Rundfunkbeitrag auch monatlich zahlen - was tun?

Hallo...

und die GEZ hat zugeschlagen! Ich habe einige Fragen und hoffe jemand kann mir diese beantworten.

im Februar 16 bin ich in meine neue Wohnung gezogen. Jetzt muss ich rückwirkend vom 02.2016 - 06.2016 87,50€ zahlen. Ich wollte alle drei Monate eigentlich bezahlen aber die haben einfach 5 Monate genommen kann mir das jemand erklären?

So und ich möchte in Zukunft monatlich den Beitrag an die überweisen! Es passt mir finanziell besser als so hohe Beträge von über 50€ an die zu zahlen. Ist das rechtlich möglich oder können die mir eine Strafe anhängen wenn ich das tue? :/ Hat das rechtliche Konsequenzen? Eigentlich dürfen die nicht meckern. Ich zahle ja aber nicht wie die das wollen alle 3 Monate sondern monatlich.

So muss jetzt einen fetten Betrag nachzahlen und das ist einfach viel zu viel.. Ich verstehe nicht wieso die mir nicht schon eher eine Rechnung geschickt haben. Im April zb dann wären das genau drei Monate! Febr, März und April. Aber nein die fügen noch den Mai dazu und den Juni! Verstehe ich nicht. Ich habe auch keinen Brief von denen bekommen mit einer Rechnung.. Und als ich diese Wohnung angemeldet hatte habe ich angegeben das ich den Beitrag überweise und alle drei Monate zahle. Hat sich jetzt bei mir geändert da ich jeden Monat zahlen will.

Hat das von euch jemand schon gemacht und hat sich die GEZ dann gemeldet? Die wollen schon genug Kohle von uns abzapfen und dann wollen die auch das wir das so zahlen wie die das gerne hätten! Saftladen!!

Wann wird der Sch*** endlich abgschafft?

Danke für jede Antwort..

Lieben Gruß

L.

Finanzen, Gesetz, Beiträge, GEZ, Rundfunk, Rundfunkbeitrag
Wie lange darf sich der Beitragsservice (GEZ) für Bearbeitung zeit lassen?

Hallo, ich bin zum 1.8.2015 in meine eigene Wohnung gezogen (vorher wohnhaft bei meinen Eltern). Etwa im September kam dann der Bescheid für den Beitragsservice mit der Aufforderung, vom 1.7.2015 an den Beitrag zu zahlen. Dem Beitragsservice habe ich mitgeteilt, dass ich erst zum 1.8.2015 umgezogen bin. Daraufhin folgte Ende September/Anfang Oktober ein Brief, mit der Bitte mir eine Kopie des Mietvertrages zukommen zu lassen, aus dem der Mietbeginn herausgeht. Dies hab ich am 6.10.2015 gemacht. Am 14.4.2016 (Also über 6 Monate später!!) kam dann ein Brief, dass leider noch Informationen für die Bearbeitung fehlen. Diese fehlenden Informationen habe ich dem Beitragsservice dann am 14.4.2016 per E-mail (als Bild) zukommen lassen.

Am 2.5.2016 lag dann wieder ein Brief des Beitragsservices im Briefkasten. Dort hieß es, dass man leider den Anhang nicht komplett erkennen kann. Ein Bekannter, dem ich die E-mail mit dem Bild ebenfalls geschickt habe, konnte jedoch alles ohne Problem erkennen. Nun soll ich 220 Euro (1.7.2015-30.6.2016) an Beitrag bezahlen.

Ich habe die benötigten Informationen immer innerhalb von ein paar Tagen an den Beitragsservice weitergeleitet. Kann man rechtlich dagegen vorgehen, da es zwischenzeitlich ja mal 6 Monate gedauert hat, bis eine Antwort seitens des Beitragsservices gab?

Vielen Dank für Eure Hilfe.

GEZ, Rundfunkbeitrag, Beitragsservice
GEZ droht mit Vollstreckung?

Ich wohne seit rund 1,5 Jahren in einer WG zur Untermiete. Schon wenige Tage nach dem Einzug meldete sich die GEZ und foderte ihre Gebühren.

etwas angesäuert habe ich folgend geantwortet:

*"Sehr geehrte damen und herren ! Zunächst mal die rethorische frage wie sie datenschutu-technisch an meine adresse gelangen ? Auch den freundlichen service ein konto für mich einzurichten können sie sich sparen. Ich habe woanders ein konto, vom dem sie allerdings keinen cent sehen werden. Meinen mitbewohner,der mein vermieter ist werde ich nicht damit belästigen ob er mal ebend ganz wichtig seine Beitragskontonummer parat hat.Er hat eine, soviel weiss ich. Da Sie ja spitz bekommen haben,wo ich wohne , was sie sicherlich vom Einwohnermeldeamt eingesaugt haben, können sie ebenso dort erfragen wer hier noch gemeldet ist und ob dafür bereits ein Gebührenkonto existiert.

