"GEZ" ist kürzer, ich meine natürlich den "Rundfunkbeitrag".

Bei mir ist es so, und dafür werde ich wahrscheinlich gerechte Schelte ernten, ich hab auf deren Schreiben nie reagiert. Dann hatte ich von Oktober 2013 bis September 2014 eine Mitbewohnerin, die sich angemeldet hat und für diesen Zeitraum auch ganz normal bezahlt hat (ich hab ihr die Hälfte per Dauerauftrag überwiesen).

Da ich eine neue Mitbewohnerin habe, hatte ich mich entschieden, mich selbst anzumelden, ab Oktober 2014 (so auch korrekt in der ersten Rechnung vermerkt, die sich auf den Zeitraum seit Oktober 2014 bezieht). Bei der Anmeldung hatte ich auch angegeben, dass im Haushalt von Oktober 2013 bis September 2014 Gebühren gezahlt wurden. Ich hatte den Namen der Ex-Mitbewohnerin angegeben und der Sachbearbeiter hatte sie entsprechend auch im System gefunden.

Jetzt hab ich aber eine Nachzahlungsforderung bekommen, die sich nicht nur auf den Zeitraum von Januar 2013 bis September 2013 bezieht (womit ich natürlich gerechnet hatte, weil dafür bisher tatsächlich nicht bezahlt wurde), sondern auch auf die zwölf Monate, für die ja schon über meine Ex-Mitbewohnerin gezahlt wurde.

Meine Frage: Ist diese volle Forderung wirksam? Die wissen ja schon, dass für die Wohnung von Oktober 2013-September 2014 bezahlt wurde. Also haben die da einen Fehler gemacht, oder muss ich jetzt für diesen schon gezahlten Zeitraum tatsächlich nochmal bezahlen?