Weiterbildung weitermachen - ja oder nein?

Hallo.. ich bin in eine schwierigen und deprimierenden Situation. Ich mache gerade den Fachwirt und habe nun von meiner Dozentin erfahren, dass ich durchgefallen bin... zum zweiten Mal. Manche denken jetzt vielleicht, man wie kann man das nicht schaffen, aber es ist nun mal so. Deshalb erspart mir die dummen Kommentare, da ich sowieso schon deprimiert genug bin!

Ich mache den Fachwirt auf Teilzeit. Also ich arbeite Vollzeit und geht abends zur Uni. Das heißt es ist in zwei Teilen aufgeteilt. Den ersten Teil, wo ich vier Prüfungen schreibe, habe ich bestanden. Den zweiten Teil, wo ich zwei Prüfungen á vier Stunden schreibe, bin ich durchgefallen. Es würde noch eine mündliche Prüfung zusätzlich dazu kommen, was sozusagen die dritte Stufe wäre, um alles zu bestehen. Dort wird mir nur zugelassen, wenn alle schriftlichen Prüfungen bestanden worden sind. Allerdings sollte man folgendes wissen: Wenn man aber im zweiten Teil durchfällt, fällt man laut IHK auch in der mündlichen (ohne Antreten, da man nicht zugelassen wird bei nicht bestehen der schriftlichen Prüfungen) automatisch durch.

Das heißt also, wenn ich nun weiter machen würde und zum dritten Mal antrete und bestehen würde, wäre ich für die Prüfer das dritte Mal bei mündlichen Prüfung da, obwohl ich nie antreten durfte. Natürlich kostet alles Geld... das Nachschreiben, extra Termine in der Uni .. und ... und.. und..

Ich bin wirklich nicht faul und habe sehr viel Energie und Zeit darein gesteckt. Meinen Urlaub für das Lernen genutzt, mich ab und zu mal mit Freunden getroffen, damit ich nicht ganz durchdrehe.

Ich bin aber am Ende mit meinen Kräften. Was soll ich machen? Weitermachen und durchhalten oder alles fallen lassen? Wenn ich das dritte Mal die schriftlichen Prüfungen bestehe, aber bei der mündlich versage, dann war alles umsonst. Das ganze Geld, die Zeit - alles was ich darein gesteckt habe.

Kennt sich jemand mit der Rückzahlung aus, wenn man abbrechen sollte? Ich warte natürlich erst mal auf den Brief der IHK, um es wirklich zusehen. Aber wieso sollte meine Dozentin mich anlügen? Macht für mich keinen Sinn, obwohl sich eher genervt war als ich sie fragte.. aber sie hat sich angeboten uns vorher eine Info zukommen zu lassen. Vielleicht könnt ihr mir helfen.... danke schon mal im Voraus.

Schule, traurig, Kosten, Deprimiert, Fachwirt, Fortbildung, Rückzahlung, Weiterbildung, Ausbildung und Studium, Wirtschaftsfachwirt IHK
Was kommt in eine Stellungnahme fürs BaföG-Amt alles rein und was nicht?

Hallo,

die Situation ist folgende:

Ich bin jetzt im 5 Fachsemester. Privat hatte ich einige Gründe warum ich die Prüfungen der letzten Semester nicht schreiben konnte. Keiner dieser Gründe ist ein offiziell anerkannter Grund für das Bafög-Amt (also keine eigene Krankheit, keine Behinderung, keine Schwangerschaft...). Wie jeder weis muss man nach dem 4. Fachsemester einen Leistungsnachweis erbringen. Mir geht es nicht darum diesen Leistungsnachweis aufzuschieben. Ich habe also den Nachweis erbracht, habe jedoch nur im ersten Semester eine Prüfung geschrieben. Das heißt ich habe meine CP´s nicht erreicht. Jetzt will das Bafög-Amt eine formlose Stellungnahme mit Belegen, was ich in den letzten 3 Semestern gemacht habe.

