Hallo zusammen,

Wir haben 5 Jahre im Ausland gelebt und gearbeitet. Einen Abmeldebscheinigung vom 26.06.2009 der Stadt liegt vor. In dem Zeitraum bis zu unserer Rückkehr waren wir an keiner Adresse gemeldet. Eine Postadresse war ebenfalls nicht vorhanden.

Nach unserer Rückkehr im März 2014 erhielten wir mehrere Schreiben in denen wir aufgefordert wurden für den 5 Jahres - Zeitraum Gebühren zu entrichten.

Wir haben mehrmals auf die Situation hingewiesen, doch leider ohne Erfolg.

Erstaunlicherweise wurde unser Beitragskonto erst im Oktober 2010 vom Beitragsservice abgemeldet. Doch wie oben schon erwähnt, werden laut Beitragsservice auch für diesen Zeitraum nach der Beitragskonto-Abmeldung Gebühren erhoben. (Diese Verhalten ist mir rätselhaft. Man bezahlt ja auch keine Miete wenn keine Wohnung gemietet ist !?!)

Wäre der Gesamtbetrag der geforderten Gebühren geringfügig, hätten wir Sie warscheinlich auch bezahlt. Leider überschreitet der Betrag die 800 Euro Grenze und wir sind nicht in der finanziellen Lage diesen Betrag aus dem Ärmel zu schütteln. Hinzu kommt die Tatsache das wir hier keine Wohnung gemietet hatten und/oder hier gemeldet waren.

Kann uns jemand helfen?

Vielen Dank im Voraus Christian