Mit freundlichen Grüssen

Ihr Nicht-Beitrags-Mitglied*

nach rund einem Jahr nun auf einmal eine ANdrohung de Vollsteckung duech die Stadt....daraufhin habe ich dann BEIDEN Einrichtungen folgendes gesand :

*bezugnehmend auf ihr Schreiben vom 15.10.2015 mchte ich mitteilen, das die Zahlungsaufforderung unberechtigt ist, da die GEZ - Gebühr vom Hauptmieter dieses Haushalts bezahlt ist. Den Gläubiger wird dieses Schreiben ebendso übersand.

Die GEZ- Beitragsnummer für diese Wohnung lautet ( Beitragsnummer X ) Da die GEZ meine Adresse wohl beim Einwohnermeldeamt eingeholt hat, hätte sie sehen müssen bei wem ich gemeldet bin und ob für diesen Haushalt ein Gebührenkonto existiert*

Nun heute die Androhung der Stadt das ich mich innerhalb 3 Tagen melden soll......

was mach ich jetzt und ist die GEZ im Recht ?

GEZ, Rundfunkbeitrag
Muss ich GEZ zahlen obwohl ich zuhause wohne?

Hallo Leute :D

Ich hab da ein Problem mit der GEZ. Das alles fing im letzten Jahr Oktober an. Da hab ich ein Schreiben der GEZ bekommen, in dem die von mir verlangten, dass ich meinen offenen Beitrag von über 200 Euro zahle. Die haben mich vorher nie kontaktiert. Ich wohne allerdings schon seid meiner Geburt in meinem Familienhaus was nicht als eigene Wohnung zählt und meine Eltern zahlen immer den Rundfunkbeitrag. Ich habe der GEZ eine Email geschickt mit dem Inhalt, dass ich bei meinen Eltern wohne und ich gern wissen möchte wie dieser Beitrag zustande kommt. Auf diese Mail habe ich nie eine Antwort erhalten. Stattdessen hab ich im Dezember ein weiteres Schreiben erhalten, indem der Beitrag schon auf über 300 Euro gestiegen ist. Daraufhin hab ich denen eine nicht mehr ganz so freundliche Email geschickt, in der ich den Mist noch mal erklärte. Die haben dann mein Konto "eingefroren". Ich hab es erst so verstanden, dass sich das Ganze nun erledigt habe... Hat es sich natürlich nicht und ich hab im Februar eine weitere Mahnung mit über 400 Euro bekommen. Dann wurde ich richtig sauer und hab noch einmal nachgefragt wie diese Betrag zustande kommt. Dann schrieb die GEZ mir dass die Beiträge von dem 01.01.2013 bis zum 31.12.2014 noch austehen würden. Ich habe in diesem Zeitraum aber wie gesagt in meinem Elternhaus gewohnt. Das habe ich denen noch mal mitgeteilt und habe dann Monate später; im Juli eine Antwort erhalten, dass ich denen das nachzuweisen habe. Joa ca. 3 Wochen später also letzte Woche hatte ich denen noch nicht geantwortet.. schließlich haben die sich bei mir auch Monate Zeit gelassen, habe ich eine weitere Mahnung erhalten, mit der Drohung: ich solle bis zum 15.08.2015 den offenen Betrag von fast 440 Euro zahlen oder es würde ein Vollstreckungsbescheid gegen mich raus gehen.

Meine Frage nun: Hab ich wirklich zu befürchten, dass die mit nem Zwangsvollstrecker um die Ecke kommen? Ich bin da ja wirklch unschuldig. Bin ich überhaupt verpflichtet denen zu beweisen, dass ich mit meinen Eltern zusammen Wohne oder müssen die erst einmal beweisen, dass ich dies eben nicht getan habe? Ich hab auch schon mit dem Meldeamt gesprochen.. die meinten, die können mir nur ausstellen wo ich seid dem 01.01.2013 gwohnt hab, allerdings nicht, dass meine Eltern mit in dem Haus gwohnt haben.

Ich danke schon mal im Voraus :)

Geld, GEZ, Rundfunkbeitrag
GEZ keine Antwort mehr, trotzdem zahlen?

