Rundfunkgebühren und Säumniszuschläge?

Teil 1:

Moin moin!

Ich habe aus gegebenem Anlass eine Frage zu den Rundfunkgebühren.

Und zwar bin ich im August letzten Jahres als Untermieter in eine WG eingezogen und hatte auch promt ein Schreiben der Leute vom Rundfunk im Kasten. Ich habe das Ding nie wirklich gelesen, da ich angenommen habe es muss ja bereits ein Beitrag gezahlt werden und der ist sicher in meiner Miete mit eingerechnet. Keine Frage, mein Fehler.

Seit April wohne ich als Hauptmieter in einer neuen Wohnung und ich habe mich schon gefragt, wann meine Aufforderung kommt.

Vor einem Monat habe ich dann mal wieder Post bekommen, weggetan, vergessen, vor ein paar Tagen gefunden, aufgemacht und die Rechnung beglichen.

Ich war etwas geschockt, da man von mir Geld für den gesamten Zeitraum meines ersten Umzuges haben wollte, plus 8 € Säumniszuschlag.

Ich habe dann gestern dort angerufen und gefragt, wieso ich für diesen Zeitraum bis zum April etwas bezahlen soll. Er hat mir das dann auch erklärt, ich bin etwas aufgebracht, weil die ja ihre Arbeit genauso wenig gemacht haben wie ich. In meiner alten WG wurde einfach niemals ein Rundfunkbeitrag erhoben und ich sitze allein auf den Kosten, ja wie gesagt meine Schuld. Aber es handelt sich ja hier im einen Pflichtbeitrag. Der könnte ja vielleicht geringer ausfallen, wenn jeder auch gleichermaßen zur Kasse gebeten wird. Erster Punkt.

Teil 2 als Kommentar. Platzmangel.

Recht, Rundfunk, Mahngebühren, Rundfunkbeitrag
Kann die GEZ trotz Teilzahlungen pfänden?

Hallo zusammen, also ich war vor ein paar Jahren echt überzeugt dan man keine GEZ zahlen muss ... was natürlich LEIDER totaler Blödsinn ist. Ich hatte damals an die 900€ offen ... also habe ich angefangen denen jeden Monat 50€ zu bezahlen. Nun habe ich nicht mehr ganz 400€ offen. Ich überweise aber immer selber ... also die haben keine Einzugsermächtigung. Da die nur eine 180 Nummer haben, habe ich diese Ratenzahlung nie besprochen, sondern einfach anefangen. Irgendwann habe ich einen Brief bekommen das die damit einverstanden sind :-) super!

So nun habe ich aber wohl laut Unterlagen vor 2-3 Monaten mal eine Rate vergessen zu überweisen. Oder ich glaube da war die normale Gebühr fällig PLUS die 50€ Rate ... klar!!! Ich habe aber aus Reflex nur einen Teil überwiesen ... nun habe ich einen Brief bekommen in dem ein Festsetzubgsbeitrag steht von 160€ und einen überweisungsträger von diesen knapp 400€ ... da ich nicht mehr so viel übrig habe diesen Monat wollte ich morgen für diesen Monat NOCHMAL 50€ überweisen und den Rest von den 160€ dann am Ende bzw Anfang nächsten Monat. Könnte die GEZ trotz dieser Teilzahlung mein Konto sperren lassen????? Oder geht das nicht so einfach? Habe mal gehört die brauchen zu keinem Inkasso gehen damit dieser bekannte gelbe Brief zu mir kommt. Aber jeder sagt ja etwas anderes und wie gesagt zahlungswillig bin ich ja! Nur schaff ich das nicht alles sofort!

Danke jetzt schon einmal für eure Antworten! Tut mir leid das ich mich nicht kurz gefasst habe :-) :-)

Schulden, Recht, Zahlen, GEZ, Inkasso, Konto, Pfändung, Rundfunkbeitrag
GEZ Mahnung wie reagieren? Ignorieren oder Einschreiben?

Hallo,

vorweg; 1-Satz-Antworten bringen mich kein Stück weiter bitte antwortet nicht wenn ihr keine Ahnung habt.

Ich habe heute eine Mahnung von der GEZ bekommen, vorher sind mehrere Briefe meinerseits ignoriert worden, vermutlich ein fehler.