Jetzt zu meiner Frage:

-Hat jemand mit einer Ähnlichen Situation bereits Erfahrung gemacht?

-Muss ich den Betrag, welchen mir das Bafög-Amt bis jetzt gestellt hat, sofort zurückzahlen oder auch erst wenn ich fertig bin mit dem Studium?

-Auf was muss ich generell bei solch einem Schreiben achten?

und

-Was wäre die schlimmste Situation auf die ich mich vorbereiten müsste bzw. die auf mich zukommen kann?

Noch zum besseren Verständnis: Mir geht es nicht darum nochmal Bafög zu bekommen oder den Leistungsnachweis aufzuschieben. Ich brauche nur einen Negativ-Bescheid vom Bafög-Amt aber davor muss ich eben diese Stellungnahme abgeben. Ich hoffe ihr habt ein paar gute Tipps. Danke im Voraus. Diese Frage beantworten 1 Bearbeiten 0 Antworten

Studium, Schule, BAföG, Experten, Rückzahlung, stellungnahme, Credit Points, Leistungsnachweis, Ausbildung und Studium
Rückzahlung an die arge obwohl ich mich abgemeldet habe?

Ich habe mich am 07.08.2017 ( wegen Arbeitsaufnahme) abgemeldet bei der Arge und explizit darauf hingewiesen, das ich Vollzeit 40 h arbeite und keine weiteren Leitungen benötige ( habe auch in der neuen Firma dafür unterschrieben = das ich abgemeldet werde .

im Laufe der nächsten Wochen erhielt ich Jobangebote und ein Schreiben , das ich bei nicht Mitwirkung keine Leistungen mehr erhalte .......

ich rief nochmals in der Arge an und offerierte mein Unverständnis / da eine Abmeldung erfolgte ! Der Nachweispflicht über mein Einkommen bin ich zwar bis dato nicht nachgekommen allerdings erklärte ich noch einmal meine Abmeldung ....die Dame am Telefon erklärte mir ....meine Leistungen sowieso vorgesperrt zu haben und da mein Bescheid diesen Monat (Oktober.31) eh aus lief ....dachte ich jetz Ruhe zu haben .

Gestern stellte ich fest , das ich am 16.10.2017 eine Zahlung in Höhe meiner Miete und meines ehemaligen hartz4 erhielt und meldete mich natürlich gleich bei der Arge .........weil 1. die Zahlung an sich ( auch das Datum der Zahlung) ja total unnatürlich warn .....2. ich ach nicht verstehe = warum Miete , die immer an den Vermieter ging auf einmal auf meinem Konto landet !????

die Antwort der Dame .......ein System Fehler weil sie mich nur gesperrt hat und nicht gelöscht !

meine Frage ( nach dem netten anhörungsschreiben / und der wieder falschen Unterstellung ich habe September und Oktober Zahlungen zurück zu zahlen weil ich ja nicht bedürftig war) ist es rechtens das ich zurück zahlen muss oder kann ich den Damen und Herren dank ihrer Fehler .....auch mal ein Schnäppchen machen ???

danke schonmal für die Antworten

mfg

Recht, Hartz IV, Rückzahlung
Bekomme ich Probleme mit dem Finanzamt?

