ARD ZDF Gebühren, was für ein Datum angeben!?^
Hallo, meine Freundin und ich haben beide Briefe vom ZDF zwecks der Gebühren bekommen. Wir haben bis jetzt nicht gezahlt. Meine Freundin wohnt etwas kürzer bei mir aber auch schon vor 2013.
Jetzt kann ich im Schreiben nur angeben das ich vor februar 2013 oder nach februar 2013 dort gemeldet bin. Dann kann ich angeben ab welchem Monat von 2013 bis jetzt gemeldet bin. Ich möchte natürlich jetzt bezahlen aber mich um das Nachzahlen von januar 2013 bis jetzt drücken.
Kann ich einfach angeben das ab irgendwann diesen Jahres die Person die sich anmeldet gemeldet wurde? Oder Kontrollieren die das beim Einwohnermeldeamt? Hoffe ihr versteht was ich meine und könnt mir helfen.
Mfg
8 Antworten
Der Beitragsservice weiß von der Meldebehörde ohnehin, ab wann du dort wohnst. Da du in der Wohnung schon vor 2013 gewohnt hast, das neue Beitragsrecht aber erst seit 1.1.2013 gilt, musst du dich eben ab Januar 2013 anmelden und dann natürlich entsprechend nachzahlen; da kommst du nicht drum herum! Falschangaben sind strafrechtlich versuchter Betrug. Deine Freundin muss natürlich nicht extra zahlen, weil ja pro Wohnung nur einmal zu zahlen ist. Sie sollte aber angeben, dass sie mit dir ebenfalls seit Januar 2013 zusammen wohnt. Am besten beide Antwortbogen in einem Umschlag versenden.
Wichtig ist das Datum DES Mieters , welcher die Wohnung zuerst bezog und somit den ERSTEN Haushalt dort bildete. Wenn Du nun später zuzogst, gilt zunächst der Einzug Deiner Freundin für diese WHG. Und Befreiung / Rabatt gilt auch für sie erst ab Antragstellung. Erfolgte kein rechtzeitiger Antrag von ihr, wird sie ab gemeldetem Einzug nachzahlen müssen. DU nicht, wenn Du später einzogst und Dir mit Ihr die WHG teilst. Der Rundfunkbeitrag wird nur einmal pro Haushalt gefordert.
Kann mir denn jemand sagen ob da noch irgendwelche nachzahlungsgebühren auf mich zu kommen werden?
Selbstverständlich werden die Daten mit dem Einwohnermeldeamt abgeglichen.
Deine eigenen Angaben dienen lediglich zur Kontrolle, ob Du die Wahrheit sagst und ob ein genaueres Ermittlungsverfahren (z.B. durch Befragungen von Nachbarn) eingeleitet wird.
Falschangaben erfüllen den Straftatbestand des Betruges und ziehen ein Strafverfahren nach sich.
Um die Zahlung kommst Du nicht herum - das ist auch gut und richtig so weil es sonst nicht fair wäre.
nein sie kontrollieren nix mehr. sie wissen wie lange du dort wohnst, weil das in deinem beitragskonto bereits drin steht und seitens der einwohnermeldeämter gemeldet wird. gib also an seit wann du als auch deine freundin dort wohnt. einer von euch muss zahlen und zwar die gesamte summe seit januar 2013 oder februar 2013. was halt im satz des einwohnermeldeamtes drin steht.