Die wollen wirklich dreiste Mahngebühren obwohl die Forderung ansich schon dreist ist, ich nutze keine Rundfunkfähigen Geräte und habe im Internet auch besseres zu tun als mir ZDF Mediatheken oder so zu geben, die Forderung ansich ist also schon unrechtens.

Da ich im August erst eine Ausbildung anfange bin ich zurzeit als Arbeitslos gemeldet und theoretisch auch befreit, die befreiung im nachhinein einzureichen bringt aber nichts.

Ich kann und will den geforderten Betrag auf keinen Fall bezahlen, eher würde ich auswandern in ein anderes EU Land.

Nun weiß ich nicht wie ich reagieren soll, habe lange gegooglet aber jeder hat da andere Lösungswege.

Soll ich nun ein Einschreiben schicken mit der Befreiung in dem die Beitragsnummer usw. angebe oder ist das wie ein Schuldeingeständis?

Andere behaupten man solle die GEZ ignorieren bis von denen ein Einschreiben kommt was bisher nie der Fall war, es ist also nicht möglich für die nachzuweisen das irgendwelche Mahnungen etc. angekommen sind.

Oder sollte ich eher in Richtung Gerichtskostenbeihilfe und Rechtsanwalt denken und mich erst rechtlich beraten lassen?

Ich hoffe jemand kennt die Problematik und kann mir weiterhelfen.

Rechtsanwalt, Gesetz, GEZ, Mahnung, Rundfunk, Rundfunkbeitrag
(RUNDFUNKBEITRAG) Im Brief vom Gerichtsvollzieher mehrere Beträge aufgelistet?

Nun ist es soweit - habe mich gegen die Frechheit in Form von Rundfunkbeiträgen gewehrt, aber nun kam ein Brief vom Gerichtsvollzieher. Auf der ersten Seite ein geforderter Betrag von 309,11€; wenn ich diesen Betrag vor dem mir vorgegebenen Termin im Büro von Frau Gerichtsvollzieherin an sie überweise, so steht da, muss ich diesen nicht wahrnehmen.

Allerdings habe ich in den anhängenden Papieren weitere Beträge gefunden und bin nun verwirrt - auf einer Seite mit der Überschrift "Vollstreckungsersuchen des Südwestrundfunks" steht "...trotz Festsetzung und Mahnung hat der/die oben genannte Beitragsschuldner(in) rückständige Rundfunkgebühren/Rundfunkbeiträge, Säumniszuschläge und Nebenforderungen von insgesammt 269,00€ nicht beglichen." Ganz unten auf der Seite steht eher beiläufig: "Zu Ihrer Information: Eine Zahlung konnte dem Beitragskonto bisher nicht gutgeschrieben werden. Das Beitragskonto weißt einschließlich 12.2016 einen Rückstand von 321, 50 € auf."

Kenne mich damit überhaupt nicht aus und bin nun verunsichert, was die von mir wollen. Die Summe von 309,11€, die auf der ersten Seite auffällig vermerkt wurde? Das aber auf das Konto der Gerichtsvollzieherin geht? Und was ist dann das mit den 269€ und den 321€? Die wollen doch hoffentlich nicht alle drei Summen von mir? Oder kommen die anderen zwei nicht so deutlich hervorgehobenen Beträge erst später auf mich zu?

Bin Azubi im ersten Lehrjahr und habe jetzt mit Hilfe von zwei Freunden die 309 Euro zusammengekratzt. Falls die aber alle 3 Beträge wollen, die ich in den Briefen gefunden habe, weiß ich echt nicht, wohin.Hab ja schon keine Ahnung, wie ich die zusätzlichen Gebühren, die jetzt monatlich anfallen werden, stemmen soll. Habe mit meinem Gehalt bisher so ziemlich am Limit gelebt und in meiner kleinen Einzimmerwohnung gibt es nicht mal einen TV-Anschluss...

Meine Hoffnung ist, dass ich außer den ab da selbstverständlichen monatlichen Beiträgen in Ruhe gelassen werde, sobald ich der Gerichtsvollzieherinkommentarlos ihre 321€ überwiesen habe...