Hallo liebe Community :), ich versuche mal meine Frage so genau wie möglich zu schildern... Ich bin gerade dabei meine Steuererklärung für 2016 über eine Internetseite (smartsteuer.de) einzureichen. Ich hatte im Jahr 2016 insgesamt zwei Arbeitgeber (Zeitarbeitsagenturen), da ich eine Überbrückung bis zu meinem Ausbildungsbeginn gebraucht hatte. Das erste Arbeitsverhältnis endete am 09.05.2016 und das darauffolgende Arbeitsverhältnis begann am 09.05.2016. Diese Internetseite meint nun, dass es Probleme mit dem Finanzamt geben wird, da sich die Arbeitsverhältnisse schneiden und es an sich zwei Arbeitsverhältnisse gleichzeitig sind (beide Vollzeit) und somit das zweite in die Steuerklasse 6 fällt (das erste Verhältnis fällt in Klasse 1, da ich ledig bin). Der ein oder andere frägt sich jetzt bestimmt was ich da für einen Mist rede. Also... das erste Arbeitsverhältnis ging zu Ende indem ich mich wegen Krankheitsfall für eine Woche entschuldigen musste, worauf man mir knallhart am Telefon gesagt hatte, ich solle mir eine neue Arbeit suchen. Am nächsten Tag war die Kündigung in meinem Briefkasten und ich habe die zweiwöchige Frist nicht eingehalten, also habe zwei Wochen (bis eben zum 09.05.2016) unentschuldigt gefehlt. Ich habe während der Frist mich bei einer neuen Zeitarbeitsagentur beworben und die hatten auch gleich einen Job für mich, welcher laut Vertrag am 09.05.2016 begann. Deswegen schneiden sich die Verträge. Ich weiß jetzt nicht was ich tun soll, da ich Angst habe, dass ich Probleme mit dem Finanzamt bekomme.... Bei Zeitarbeitsagenturen ist der Zahltag immer am 15. des Monats und ich habe somit am 15.06.2016 zwei Löhne bekommen (einmal die ausgezahlten Überstunden vom ersten (gekündigstes) Arbeitsverhältnis und einmal der Lohn vom zweiten).

Meint ihr, dass ich Probleme mit dem Finanzamt bekomme oder kann ich die Steuererklärung ohne Probleme abgeben? Ich meine, ich bin ja nicht gleichzeitig zu zwei Arbeitsstellen gependelt... Vielleicht kennen sich ein paar hier von der Materie besser aus wie ich und können mir sagen was Sache ist. Ich bin für jede Antwort sehr dankbar und wünsche euch noch einen schönen Tag und bis dann :)

Liebe Grüße :)

Steuern, Geld, Rechte, Steuererklärung, Einkommensteuer, Finanzamt, Rückzahlung
Wie sicher ist der berechnete Betrag über Elster?

Seit den letzten Jahren erstelle ich meinen Lohnsteuer-Jahresausgleich über das Elster-Programm über´s Internet.

Bisher hat es mit der Geld-Rückerstattung immer geklappt und die Summe, welche ich zurück erstattet bekam hat auch immer gepasst, manchmal kam sogar mehr zurück, als errechnet.

Dieses Jahr jedoch behaupten die Sachbearbeiter vom Finanzamt, dass ich etwas zurück zahlen soll. Zwar nur einen lächerlicher Betrag, aber die Elster hat mir ausgerechnet, dass ich Geld zurück erstattet bekommen würde.

Mir ist auch aufgefallen, dass das Finanzamt den Steuerfestsetzungs-Betrag höher angesetzt hat, als bei Elster angegeben ist. Und genau deshalb ist dadurch die Differenz entstanden, welche ich zurück zahlen soll.

Ich habe bereits Einspruch erhoben und einen Brief erhalten, wo das Finanzamt eigentlich nicht zustimmt, aber ich nochmals die Möglichkeit habe zu erläutern, um was es genau geht. Bei meinem Antwortbrief habe ich auch den errechneten Betrag von Elster mit beigefügt.

Meine Fragen:

  1. Wie genau wird denn der Steuerfestsetzungs-Vertrag errechnet? Gibt es da eine offizielle Tabelle / Formel?

  2. Bin ich mit der Steuerklasse 1, ledig, ohne Kinder und Nebeneinkünften eigentlich überhaupt verpflichtet einen Lohnsteuerjahresausgleich durchzuführen? Falls nicht, werde ich mir in Zukunft diesen nervigen Aufwand ersparen.

Danke schon mal für Eure Antworten!

Finanzen, Steuern, Recht, Finanzamt, Rückzahlung
Wie wird die Nachzahlung von Kindergeld in einer Bedarfsgemeinschaft (Hartz 4) berechnet?