Hunderte Seiten gibt es zum sicherlich unbeliebtesten Thema überhaupt. Dennoch muss ich das Thema GEZ erneut aufgreifen, weil ich mich durch den Dschungel an Infos selbst nur schwerlich durchschlage. Folgendes:


Ich wohne in einer WG. Habe irgendwann nach mehreren Briefen der GEZ -in denen ich zum Standardsatz auch noch zu Nachzahlung der nichtgezahlten Monate aufgefordert wurde - auch angefangen diese zu zahlen. Da ich allerdings Schülerin bin (jawohl Schülerin an einer ganz normalen regulären Oberschule) konnte ich die Summe der Nachzahlung selbstverständlich nicht auf einmal zahlen, also hatten wir uns auf Ratenzahlung zzgl zum normalen Tarif geeinigt.

Aus finanziellen und privaten Gründen, hatte ich die Vereinbarung 2-3 Monate nicht eingehalten, woraufhin ich erneut aufgefordert wurde den Gesamtbetrag der noch offenen Summe zu zahlen. Daraufhin habe ich der GEZ in einem Brief erklärt, dass ich nach wie vor Schülerin bin und es mir darum nicht möglich war die Vereinbarung einzuhalten (sowie es mir nicht möglich ist die Nachzahlung auf einmal zu begleichen) - ob wir denn den alten Deal wieder aufgreifen können, sprich, regulärer Monatsbeitrag + Ratenzahlung zum Begleichen der Summe, die während der nicht bezahlten Monate entstanden ist.

Das war im Oktober 2014. Seitdem habe ich keine Antwort erhalten. Im Dezember hat ein Mitbewohner-wechsel stattgefunden. "Der Neue" bezieht BAföG, ist also von der GEZ befreit. Ich dachte eine lange Zeit, dass das dann für den gesamten Haushalt gilt. Dass dies nicht so ist, wurde mir erst vor Kurzem mitgeteilt.

Und nun meine Bitte um Rat:

Soll ich vorsichtshalber der GEZ schreiben, und ganz normal die Zahlung wieder aufnehmen?

Können die mir irgendetwas tun, wenn ich mich nicht melde und darauf warte, dass sie sich melden - bzw. schildern wovon ich tatsächlich bislang ausgegangen war, nämlich, dass nun unser Haushalt von der Zahlungspflicht befreit ist?

Das Schreiben, das ich im Oktober versendet habe, das befindet sich nach wie vor auf meinem Computer. Da ich das aber mit der Post geschickt habe, habe ich natürlich keinen Beweis dafür... Was nun?

GEZ, Mahnung, schülerin, zahlungsunfähigkeit, Rundfunkbeitrag, Rat
Vollstreckung des Westdeutschen Rundfunk Kölns, obwohl ich bei Mutti gelebt hab?

Hallo Leute!

Bei mir ist die Sache etwas verzwickter. Ich habe letzte Woche einen Brief der Stadt Bad Oeynhausen bekommen mit Ankündigung der Zwangsvollstreckung wegen Rundfunkgebühren vom 01/13 bis zum 06/14.

Erstmal vorab: Ich wohne bei meiner Mutter. Im Januar 2013 habe ich die Schule verlassen und im August 2013 eine Ausbildung begonnen. Ich habe Briefe mit Rechnungen bekommen, die ich jedoch ignoriert hab, da ich mich wunderte, wieso sie mich anschreiben und nicht meine Mutter. Sie hat noch nie Post bekommen. Zudem hört man ja die kuriosesten Dinge über die Rundfunkbeiträge. Nun habe ich letztes Jahr meine Ausbildung leider abbrechen müssen und bin seitdem arbeitslos bzw. ausbildungssuchend gemeldet und verdiene nur 450 € durch einen Nebenjob im Monat, jedoch auch erst seit diesem Monat. Arbeitslosengeld o. Ä. beziehe ich nicht.

Ich habe die Briefe weggeschmissen und nicht beachtet. Jetzt bekomme ich Post vom Gerichtsvollzieher und soll 340,26 € innerhalb der nächsten Tage zahlen. Unmöglich! Und zudem auch zu Unrecht, meiner Meinung nach.

Wie soll ich nun vorgehen? Ich habe dem Gerichtsvollzieher eben eine Mail geschrieben und die Situation geschildert. Muss ich mich bei dem Westdeutschen Rundfunk melden und die Forderung zurückweisen? Wenn ja, mit welcher Begründung? Man liest ja so einiges im Internet. Viele sagen, zahl es einfach... und genau deswegen machen diese Abzocker ja noch weiter. Weil es Leute gibt, die einfach zahlen, für nichts und wieder nichts... oder sehe ich das falsch?

