Hallo,

Ich habe folgendes Problem:

Im Winter hat sich an unseren bodentiefen Fenstern Schwitzwasser gebildet.Wir (meine Frau und ich) haben dieses Kondenswasser immer eifrig weggewischt (2-3x mal am Tag). Wie es im Mietvertrag steht haben wir uns ein Hygrometer, angeschafft um die Luftfeuchtigkeit zu überprüfen (im Winter bei ca. unter 40%), alle Heizungen im Winter auf "4" gestellt und eingeheizt  und täglich 2-3x durchgelüftet (nicht angekippt, sondern Tür komplett auf für 10 Minuten).

Als wir im Weinachtsurlaub waren (1 1/2 Wochen) hat sich in unserem Schlafzimmer Kondenswasser gebildet und ist in die Leiste getropft und das Wasser ist dann in das Parkett gezogen. Das Stäbchen-Parkett hat sich im Schlafzimmer gewölbt und ist auseinander "gebrochen".

Die Gesellschaft die das Haus gebaut hat, hat den Schaden begutachtet. Nun ist die Ablehnung (der Kostenübernahme) bei unseren Vermietern eingetroffen, mit der Begründung, dass wir nicht ordentlich lüften und heizen (was ja nicht stimmt).

Unser Vermieter möchte jetzt, dass wir den Schaden übernehmen.

Haben wir die Umkosten zu tragen und übernimmt das die Hausratversicherung? Gibt es hierzu Gerichturteile oder hat jemand ähnliche Errfahrungen gemacht???

 

Vielen Dank im Voraus