Hallo ihr Lieben,

ich habe mal wieder Fragen zur Berechnung von ALG 2.

Die Situation stellt sich wie folgt dar: Es handelt sich um eine Bedarfsgemeinschaft, die aus einem unverheirateten Paar besteht, das zusammen wohnt.

Bis Juli bezogen beide ALG 2, seit August hat die Frau eine Ausbildung begonnen und wird laut § 7 SGB II aus dem Leistungsbezug ausgeschlossen, weil sie die Möglichkeit hat, andere Leistungen zu erhalten, in ihrem Fall Kindergeld. Sie ist 22 Jahre alt.

Ein Kindergeldantrag wurde gestellt und in den letzten Tagen bewilligt. Überraschenderweise wurde eine Nachzahlung des Kindergeldes ab April gewährt und nicht ab August, wie zunächst angenommen, mit der Begründung, dass im Monat April der Ausbildungsvertrag unterschrieben wurde und sie somit ab dem Zeitpunkt des geschlossenen Vertrages Anspruch hätte.

Erste Frage: Entspricht diese Information der Wahrheit?

Nun sieht es so aus, dass ein Gesamtbedarf von 1131,70 Euro besteht. Aufgrund des Leistungsausschlusses der Frau erhält nur noch der Mann 565,85 Euro, also 50%, was nach meinem Kenntnisstand seine Richtigkeit hat.

Bitte korrigiert mich, wenn ich mich da irre.

Das Einkommen der Frau sah vor Bewilligung des Kindergeldes so aus:

Bruttolohn: 869,85 Euro

Nettolohn: 776,83 Euro

Grundfreibetrag: 100 Euro

Freibetrag (20% des Bruttoeinkommens): 173,97 Euro

Bereinigtes Einkommen: 502,86 Euro

Jetzt kommt die Nachzahlung des Kindergeldes ins Spiel. Sie beläuft sich auf 1.140 Euro und wird voraussichtlich diesen Monat überwiesen.

Daraus ergeben sich einige Fragen. Wie berechnet das Jobcenter das zusätzliche Einkommen (Kindergeld), sprich, wird es auf die Monate April bis September verteilt, oder zählt die komplette Zahlung als Zufluss im September?

Die Nachzahlung überstiege dann natürlich den Gesamtbedarf des Septembers.

Stimmt meine Vermutung/Rechnung?

Bruttolohn, einschließlich Kindergeld (869,85 + 1.140): 2.009,85 Euro

Nettolohn + Kindergeld (776,83 + 1.140): 1.916.83 Euro

Grundfreibetrag: 100 Euro

Freibetrag, Stufe I (20% des Bruttoeinkommens) bis 1.000 Euro: 200 Euro

Freibetrag, Stufe II (10% des Bruttoeinkommens) ab 1.000,01 Euro (also 2.009,85 - 1.000 = 10% vom Rest, 1009,85): 100,99 Euro

Bereinigtes Einkommen (1.916.83 - 100 - 200 - 100,99): 1.515,84 Euro

Nach dieser Rechnung gäbe es einen Überschuss von 384,14 Euro (1.515,84 - 1131,70 [Gesamtbedarf]).

Müssten nur die 565,85 Euro, die vom Jobcenter gezahlt wurden, zurückgezahlt werden, oder sogar der Überschuss in Höhe von 384,14 Euro, also insgesamt (565,85 + 384,14) 949,99 Euro?

Oder liege ich mit meiner Rechnung/Vermutung komplett daneben?

Über kompetente Antworten, (gerne mit Begründung) freue ich mich sehr!

Liebe Grüße!

Leistung, Einkommen, ALG II, Antrag, Berechnung, Hartz IV, Jobcenter, Kindergeld, Rückzahlung
Bitte um Hilfe, wie viel Steuerrückzahlung kann ich ungefähr erwarten (DANKE)?