Kennt sich da jemand aus oder war schonmal in dieser Situation? Vielen Lieben Dank an alle Helfenden und entschuldigt den langen Text. :)

Kosten, Gerichtsvollzieher, Rundfunkbeitrag
Wie kann ich der GEZ/der Rundfunkgebühr "entkommen"?

Hallo, an alle, die brav ihre Beiträge zahlen WOLLEN und nicht nach einer Lösung suchen, wie man diesen Zwang nicht mehr zahlen muss und alle die jetzt hier meckern wollen dass ich es nicht einsehe zahlen zu müssen: bitte ignoriert das hier einfach. Das hier ist für Leute, die sich auskennen bzw. mir bei meinem Problem weiterhelfen können/ein ähnliches Problem haben/hatten.

Ich befinde mich in Ausbildung, beziehe allerdings kein BAB oder ähnliches, was mich von der GEZ (bzw. den Rundfunkgebühren, werde ich jetzt mal weiterhin als GEZ bezeichnen) nicht befreit. Warum ich es nicht einsehe zu zahlen? Ich besitze kein Auto, kein Radio, und habe nur einen alten Fernseher, der nicht mal angeschlossen ist (nur für die Playstation) und schaue seit über 3 Jahren kein TV mehr, soll aber trotzdem 17,50€ IM MONAT bezahlen, und das als Auszubildende die alleine wohnt..

Ich habe natürlich keinen Service der GEZ "bestellt", werde aber trotzdem zum zahlen gezwungen, auch wenn ich weder einen Vertrag mit denen habe, noch eine Leistung von denen bekomme, was ja schon sehr unfair ist. Meine Frage ist, wie ich dem ganzen Schwindel jetzt "entkommen" kann, wie ich mich wehren kann?

Ist das überhaupt alles rechtens? Ich hab denen ja auch nicht meine Adresse gegeben, die haben sie wohl vom Amt, dürfen die das überhaupt, wegen Datenschutz und so?

Ich habe vor einiger Zeit mal aus dem Internet einen Text an die GEZ geschrieben, mit viel Fachwissen... Die GEZ konnte sich aber erfolgreich dagegen wehren, da ich seitens des Forums aus dem ich den Text hatte keine Unterstützung mehr bekam und mich selber nicht damit auskenne.. Habe mehrmals geschrieben wegen Befreiung, aber das geht ja auch nicht.

Mittlerweile wurde eine Zwangsvollstreckung eröffnet, ich soll am 10.01.17 eine Vermögensauskunft abgeben. Was genau heißt das, muss ich das machen, und was passiert, wenn ich es nicht mache? Wie komme ich aus dem ganzen raus? Das ist definitiv nicht ok, was die da abziehen..

Hat jemand Erfahrung damit, wie man sich dagegen wehren kann?

Vielleicht kann ich auch nach Fehlern suchen, habe gehört, dass die Zwangsvollstreckung von einem Richter unterschrieben werden muss? Stimmt das, und habt ihr noch mehr solcher Punkte?

Hoffe auf eure Hilfe..

Liebe Grüße

Janine

Recht, Gericht, Beiträge, Gerichtsvollzieher, GEZ, Zwangsvollstreckung, Vermögensauskunft, Rundfunkbeitrag
GEZ Antrag auf Befreiung wurde abgelehnt? Arbeitslos aber kein Sozialgeld?

Hallo Ihr Lieben,

ich und mein Freund haben einen Antrag auf Befreiung von dem Rundfunkbeitrag gestellt. Ich kriege BAB, bei mir ist also alles geklärt.

Mein Freund hat ein duales Studium absolviert, wurde aber nach 6 Monaten noch innerhalb der Probezeit gekündigt. Das war im März. Ende Februar sind wir in unsere Wohnung eingezogen. (Der Mietvertrag läuft ab 01.01.16, die ersten 2 Monate mussten wir aber renovieren, in der Zeit haben wir auch nur die Nebenkosten gezahlt, das steht so auch im Mietvertrag.)

Da er erst 6 Monate gearbeitet hat, kriegt er natürlich kein ALG, er hätte aber Sozialgeld bekommen,also Harz 4. Den Antrag hatte er auch.

