GEZ keine Antwort mehr, trotzdem zahlen?

Hunderte Seiten gibt es zum sicherlich unbeliebtesten Thema überhaupt. Dennoch muss ich das Thema GEZ erneut aufgreifen, weil ich mich durch den Dschungel an Infos selbst nur schwerlich durchschlage. Folgendes:


Ich wohne in einer WG. Habe irgendwann nach mehreren Briefen der GEZ -in denen ich zum Standardsatz auch noch zu Nachzahlung der nichtgezahlten Monate aufgefordert wurde - auch angefangen diese zu zahlen. Da ich allerdings Schülerin bin (jawohl Schülerin an einer ganz normalen regulären Oberschule) konnte ich die Summe der Nachzahlung selbstverständlich nicht auf einmal zahlen, also hatten wir uns auf Ratenzahlung zzgl zum normalen Tarif geeinigt.

Aus finanziellen und privaten Gründen, hatte ich die Vereinbarung 2-3 Monate nicht eingehalten, woraufhin ich erneut aufgefordert wurde den Gesamtbetrag der noch offenen Summe zu zahlen. Daraufhin habe ich der GEZ in einem Brief erklärt, dass ich nach wie vor Schülerin bin und es mir darum nicht möglich war die Vereinbarung einzuhalten (sowie es mir nicht möglich ist die Nachzahlung auf einmal zu begleichen) - ob wir denn den alten Deal wieder aufgreifen können, sprich, regulärer Monatsbeitrag + Ratenzahlung zum Begleichen der Summe, die während der nicht bezahlten Monate entstanden ist.

Das war im Oktober 2014. Seitdem habe ich keine Antwort erhalten. Im Dezember hat ein Mitbewohner-wechsel stattgefunden. "Der Neue" bezieht BAföG, ist also von der GEZ befreit. Ich dachte eine lange Zeit, dass das dann für den gesamten Haushalt gilt. Dass dies nicht so ist, wurde mir erst vor Kurzem mitgeteilt.

Und nun meine Bitte um Rat:

Soll ich vorsichtshalber der GEZ schreiben, und ganz normal die Zahlung wieder aufnehmen?

Können die mir irgendetwas tun, wenn ich mich nicht melde und darauf warte, dass sie sich melden - bzw. schildern wovon ich tatsächlich bislang ausgegangen war, nämlich, dass nun unser Haushalt von der Zahlungspflicht befreit ist?

Das Schreiben, das ich im Oktober versendet habe, das befindet sich nach wie vor auf meinem Computer. Da ich das aber mit der Post geschickt habe, habe ich natürlich keinen Beweis dafür... Was nun?

GEZ, Mahnung, schülerin, zahlungsunfähigkeit, Rundfunkbeitrag, Rat
Vollstreckung des Westdeutschen Rundfunk Kölns, obwohl ich bei Mutti gelebt hab?

Hallo Leute!

Bei mir ist die Sache etwas verzwickter. Ich habe letzte Woche einen Brief der Stadt Bad Oeynhausen bekommen mit Ankündigung der Zwangsvollstreckung wegen Rundfunkgebühren vom 01/13 bis zum 06/14.

Erstmal vorab: Ich wohne bei meiner Mutter. Im Januar 2013 habe ich die Schule verlassen und im August 2013 eine Ausbildung begonnen. Ich habe Briefe mit Rechnungen bekommen, die ich jedoch ignoriert hab, da ich mich wunderte, wieso sie mich anschreiben und nicht meine Mutter. Sie hat noch nie Post bekommen. Zudem hört man ja die kuriosesten Dinge über die Rundfunkbeiträge. Nun habe ich letztes Jahr meine Ausbildung leider abbrechen müssen und bin seitdem arbeitslos bzw. ausbildungssuchend gemeldet und verdiene nur 450 € durch einen Nebenjob im Monat, jedoch auch erst seit diesem Monat. Arbeitslosengeld o. Ä. beziehe ich nicht.

