Wann wird gez abgebucht?

3 Antworten

Nach der gesetzlichen Regelung ist der Rundfunkbeitrag jeweils in der Mitte eines 3-Monatszeitraums zur Zahlung fällig. Der 3-Monatszeitraum kann bei jedem Beitragsschuldner anders liegen, also z.. B. November - Januar, dann wird am 15.12. abgebucht; liegt der 3-Monatszeitraum z. B. von Dezember - Februar, dann wird am 15.1. abgebucht usw. Die nächste Abbuchung folgt dann jeweils 3 Monate später. Der Beginn des 1. Zeitraums hängt von der Anmeldung ab: Hast du dich im November angemeldet, so beginnt dein 3-Monatszeitraum mit November. Neben der gesetzlichen Regelung gibt es eine freiwillige Vorauszahlung: Man kann also vereinbaren, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich im Voraus zu zahlen. Bei all diesen Vorauszahlungen werden die jeweils geschuldeten Beiträge zum 1. Januar abgebucht. Es ist klar, dass du bei halbjährlicher Vorauszahlung jetzt nur für ein halbes Jahr einen Betrag von insgesamt 107,88 € vorauszahlst und dann die nächste Abbuchung zum 1.7. kommt. Da sich der Rundfunkbeitrag zum 1.4. von monatlich 17,98 € auf 17,50 € ermäßigen soll (die gesetzliche Regelung gibt es aber noch nicht), wird dann bei der nächsten Abbuchung die Verbilligung berücksichtigt, so dass du dann nur 103,56 € zahlst (voraussichtlich).

zweimal im jahr bedeutet du zahlst halbjährlich. termine dazu sind der 1.1. und der 1.7. des jeweiligen jahres.

ich habe am 15 dez, gez bezahlt, dann wieder am 15, märz?