Das er aber ab 01.10 ein anderes Studium anfängt haben wir uns dazu entschlossen es nicht zu beantragen und stattdessen von meinem Geld, Unterstützung unserer Eltern, Kindergeld und Reserven zu leben.
Wir mussten uns einschränken aber es ging.

Vorkurzem haben wir dann Post von der GEZ bekommen, dass wir etwas nachzahlen müssen, was ja an sich richtig ist.

Auf Grund der Umstände haben wir Antrag auf Freistellung gestellt. Beigelegt haben wir meinen BAB Bescheid und seine Ablehnung auf ALG, daraus folgt ja eigentlich, dass er Sozialgeld beantragen kann oder?

Aufjedenfall wurde der Antrag abgelehnt.

Jetzt meine Frage kann er bei der Arbeitsagentur eine Erklärung bekommen, dass er Geld hätte beantragen können?

Ich finde es so unfair, dass Leute die auf Kosten von Amt leben alles gezahlt bekommen und Leute die probieren es ohne hinzukriegen zur Kasse gebeten werden.

Weiß jemand was wir tun können?

Vielen Dank für eure Antworten!

LG Nana

Arbeitslosengeld, ALG, ALG I, ALG II, GEZ, Hartz IV, Rundfunkbeitrag
Vertragsrecht BGB und Rundfunkstaatsvertrag, verstehe ich nicht?

Hey!

Diesmal sage ich es direkt, ich möchte mit vernünftigen Menschen sprechen, Trollbeiträge und nichts zum Thema beisteuernde Kommentare lasse ich löschen. Ich möchte mit vernünftigen Menschen reden! Diesbezüglich will ich mich bei allen bedanken, die mir in den letzten Wochen in Geschichte geholfen haben!

Nachdem ich mit Geschichte fertig bin, ist jetzt Recht und Politik dran.

Und die Fragen gehen schon los.

Ich werde den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice einfach GEZ nennen.

Im ersten Buch des BGB wird unter §§ 145 ff. ist geregelt, was man unter einem Vertrag versteht.

Hier steht, dass dies für alle Vertragsarten gilt. Und ein Rundfunktstaatsvertrag ist auch ein Vertrag, also muss doch §§ 145ff. gelten. Oder sehe ich das schon falsch?

Folgendes steht im §§ 145 ff.:

Unter einem Vertrag versteht man die von ZWEI oder MEHR Personen erklärte Willensübereinstimmung über die Herbeiführung eines bestimmten rechtlichen Erfolgs.

Mit anderen Worten:

Die PERSONEN müssen sich darüber einigen, dass eine bestimmte Rechtsfolge eintreten soll. Die erforderliche Einigung kommt dabei immer durch ZWEI Willenserklärungen zustande, nämlich Angebot (= Antrag) und Annahme. Dabei muss der Inhalt und Gegenstand des Vertrages so bestimmt sein, dass die Annahme durch ein einfaches "Ja" erfolgen kann.

Ein Vertrag kann mündlich oder schriftlich geschlossen werden.

Für einen Vertragsabschluss brauchen wir also rechtsfähige Personen.

Nun steht bei der GEZ:

Der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ist eine nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung. Weiterhin ist sie keine Personengesellschaft und keine juristische Person.

Angenommen ein kleines Kind von 4 Jahren kauft mir für 500€ ein Eis ab, dann ist dieser Vertrag nichtig, weil das Kind nicht rechtsfähig ist.

Da das Unternehmen GEZ nicht rechtsfähig ist, wie kann es dann einen Vertrag mit 80.000.000 Bürgern abschließen, von denen keiner den Vertrag unterschrieben hat. Und selbst wenn sie unterschrieben hätten, hätten sie einen Vertrag mit einer nicht rechtsfähigen Person(Ist die GEZ eine Person???) abgeschlossen.

Der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ist eine nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung. Weiterhin ist sie keine Personengesellschaft und keine juristische Person. Also keine eG, KG, GmbH, AG und was es noch an Formen gibt.

Wie kann dann trotzdem ein Vertrag zustande kommen?

Fernsehen, Rechtsanwalt, Recht, Vertrag, GEZ, Rundfunk, Rundfunkbeitrag

Meistgelesene Beiträge zum Thema Rundfunkbeitrag