Ich habe die Briefe weggeschmissen und nicht beachtet. Jetzt bekomme ich Post vom Gerichtsvollzieher und soll 340,26 € innerhalb der nächsten Tage zahlen. Unmöglich! Und zudem auch zu Unrecht, meiner Meinung nach.

Wie soll ich nun vorgehen? Ich habe dem Gerichtsvollzieher eben eine Mail geschrieben und die Situation geschildert. Muss ich mich bei dem Westdeutschen Rundfunk melden und die Forderung zurückweisen? Wenn ja, mit welcher Begründung? Man liest ja so einiges im Internet. Viele sagen, zahl es einfach... und genau deswegen machen diese Abzocker ja noch weiter. Weil es Leute gibt, die einfach zahlen, für nichts und wieder nichts... oder sehe ich das falsch?

Freue mich über eure Hilfe!!!

GEZ, Rundfunk, Vollstreckung, Rundfunkbeitrag
Dem Gerichtsvollzieher einen Tag zu spät Geld überwiesen

folgendes: ich bin ALG II empfänger und hätte somit theoretisch einen anspruch auf befreiung vom rundfunkbeitrag. nun ist es so, dass die damen und herren dort meinen antrag und die nötigen nachweise ignoriert haben und mir zunächst eine zahlungsaufforderung schickten - ich dachte, sie versuchen es auf "dummfang" und habe darauf nicht weiter reagiert, lediglich meine unterlagen (die ich zuvor kopiert hatte) erneut und diesmal per einschreiben dorthin geschickt. scheinbar zu spät, denn nun bekam ich post vom gerichtsvollzieher mit einem vollstreckungstitel gegen mich.

der gerichtsvollzieher meinte, dass er da gar nichts machen kann, ich solle zum amtsgericht gehen, denen die sachlage schildern und dann ist das amtsgericht als vollstreckungsgericht befugt, den auftrag einzustellen. beim amtsgericht erfuhr ich dann, das dies nicht so ist und dass ich beim verwaltungsgericht klagen müsste - ewiges hin und her. der gerichtsvollzieher aber meinte, dass nach ablauf der frist (16.02) bereits ein termin zur abgabe der vermögensauskunft ausgesprochen wird (ehemals eidesstattliche erklärung) - das kann ich mir keinesfalls erlauben, da ich dann nicht kreditwürdig bin, aber für ein bevorstehendes studium einen studienkredit aufnehmen muss.... habe dem gerichtsvollzieher dann in letzter minute doch das geld überwiesen, aber es kamnatürlich nicht mehr fristgerecht am 16.02. an, sondern sicher erst einen tag danach (17.02).

weiß jemand zufällig, ob ich da auf kulanz hoffen kann oder wird es wegen der nicht eingehaltenen frist weitere konsequenzen geben (abgabe der vermögensauskunft, bspw.) und wie kann ich allgemein erreichen, dass mich der "beitragsservice" befreit - wie gesagt, reagieren die nicht auf meine post und auf mails und anrufe gleich gar nicht. vielen dank für jeden hinweis und rat,

Rechtsanwalt, Recht, Gesetz, Eidesstattliche Versicherung, Gerichtsvollzieher, Rundfunkbeitrag
GEZ Nachzahlungsforderung nachdem Mitbewohner bereits bezahlt hat

"GEZ" ist kürzer, ich meine natürlich den "Rundfunkbeitrag".

Bei mir ist es so, und dafür werde ich wahrscheinlich gerechte Schelte ernten, ich hab auf deren Schreiben nie reagiert. Dann hatte ich von Oktober 2013 bis September 2014 eine Mitbewohnerin, die sich angemeldet hat und für diesen Zeitraum auch ganz normal bezahlt hat (ich hab ihr die Hälfte per Dauerauftrag überwiesen).