Hallo Community!

Es geht um eine Abschätzung der Steuerrückzahlung im nächsten Jahr für dieses Jahr. Da es bei mir dieses Jahr aufgrund des Studiums etwas undurchsichtig verlief (Diverse Anstellungen und unterschiedliche Verdienste), schildere ich euch mal meine Gegebenheiten und hoffe auf eine ungefähre Antwort über die zu erwartende Rückzahlung vom Finanzamt und eventuell auch kleine Rechenbeispiele :-P Da ich nicht weiß, wie es sich verhält, wenn man nicht durchgehend in einem Job vertreten war, stellt sich mir die obige Frage...

Also dann...:

  • Jan. 2016 - Freiwilliges Praktikum - 1100 € brutto + Halbwaisenrente: 219 €
  • Feb. 2016 - Bachelorand im Unternehmen - 1100 € brutto + Halbwaisenrente: 219 €
  • März 2016 - siehe Feb. 2016
  • April 2016 - Kein Bruttoverdienst + Halbwaisenrente: 219 €
  • Mai 2016 - Kein Einkommen
  • Juni 2016 - Kein Einkommen
  • Arbeitaufnahme: Ab 01.07.2016
  • Juli bis September 2016 - 2800 e brutto (3 x 2800 € = 8400 € brutto)
  • Oktober bis Dezember 2016 - 2900 € brutto (3 x 2900 € = 8700 € brutto)

  • Fahrtstrecke (5 Tage) von Januar bis März (Praktikum und Bachelorand in Bremen) von 5 km (ist bereits die einfache, sowie kürzeste Strecke und die vollen Kilometer). Davon einmal die Woche pendelnd zwischen Oldenburg und Bremen - 60 km.

  • Dazu habe ich eine Fahrtstrecke seit dem 01.07.2016 von 92 km (ist bereits die einfache, sowie kürzeste Strecke und die vollen Kilometer).

  • Strecken wurden und werden mit eigenem Privatwagen außerhalb einer Fahrgemeinschaft gefahren.

  • Des Weiteren habe ich eine Riesterrente (stammt noch aus meiner Ausbildung) in die ich jährlich 60 € einzahle.

  • Steuerklasse 1, Arbeitsort in Bremen, Wohnort in Niedersachsen, Alter 25 bei Ausfüllen der nächsten Steuererklärung

  • ledig, keine Kinder, nur ein Wohnort, kein Firmenwagen, keine Handwerkerkosten, keine Kirchsteuer, keine weiteren Freibeträge nebst dem Grundfreibetrag.


Es ist etwas viel Text, aber dort sollten alle relevanten Infos zu diesem Jahr vorhanden sein.

Vielen Dank für eure Mühen =)

Arbeit, Finanzen, Steuern, Geld, Recht, Steuererklärung, Rückzahlung, Steuerklasse, Fahrt
Rückforderung vom Jobcenter für (angeblich) zu viel gezahlte Leistungen?

Hallo, wie der Titel schon verrät, habe ich eine Frage zum Jobcenter und zu deren Leistungsrückforderungen.

Ich hatte mich im November 2014 arbeitslos gemeldet, habe jedoch direkt zum 16. März 2015 einen Vollzeitjob bekommen. Dies habe ich dem Jobcenter auch sofort persönlich mitgeteilt. Trotzdem bekam ich Ende März/Anfang April noch einmal eine Zahlung des Jobcenters auf mein Konto. Ich war zwar verwundert, dachte aber dann, dass diese letzte Zahlung damit zu tun haben könnte, dass ich zu Beginn nur den halben Lohn bekommen würde (hatte ja auch erst seit einem halben Monat Arbeit).

