Folgendes Problem: Mein Freund ist im Januar zu mir gezogen (Ich bezahle den Beitrag) und hat seine alte Wohnung nicht abgemeldet. Jetzt hat er an die neue Adresse ein Schreiben bekommen mit Forderungen von über 1000€, wohl auch noch aus vergangenen Jahren, er hat angerunfen und gebeten, dass sie ihm eine Auflistung schicken, ist bis heute (3 Wochen später) nichts angekommen. Jetzt meine Frage: Wenn noch Forderungen von vor 1.1.2013 bestehen, ist er in der Beweispflicht, dass er einen Fernseher hatte? Also könnte man diese Forderungen schon mal löschen? Ist es ratsam seine Wohnung sofort abzumelden und evt. ein Schreiben dazu zulegen mit der Bitte, dass es berücksichtigt wird, dass er bereits im Januar umgezogen ist (Kopie der Ummeldung beilegen). Wird das anerkannt? Sollen wir erstmal gar nichts machen und es über einen Anwalt laufen lassen? Rein rechtlich können doch nur die Zahlungen vom 01.01.2013-01.01.2014 eingefordert werden, oder? Ich habe Angst, dass wenn wir die alte Wohnung jetzt erst abmelden sie es nicht anerkennen. Für eure Tipps und Erfahrungen wäre ich sehr dankbar.