Da ich eine neue Mitbewohnerin habe, hatte ich mich entschieden, mich selbst anzumelden, ab Oktober 2014 (so auch korrekt in der ersten Rechnung vermerkt, die sich auf den Zeitraum seit Oktober 2014 bezieht). Bei der Anmeldung hatte ich auch angegeben, dass im Haushalt von Oktober 2013 bis September 2014 Gebühren gezahlt wurden. Ich hatte den Namen der Ex-Mitbewohnerin angegeben und der Sachbearbeiter hatte sie entsprechend auch im System gefunden.

Jetzt hab ich aber eine Nachzahlungsforderung bekommen, die sich nicht nur auf den Zeitraum von Januar 2013 bis September 2013 bezieht (womit ich natürlich gerechnet hatte, weil dafür bisher tatsächlich nicht bezahlt wurde), sondern auch auf die zwölf Monate, für die ja schon über meine Ex-Mitbewohnerin gezahlt wurde.

Meine Frage: Ist diese volle Forderung wirksam? Die wissen ja schon, dass für die Wohnung von Oktober 2013-September 2014 bezahlt wurde. Also haben die da einen Fehler gemacht, oder muss ich jetzt für diesen schon gezahlten Zeitraum tatsächlich nochmal bezahlen?

GEZ, Rundfunkbeitrag
Muss ich der GEZ melden, dass ich in eine WG gezogen bin, wenn für diese bereits gezahlt wird?

Hallo Leute,

leider habe ich für meinen Fall nirgendwo eine passende Antwort zum leidigen Thema "GEZ" gefunden:

Ich bin im Juli 2013 in eine Wohngemeinschaft gezogen, für die eine meiner Mitbewohnerinnen bereits den Beitrag für die gemeinsame Wohnung gezahlt hat, und zwar bis zum Zeitraum 11.2014 (ab da zahle ich für die WG). Bevor ich in die WG gezogen bin, war ich bereits bei der GEZ angemeldet und habe gezahlt. Nun habe ich es versäumt, meinen Umzug in die Wohngemeinschaft der GEZ mitzuteilen, woraufhin diese Mahnungen an mich schrieb. Natürlich habe ich die GEZ dann darauf hingewiesen, jetzt in einer WG zu wohnen, und dass durch die neue gesetzliche Regelung seit 2013 schon durch meine Mitbewohnerin für die WG gezahlt werden würde.

Die GEZ nahm dies zur Kenntnis, möchte aber trotzdem die ausstehende Summe von mir einziehen, weil ich ihnen nichts von meinem Umzug gesagt habe.

Entscheidend ist also die Frage: Darf die GEZ nun das Geld einziehen, obwohl ich nachweislich in einem Haushalt lebe, für den ebenfalls nachweislich schon gezahlt wird bzw wurde, UND kann sich die GEZ darauf berufen, dass ich sie nicht informiert habe? Gibt es eine Meldepflicht für den Umzug in einen Haushalt, für den gezahlt wird?

Ich wäre euch dankbar, wenn ihr mir helfen könnt,

beste Grüße - T.

Umzug, Mahnung, Meldepflicht, WG, Wohngemeinschaft, Rundfunkbeitrag
Plötzlich GEZ-Rechnung ohne vorherigen Bescheid, wie verhalten?

Hallo Leute, habe mich schon etwas über das Thema informiert, aber zu meiner speziellen Lage konnte ich nichts finden:

Wohne seit November 2013 in einer Kleinwohnung und bin Student. Vorher habe ich bei meinen Eltern gewohnt, die haben zu der Zeit auch die GEZ bezahlt. Habe damals vergessen mich auch bei der GEZ umzumelden, bzw überhaupt anzumelden, hatte irgendwo gehört als Student wäre man befreit und müsse sich nicht darum kümmern. Heute hatte ich dann einen Brief, bzw eine Rechnung im Briefkasten: 450 Euro, Zahlungszeitraum vom 01.2013-01.2015. Nun habe ich folgende Fragen: Ich habe gehört man könne sich nicht rückwirkend befreien lassen (2 Monate nach Bafögbescheid spätestens befreien, sonst gilt es erst einen Monat nach Antragstellung) jedoch wurde ich nie vorher von der GEZ angeschrieben, habe also nie einen BESCHEID bekommen, sondern nur diese Rechnung. Ich wurde nie darüber informiert, dass ich verpflichtet bin mich zu befreien, oder dass ich Beiträge zu entrichten habe.

