eine kleine Rente, meine Frau ein kleines Gehalt, unser Sohn geht n. zur Schule und lebt auch noch bei uns. Es reicht, um ordentlich zu leben - aber große Sprünge wie Urlaub pp. sind natürlich nicht drin. Ist schon ok. Wir können unser kl. Reihenhaus halten und das ist gut. Nun sagte uns der GV, da unsere Tochter ein Zimmer bei uns bewohnt, kommt er beim nächsten Mal und wird pfänden? Und zwar auch bei uns, da nicht feststellbar ist, wem hier was gehört! Wir müssten dann beweisen, dass unsere Einrichtung, Geräte usw. auch uns gehören.....ansonsten sind sie weg! Puh, da brach der Schweiß aus. Nun zu meiner Frage: Ist es möglich, einen Mietvertrag mit unserer Tochter abzuschließen, indem festgeschrieben ist, dass sie 1 Zimmer z.B. 1 Etage, rechts, bewohnt - und sie Küchen- Badnutzung inkl. hat.? Somit würde der GV "nur" ihre Räume nach pfändbaren absuchen... und da hat sie wirklich nichts. Ja - und wir wären aus der Nummer raus, da es ja unsere Wohnung/ Haus ist und er nur bei ihr in die Räume darf. Wir wollen damit keinen steuerlichen Nutzen ziehen, niemanden "beschei...." - nur wir können und wollen auch nicht unser wirklich hart erarbeitetes Mobiliar / Geräte usw. für etwas verlieren, wofür wir doch nicht können...oder sehe ich da etwas falsch? Nun frage ich mich, wie kann ich so etwas gestalten? Klar soll die Tochter ihren Kram in Ordnung bringen - dass wolen und unterstützen wir. Aber wir wollen auch, dass es bei ihr bleibt und nicht zu unserem Problem wird. Wie, wenn möglich, kann ich so einen "Mietvertrag" aufsetzen? Aber auch KEINE steuerlichen Nachteile? So, dass aber trotzdem die Trennung ganz klar ist und alles rechtens ist?

Kinder, Steuern, Mietrecht, Vermietung, Unterhalt, Pfändung
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