GEZ Befreiung Jobcenter

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Wenn du eine ALG - 2 Leistung bekommst,egal ob du voll ALG - 2 bekommst,also nicht arbeiten gehst oder nur eine ALG - 2 Aufstockung bekommst,weil dein Erwerbseinkommen nach dem Abzug deiner Freibeträge auf dieses Erwerbseinkommen,deinen Bedarf nach dem SGB - ll nicht deckt,bekommst du mit diesem Bescheid vom Jobcenter auch die Befreiung für die GEZ - Beiträge !

Diese Befreiung gilt genau so lange,wie dein Bescheid vom Jobcenter gültig ist und diesen schickst du dann mit deinem Antrag auf Befreiung zurück nach Köln zur GEZ - am besten machst dir vorher eine Kopie von dieser Befreiung,falls mal was verloren gehen sollte.

In diesem Antrag stehen alle Hinweise auch Erklärungen,wo du ein Kreuz machen musst,unterschreiben,Ort,Datum und abschicken.

Das wiederholt sich dann spätestens alle 4 1/2 Monate,dann bekommst du wieder einen Brief von der GEZ - mit Hinweis das die Befreiung nur bis .... gültig ist und der Spaß geht von vorne los.

Wenn du die Bewilligung einer ALG-II-Leistung hast, schickst Du sie zusammen mit dem Antrag auf Rundfunkbeitragsbefreiung an den Beitragsservice in Köln. Alle Infos dazu findest du unter: http://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/ermaessigung_und_befreiung/index_ger.html. Im Übrigen gibt es seit 2013 keine Rundfunkgebühren mehr und auch keine GEZ.

Wenn du die Bewilligung erhältst, ist das automatisch dabei...


user294054  12.04.2014, 01:13

Nicht ganz, es muss IMMER ein Antrag mit eingereicht werden, die Kopie über eine Bewilligung von Arbeitslosengeld alleine reicht nicht aus.

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quellen  12.04.2014, 01:21
@user294054

Antrag auf Bewilligung, ja, aber kein Extraantrag auf GEZ-Befreiung...! Die erhaltene Bescheinigung zur Freistellung muss man zum GEZ-Freistellungsantrag legen...

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