Meine Argumentation wäre jetzt: Da ich nie irgendwelche Informationen bekommen habe, bin ich nicht gewillt diesen Beitrag zu entrichten, immerhin hätte ich mich rechtzeitig befreien lassen, hätte ich damals einen Bescheid bekommen. Außerdem ist der Zahlungszeitraum zu groß, da ich ja vor dem 11.2013 sogar noch bei meinen Eltern gewohnt habe, und deswegen sowieso nicht zahlungspflichtig sein konnte. Was denkt ihr, bzw welche Erfahrungen habt ihr gemacht; Habe ich Chancen dem Ganzen zu Widersprechen, nicht zu zahlen, bzw jetzt sofort einen Befreiungsantrag zu stellen, meine beiden Bafögbescheide anzuheften, und außerdem darauf hinzuweisen, dass ich zum Teil sogar noch bei meinen Eltern gewohnt habe?

Diese 450 Euro habe ich einfach nicht, ich bin froh genug wenn ich mit meinem Bafög über die Runden komme und im Semester genug Geld für den Semesterbeitrag habe, ich wäre garnicht zahlungsfähig. Der Rechtsweg mit Klage ist also keine Alternative für mich.

Im Kurzen: Wie verhalte ich mich?

Vielen Dank für eure Antworten!

Studium, Rechnung, Recht, BAföG, GEZ, Rundfunkbeitrag
GEZ-Mahnungen trotz Zahlung?

Hallo ihr lieben

Das berühmte Thema gez

Mein Freund und ich sind letztes Jahr zusammengezogen. Beide haben wir die Wohnung als Zweitwohnsitz angegeben. Er weil er bei seinem Vater lebt 120 km entfernt und nur am Wochenende da war. Und ich weil ich die ganze ummelderei nach und nach machen wollte. In der Wohnung hat er die gez gezahlt und ich war auch bei ihm angemeldet alles wie vorgeschrieben

Dann sind wir umgezogen in ein Mehrfamilienhaus mit meiner Adresse vom Hauptwohnsitz. Nun zahle ich die GEZ und er ist auch wie vorgeschrieben auf mich angemeldet.

Ich bin kein Fan der GEZ und eigentlich auch völlig dagegen aber damit endlich endlich Ruhe ist zahle ich zähneknirschend. Im Mai habe ich seine Rechnung aus der alten Wohnung von 250€ gezahlt. Und meine über 110€ die plötzlich anfiel als ich die erste Wohnung hatte aber für meinen Hauptwohnsitz der bei meinem Vater war.

Höllisch verwirrend ich weiß.

Nun habe ich Mahnungen bekommen für seine und meine Rechnung die ich aber vor einem halben Jahr gezahlt habe. Ich rief bei der GEZ an um das zu klären. Der Anruf hat mich erstmal 6€ gekostet:-((. Da hieß es die wollen meine Kontoauszüge haben. Gesagt getan. Dann hieß es nach weiteren 4€ für den nächsten Anruf dass nie was eingegangen sei weder Geld noch Kontoauszüge.

Langsam werde ich sauer

Habt ihr schon mal so was ähnliches erlebt?

Eine Mahnung für bezahlte Rechnungen sind doch wohl nicht rechtmäßig oder!?

Danke für alle Ratschläge.