Freue mich über eure Hilfe!!!

GEZ, Rundfunk, Vollstreckung, Rundfunkbeitrag
Dem Gerichtsvollzieher einen Tag zu spät Geld überwiesen

folgendes: ich bin ALG II empfänger und hätte somit theoretisch einen anspruch auf befreiung vom rundfunkbeitrag. nun ist es so, dass die damen und herren dort meinen antrag und die nötigen nachweise ignoriert haben und mir zunächst eine zahlungsaufforderung schickten - ich dachte, sie versuchen es auf "dummfang" und habe darauf nicht weiter reagiert, lediglich meine unterlagen (die ich zuvor kopiert hatte) erneut und diesmal per einschreiben dorthin geschickt. scheinbar zu spät, denn nun bekam ich post vom gerichtsvollzieher mit einem vollstreckungstitel gegen mich.

der gerichtsvollzieher meinte, dass er da gar nichts machen kann, ich solle zum amtsgericht gehen, denen die sachlage schildern und dann ist das amtsgericht als vollstreckungsgericht befugt, den auftrag einzustellen. beim amtsgericht erfuhr ich dann, das dies nicht so ist und dass ich beim verwaltungsgericht klagen müsste - ewiges hin und her. der gerichtsvollzieher aber meinte, dass nach ablauf der frist (16.02) bereits ein termin zur abgabe der vermögensauskunft ausgesprochen wird (ehemals eidesstattliche erklärung) - das kann ich mir keinesfalls erlauben, da ich dann nicht kreditwürdig bin, aber für ein bevorstehendes studium einen studienkredit aufnehmen muss.... habe dem gerichtsvollzieher dann in letzter minute doch das geld überwiesen, aber es kamnatürlich nicht mehr fristgerecht am 16.02. an, sondern sicher erst einen tag danach (17.02).

weiß jemand zufällig, ob ich da auf kulanz hoffen kann oder wird es wegen der nicht eingehaltenen frist weitere konsequenzen geben (abgabe der vermögensauskunft, bspw.) und wie kann ich allgemein erreichen, dass mich der "beitragsservice" befreit - wie gesagt, reagieren die nicht auf meine post und auf mails und anrufe gleich gar nicht. vielen dank für jeden hinweis und rat,

Rechtsanwalt, Recht, Gesetz, Eidesstattliche Versicherung, Gerichtsvollzieher, Rundfunkbeitrag
GEZ Nachzahlungsforderung nachdem Mitbewohner bereits bezahlt hat

"GEZ" ist kürzer, ich meine natürlich den "Rundfunkbeitrag".

Bei mir ist es so, und dafür werde ich wahrscheinlich gerechte Schelte ernten, ich hab auf deren Schreiben nie reagiert. Dann hatte ich von Oktober 2013 bis September 2014 eine Mitbewohnerin, die sich angemeldet hat und für diesen Zeitraum auch ganz normal bezahlt hat (ich hab ihr die Hälfte per Dauerauftrag überwiesen).

Da ich eine neue Mitbewohnerin habe, hatte ich mich entschieden, mich selbst anzumelden, ab Oktober 2014 (so auch korrekt in der ersten Rechnung vermerkt, die sich auf den Zeitraum seit Oktober 2014 bezieht). Bei der Anmeldung hatte ich auch angegeben, dass im Haushalt von Oktober 2013 bis September 2014 Gebühren gezahlt wurden. Ich hatte den Namen der Ex-Mitbewohnerin angegeben und der Sachbearbeiter hatte sie entsprechend auch im System gefunden.

Jetzt hab ich aber eine Nachzahlungsforderung bekommen, die sich nicht nur auf den Zeitraum von Januar 2013 bis September 2013 bezieht (womit ich natürlich gerechnet hatte, weil dafür bisher tatsächlich nicht bezahlt wurde), sondern auch auf die zwölf Monate, für die ja schon über meine Ex-Mitbewohnerin gezahlt wurde.

Meine Frage: Ist diese volle Forderung wirksam? Die wissen ja schon, dass für die Wohnung von Oktober 2013-September 2014 bezahlt wurde. Also haben die da einen Fehler gemacht, oder muss ich jetzt für diesen schon gezahlten Zeitraum tatsächlich nochmal bezahlen?

GEZ, Rundfunkbeitrag

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