Wir bezahlen seit Jahrzehnten unsere Rundfunkgebühren wie jeder andere auch. Nun bekam ich vor 4 Wochen das Ich Rundfunkgebühren für mein Nebengewerbe entrichten soll. Ich habe darauf hin bei der Hotline angerufen und geschildert das mein Gewerbe im Nebenerwerb geführt wird das Ich zu meinem Vollzeitjob ( 42 Std/Woche) ausübe. Eine Betriebsstätte ist nicht vorhanden auch keine Firmenfahrzeuge sind auf dieses Gewerbe gemeldet ( so sieht es steuerlich auch aus). Ich teilte der Sachbearbeiterin dies mit und das ich zum Ausüben auch keine Betriebsstätte habe, da die wenigen Arbeiten ( Rechnungen) von Zuhause ausgeführt werden. Sie teilte mir mit das Sie dies zu Kenntniss nehme und dies in den Akten vermerke. Ihrer Meinung nach wäre der Beitrag hinfällig. Nun bekam ich heute eine Rechnung per Post für Rundfunkbeiträge vom 01.01.2013 bis 03.2015 in Höhe von 161,73 Euro. Ich bezahle doch schon Rundfunkbeiträge für unser EFH. Nun da Ich im Nebenerwerb tätig bin soll ich noch mal Gebühren bezahlen? Ist das rechtlich eigentlich erlaubt? Ich habe meine Tätigkeiten damals als Nebengewerbe angemeldet , das rechtlich alles in Ordnung ist. Steuerlich werden auch keine Fahrzeuge, Betriebsstätten angerechnet. Mich würde schon mal interessieren warum ich Beiträge zahlen muß obwohl ich keinerlei Rundfunkgeräte in meinem Nebenerwerb nutze bzw. besitze.