GEZ, Mahnung, Rundfunkbeitrag
Rundfunkgebühr als Studierende(r) - nicht gemeldet in der Stadt, trotzdem wissen sie wo ich wohn...

Hey Leute ;)

ich hätte da mal ne Frage zur Rundfunkgebühr für Studierende(r). Es wäre nett, wenn ihr erst alles lest, bevor ihr antwrortet!! Ich hab mich prinzipiell gut informiert, aber eine Sache verstehe ich nach wie vor nicht.

Also: Ich bin vor eineinhalb Jahren ins Wohnheim gezogen und hab erst gestern einen Rundfunkgebührbescheid bekommen - ich soll jetzt also blechen (von nachbezahlen steht aber nichts), und habe 4 Wochen Zeit, zu antworten, ansonsten werde ich quasi einfach so zwangsangemeldet.

Ich bekomme (noch) kein Bafög, Antrag ist eben eingegangen beim Studentenwerk aber ich denke ich werd es nicht genehmigt bekommen. (Eine vorläufige Befreiung von der Rundfunkgebühr könnte ich anscheinend trotzdem beantragen, wie dabei steht, trotzdem müsste ich es bei einer Bafög-Ablehnung nachzahlen...)

Ich teile mir im Studentenwohnheim eine Wohnung mit meiner Mitbewohnerin, mit der ich mir also auch die Rundfunkgebühr teilen könnte - trotzdem dachte ich dachte mir: ,,Ha, ich umgeh die Rundfunkgebühr einfach, in dem ich mich wieder bei meinen Eltern anmelde, d.h. offiziell nicht mehr im Wohnheim wohne..." ;)

...Ich hab meine Mitbewohnerin trotzdem mal gefragt, ob sie die Gebühr zahlt, und sie hat mir dann erzählt, dass sie noch bei ihren Eltern 300km angemeldet ist, und dass sie sich hier in der Stadt nie beim Einwohnermeldeamt gemeldet hat - trotzdem hat sie nach dem Einzug hier einen Brief von der (damaligen) GEZ bekommen, also an die Adresse hier im Wohnheim!!! Und zahlt seitdem auch brav...

Das hat mich verwirrt - ich dachte die GEZ/Rundfunkgebühr holt/kauft die Daten von den Einwohnermeldeämtern - wie offiziell bekannt ist. Meine Mitbewohnerin sagt aber, sie das Studentenwohnheim auch nicht als Zweitwohnsitz angemeldet. Die Rundfunk-Heinis können also nicht vom Amt wissen, dass sie hier wohnt - kann es also sein, dass die Rundfunkgebühreneintreiber die Daten vom Studentenwerk abkaufen - weil sie wissen, dass sich viele Studierende nicht in ihrem neuen Wohnort anmelden, um die Rundfunkgebühr zu umgehen??? Das ist meine Frage. Wer weiß das mit Sicherheit?

Klar kann ich mich ja einfach mal wieder bei meinen Eltern anmelden und dann rausfinden, ob ich weiterhin ans Wohnheim einen Brief wegen der Rundfunkgebühr bekomme. Aber ich wollte es ihm Voraus wissen... Notfalls werde ich mir die Rundfunkgebühr natürlich mit meiner Mitbewohnerin teilen. Aber trotzdem stellt auch die Hälfte der Gebühr für mich ein Problem dar, mein Studium ist so zeit- und energieaufwändig, dass ich nebenher nicht arbeiten kann, meine Eltern helfen mir finanziell aus, aber es reicht immer nur gerade so bis zum Monatsende bzw, manchmal auch nicht. Es wäre toll, wenn ich die Gebühr umgehen könnte.

Freue mich über hilfreiche (!!) Antworten! Liebe Grüße

Datenschutz, Finanzen, Fernsehen, Steuern, Studium, Geld, Gebühren, Radio, Anmeldung, ARD, Einwohnermeldeamt, GEZ, Medien, ZDF, Rundfunkbeitrag

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