Jetzt bekam ich ein Schreiben vom Jobcenter, wo nicht nur die Zahlung für April, sondern auch die für März zurückgefordert wird. Die Begründung lautet, ich hätte im März ja schon gearbeitet und dafür auch Lohn bekommen. Ich kann noch halbwegs verstehen, dass ich das Geld für April zurückzahlen soll, aber warum für März? Laut deren Rechnung hätte ich zuletzt Anfang Februar vom Amt Geld bekommen dürfen und hätte dann knapp 2 Monate später (der Lohn kam immer 5 Tage vor Monatsende), also Ende März einen (halben) Lohn gehabt, mit dem ich im Nachhinein den Monat März und dann auch noch den April hätte beschreiten sollen.

Ich bin definitiv kein Sozialschmarotzer und wenn ich zu viel Leistungen bekommen habe, dann zahle ich diese auch gerne zurück. Nur komme ich mir im Moment so vor, als würde das Jobcenter mich über den Tisch ziehen. Ich habe bereits Widerspruch eingereicht und jetzt einen Bescheid bekommen, dass dieser abgelehnt wurde.

Meine Frage ist jetzt: Hat das Jobcenter recht die(vollständigen) Leistungen für März und April zurückzuverlangen oder ist dem Amt da ein Irrtum untergekommen?

Vielen Dank im Voraus!

Jobcenter, Rückzahlung, Frist
Überzahlung ALG 2, aufgrund eines Minijobs. Wie ist das mit dem Rückforderungsanspruch seitens des Jobcenters?

Hallo zusammen,

es geht um Folgendes:

Unsere Leistungen nach dem SGB II betragen monatlich 1.131,70 Euro.

Nun geht es um den Monat Mai. Ende April wurden die Leistungen für den Monat Mai, wie üblich, im Voraus gezahlt. Zudem wurde am 1. Mai ein Minijob seitens des Leistungsempfängers angetreten. Hieraus ergab sich ein Einkommen in Höhe von 391,31 Euro netto (406,35 Euro brutto). Dies wurde rückwirkend, also ebenfalls für den Monat Mai überwiesen. Nach Abzug des Freibetrags bleibt demnach eine Überzahlung in Höhe von 230,04 Euro, die das Jobcenter nun richtigerweise zurückfordert. Soweit haben wir alles richtig verstanden und sind natürlich gerne bereit, diesen Betrag zu erstatten. Als Laien auf dem Gebiet, sähe das für uns folgendermaßen aus: Regelleistung (1131,70 Euro) - Überzahlung (230,04 Euro) = Auszahlung für Juni (901,66 Euro). Das Einkommen, welches zusätzlich im Juni erwirtschaftet wird ist noch nicht bekannt, sodass wir es hier erst mal außer Acht lassen.

Nun steht in dem uns zugesendeten Anschreiben folgender Absatz, aus dem wir nicht schlau werden:

»... Weiterhin besteht gem. § 43 SGB II die Möglichkeit, dass Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes mit einem Betrag von 10 Prozent des für den Leistungsberechtigten maßgebenden Regelbedarfs mit dem Rückforderungsanspruch aufgerechnet werden können. Ich beabsichtige, von dieser Aufrechnungsmöglichkeit Gebrauch zu machen. ...«

Was hat das zu bedeuten? Es wäre super, wenn uns jemand dieses »Behördendeutsch« in eine für uns verständliche Sprache übersetzt, da wir daraus absolut nicht schlau werden.

Der Sachbearbeiter räumt uns übrigens die Gelegenheit ein, uns bis Ende Juni zu dem Sachverhalt zu äußern. Was sollen wir ihm dazu schreiben?

Vielen Dank für eure Hilfe im Voraus!

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Hintertürchen bei Wohngeldrückzahlung?

Ich muß nun ein wenig weiter ausholen:

Leider war ich so im Stress, dass ich meine Mitwirkungspflicht nicht wahrgenommen und umgezogen bin, ohne die anzugeben. Es lagen jede Menge persönliche Gründe für das Vergessen vor, was aber - wie wir wissen - das Gesetz nicht sonderlich beeindruckt. Nun habe ich zwei Monate nach Umzug Zeit gefunden, meine Dokumente zu sichten und gemerkt, dass mir dieser Fehler unterlaufen ist. Umgehend rief ich bei der zuständigen Sahbearbeiterin an, die mir mitteilte, sie habe es auch gemerkt mir soeben einen bitterbösen Brief geschrieben, welcher gerade mit der Post "rausgegangen" sei.

