Hallo Leute,

leider habe ich für meinen Fall nirgendwo eine passende Antwort zum leidigen Thema "GEZ" gefunden:

Ich bin im Juli 2013 in eine Wohngemeinschaft gezogen, für die eine meiner Mitbewohnerinnen bereits den Beitrag für die gemeinsame Wohnung gezahlt hat, und zwar bis zum Zeitraum 11.2014 (ab da zahle ich für die WG). Bevor ich in die WG gezogen bin, war ich bereits bei der GEZ angemeldet und habe gezahlt. Nun habe ich es versäumt, meinen Umzug in die Wohngemeinschaft der GEZ mitzuteilen, woraufhin diese Mahnungen an mich schrieb. Natürlich habe ich die GEZ dann darauf hingewiesen, jetzt in einer WG zu wohnen, und dass durch die neue gesetzliche Regelung seit 2013 schon durch meine Mitbewohnerin für die WG gezahlt werden würde.

Die GEZ nahm dies zur Kenntnis, möchte aber trotzdem die ausstehende Summe von mir einziehen, weil ich ihnen nichts von meinem Umzug gesagt habe.

Entscheidend ist also die Frage: Darf die GEZ nun das Geld einziehen, obwohl ich nachweislich in einem Haushalt lebe, für den ebenfalls nachweislich schon gezahlt wird bzw wurde, UND kann sich die GEZ darauf berufen, dass ich sie nicht informiert habe? Gibt es eine Meldepflicht für den Umzug in einen Haushalt, für den gezahlt wird?

Ich wäre euch dankbar, wenn ihr mir helfen könnt,

beste Grüße - T.