Hallo, nach meinem Umzug richtete ich bei der Post einen Nachsendeantrag ohne die Weitergabe meiner Daten ein. Da ich mich bisher beim Einwohnermeldeamt nicht umgemeldet habe, kennt - außer den persönlich anschriebenen Unternehmen - keiner meine neue Adresse.

Nun erreichte mich kurz nach dem Umzug ein Schreiben des Beitraggservice (eine Rechtsform hat das Unternehmen lt. Briefkopf nicht), unter der neuen Adresse. Die Nachfrage bei der Post ergab, dass meine Daten nicht weitergegeben wurden, mit Ausnahme von behördlichen Anfragen. Da der Beitragsservice keine Behörde ist, fällt dieser Weg aus.

Frage ist, mit welchen Behörden der Beitragsservice - neben dem Einwohnermeldeamt - einen Datenabgleich vornimmt.

Den Landesdatenschutzbeauftragten habe ich bereits informiert. Den Beitragsservice habe ich noch nicht angefragt, da aauf den nächsten Brief, den ich erhalte, ein Aufkleber "Empfänger nicht zu ermitteln" angebracht wird und dann die Rücksendung erfolgt.

Danke für Antworten.