Natürlich stand nix Gutes drin, so dass ich gleich nach Erhalt des Schreibens zu ihr bin, um angehört zu werden. Sie hielt meine Entschuldigung schriftlich fest, und dass ich bereit sei, die Hälfte der zu unrecht bezahlten Kosten zu erstatten.

Gestern erhielt ich ein weiteres Schreiben von ihr, in dem stand, idie Gesamtsumme der beiden Monate würde verrechent werden und sie behielte sich vor, ein Bußgeld zu erheben (lt. §28). Ich hatte ja die Mitwirkung nicht eingehalten.

Nun endlich meine 1. Frage: Ale alleinerziehende Studentin mit BaFög, Kindergeld und Unterhalt wird mir in dem Schreiben mitegetilt, ich könne meinen Lebensunterhalt auch ohne Wohngeld bestreiten und darum wird das Wohngeld sofort komplett verrechnet. Ist das ko? Ich hätte es ja zurückgezahlt, meine Schuld sehe ich ja ein, aber ich weiß nicht, wie ich über die Runden kommen soll, wenn mir gleich das ganze Geld auf einmal fehlt...

2.Frage: Kann ein Bußgeld verhängt werden, obwohl ich freiwillig, gleich nachdem mir mein Fehler auffiel, darauf bei der Behörde hingewiesen habe? Außerdem ist die neue Wohnung teurer als die alte, und mir steht dort theoretisch mehr Wohngeld zu. Folglich habe ich doch keinen Vorteil davon, den Umzug willentlich nicht mitzuteilen...

Ich hoffe, jemand kann mir in dem Chaos etwas helfen.

Bußgeld, Rückzahlung, Wohngeld
vom Anwalt Geld zurück verlangen möglich?

Hallo liebe Leute,

ich habe mir einen guten (laut Internet bewertungen) genommen und 1900 euro bezahlt. Es hat alles super angefangen.. mir wurde ein täter opfer vergleich vorgeschlagen und das alles vor gericht geregelt wird usw usw da ich ja nicht vorbestraft bin.. ich soll angeblich jemand mit einer Flasche beworfen haben, obwohl ich den jenigen nur weg geschupst hab, weil er auf mich aggressiv wurde. Im zweiten schritt wurde ich vom chef Anwalt auf eine Anwalt mitarbeiterin übertragen.. musste wieder alles neu erzählen. Das doofe allerdings ist, das ich ihr immer hinterher rennen muss. Wir vereinbaren etwas, aber wenn ich z,b nach 3 wochen anrufe werde ich vertröstet. (achja das wollte ich noch erledigen) und das schon zum 3 mal.. als ich den chef sprechen wollte, wurde ich immer von der sekretärin abgewimmelt.. sogar bei einem adressierten einschreibe Brief.. nun ist in einer woche die Gerichtsverhandlung. Nun habe ich ein schreiben erhalten das mich eine andere Person verteidigt. Ich soll 15 min vor gericht da sein um alles zu besprechen hieß es im schreiben. Jetzt kann ich 15 min vor gericht einen fremden wieder alles neu erzählen. das gibts doch nicht :-( Ich hab das Gefühl die haben mit absicht alles bis Gericht laufen lassen damit sie mir nichts zurück zahlen müssen. Meine Frage ist.. falls neue Kosten auf mich zukommen.. kann ich diese anfechten? bzw wegen schlechte leistung anteilig Geld zurück verlangen.? Es gab nur Akteneinsicht und wir hatten 2 termine. ist das 1900 euro wert ? :-S

Anwalt, Gericht, Forderung, Rückzahlung, Strafrecht

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